Steuern: Nachzahlung 350€ bei 12.000€ Jahresbrutto?

4 Antworten

Für die Werbungskosten werden durch den Gesetzgeber automatisch 1.000 Euro angesetzt. Wenn du nicht über diesen Betrag kommst wirken sich die 500 und 450 Euro nicht aus. Wie hast du den gerechnet. Für die Fahrten zur Arbeit hast du 30 Cent gerechnet für die einfache Strecke? Für die Fahrten zur Berufsschule 30 Cent für die gefahrene Strecke, also hin und zurück? Wenn du an deinem Schultag mehr als 8 Stunden von zuhause weg warst darfst du Verpflegungsmehraufwendungen rechnen. 6 Euro pro Tag. Hattest du für die Schule Aufwendungen, Bücher, Kopiergeld, etc. Arbeitskleidung gekauft, wenn nei kannst du 110 Euro pauschal angeben. Kontoführungsgebühr 16 Euro. Wenn du Haftpflicht oder Unfallvedrsicherungen hast in die anlage Vorsorgeaufwendungen eintragen. Versuchs nochmal, trau mich fast wetten, dass du die 153 Euro und die 13,77 Euro erstattet bekommst.

Jeff1989 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 23:04

Danke für deine sehr ausführliche Antwort =) Ich habe erst einmal sehr grob gerechnet - die Fahrten zur Arbeit mit einfachem Weg und die Fahrten zur Berufsschule Hin- und Rückweg mit je 0,30€. Die Verpflegungsmehraufwendungen sind ein sehr guter Tipp, gerade weil ich vor der Abschlussprüfung 3 Monate am Stück Berufsschulblock hatte. Aufwendungen für Bücher etc. muss ich erst noch alle Belege zusammenschaffen. Arbeitskleidung wird wohl nicht anerkannt wie ich gehört habe - sowohl Anschaffung als auch Reinigung, weil ich bei der Bank arbeite. Versicherung hatte ich in 2011 nur eine Riester-Rente mit 30,- mtl. die ich ja steuerlich absetzen kann. Ich werde morgen nochmal genauer in die Berechnung der Fahrtkosten gehen, sonstige Werbungskosten angeben und alle anderen Eingaben nochmal kontrollieren und dann lass ich mich überraschen was der Rechner ausspuckt :P

Da hast Du irgend etwas falsch gemacht. Ich habe eben mal auf der Seite des Bundesfinanzministeriums den Lohnrechner gewählt. Bei einem Bruttolohn von 12.000,00 und Steuerklasse 1 (ledig) fällt danach eine Lohnsteuer von 142,00 € und eine Kirchensteuer von 12,74 € an. Dabei habe ich aber irgend ein Bundesland für die Kirchensteuer ausgewählt. Daher kann bei einer Einkommensteuerveranlagung niemals eine Nachzahlung herauskommen, und vor allem nicht 350,00 €.

Jeff1989 
Beitragsersteller
 13.02.2013, 22:57

Danke für deine Antwort. Ich muss wirklich irgendetwas an ELSTER falsch gemacht haben, waren wie gesagt meine ersten "Gehversuche" mit einer Steuererklärung und ELSTER speziell. Ich habe mir schon fast gedacht das damit etwas nicht stimmen kann. Habe in 12.2011 schon einen geringen Jahressteuerausgleich erhalten. Ich werde morgen nochmal genauer rechnen und die Eingaben alle nochmal kontrollieren und mich überraschen lassen was dann dabei rauskommt.

Noch einmal ein Versuch. Welche Formulare hast Du Dir heruntergeladen? Die Formulare für die Steuererklärung 2012 werden nämlich nach den Informationen auf der ELSTER- Seite erst Ende Februar zur Verfügung stehen. Da musst Du ältere Formulare erwischt haben. Da kann die Berechnung natürlich nicht klappen.

Helefant  14.02.2013, 21:47

Die Einkommensteuererklärung 2012 kann man mit ElsterFormular seit Mitte Januar machen. Inzwischen gibts die Einkommensteuer auch bei ElsterOnline. Da soll Ende Februar 2012 gemacht werden können.

Jeff geht's wohl um 2011. Zumindest hat er geschrieben:

... Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung 2011 eingegeben. Ich war im ganzen Jahr 2011 ...

Auf https://www.bmf-steuerrechner.de kann man sowohl die Lohnsteuer berechnen (die der Arbeitgeber während des Jahres einbehält) als auch die Einkommensteuer (die auf Grundlage Deiner Steuererklärung berechnet wird). Tastsächlich: die Lohnsteuer 2011 beträgt bei 12.000 € Bruttolohn 148 € (das kann bei der Monatsberechnung evtl. in der Summe etwas abweichen). Aber die Einkommensteuer bei einem zu versteuernden Einkommen von 10.964 - wie es sich bei 12.000 Bruttolohn ohne weitere Abzüge ergibt - ergibt einen Betrag von 494 €.

Scheinbar hast Du alles richtig gemacht ...