Anzeige wegen Ausspähen von Daten trotz Passwort?

3 Antworten

Da du die Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht wahrgenommen hast, hat nun der StA freie Bahn zu einem Strafbefehl. M.E. hast du den TB des § 202a StGB erfüllt. Da ein Strafantrag vorliegt, dürfte der StA wahrscheinlich nicht einstellen. Ich gehe davon aus, dass dir in den nächsten Wochen ein Strafbefehl ins Haus flattert.

Auch wenn es hier im Forum gerne propagiert wird, nicht zur polizeilichen Vernehmung zu gehen, sollte man sie dennoch wahrnehmen. Nur so hat man Gelegenheit, entlastende Fakten vorzubringen.

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html



Höchstens eine Geldstrafe oder Strafe mit Bewährung.Ein Anwalt könnte es sogar verhindern.

Nadine3108 
Beitragsersteller
 18.04.2016, 19:44

Den Anwalt konsultiere ich, wenn es wirklich nicht eingestellt wird.