Nachzahlung bei Steuerklasse 1
Hallo leute
ich brauche eure hilfe und ich habe nicht so richtig die Ahnung. Ich habe Steuernachzahlung von 298€ und weiss nicht so recht warum..
Vielleicht könnt ihr mir helfen? Meine Daten: Brutto 28141 einebehaltene Lohnsteuer : 3545 Soli 195 Kirchensteuer 283 Pauschal für Fahrten vom Arbeitgeber : 386 Rente 2659 Kranken 2307 Pflege 358 Arbeitslosen 422
habe keinen Freibetrag eingetragen Fahrtweg 230x zur Arbeit 5 km Fahrtweg 100x nebenjob 8 km.
Nun verstehe ich nicht warum ich nachzahlen muss.. das ist doch bei KLasse 1 selten? ist vielleicht mir ein Fehler passiert oder ist es wirklich so Wer kann mir helfen?
3 Antworten
100x nebenjob 8 km.
- Nebenjob ist Minijob?
- Wenn ja, pauschal besteuert?
Ich habe Steuernachzahlung von 298€ und weiss nicht so recht warum..
Mal den Steuerbescheid umgedreht und die Begründung gelesen?
Ich glaube da liegt der "Fehler" nicht beim Arbeitgeber!**
Kleiner Tipp: Wenn Du so ein Problem hast, dann suche bei google einfach einen Steuerrechner. Gib z.B. "brutto netto rechner" ein und du wirst unterschiedliche Rechner finden.
Wenn man dies macht, dann wird man feststellen, dass die Zahlen "richtig" sind. Also, bei 28.141 Euro pro Jahr, Single, Kirchensteuer.... kommt man auf die 3.545 Einkommensteuer...
Das bedeutet, der Grund der Nachzahlung muss bei dir liegen. Also, warst du in dem Jahr z.B. Arbeitslos? Oder länger krank (mehr als 6 Wochen)? Hast du also Arbeitslosengeld, Krankengeld... o.ä. erhalten?
Die Sache mit dem Freibetrag kannst du dir m.M. sparen. Einfach mal nachrechnen: Sowohl bei der Jahreserklärung, als auch bei der Berechnung der Lohnsteuer (Abzug vom Gehalt) wird ja die Arbeitnehmerpauschale von 1.000 Euro berücksichtigt. Nur wenn du höhere Werbungskosten nachweisen kannst, werden diese berücksichtigt.
Du erklärst hier: 230 Tage und 5 km Entfernung. Macht 230 Tage * 5 km * 0,30 Euro = 345 Euro. Spaßeshalber noch die WK vom Nebenjob: 100 Tage * 8 km x 0,30 Euro= 240 Euro. Beide zusammen überschreiten nicht die Werbungskostenpauschale. Somit haben die sich gar nicht ausgewirkt und du hättest dir die Mühe sparen können.
Nochmals zum Nebenjob: War es ein sog. "400 bzw. 450 Euro Job"? Also pauschal besteuert? Weil, dann kannst du dafür auch keine Werbungskosten geltend machen!
wenn dir dein arbeitgeber steuerfreie zuschüsse für fahrten zur arbeit gewährt hat, dann kann er dabei etwas falsch gemacht haben und du musst jeetz dafür die steuer nachzahlen.
rede mal auf jeden fall mit dem lohnbüro deines arbeitgebers, dass das geändert oder zumindest geprüft wird.
du bekommst leistungen und dafür musst du eben steuern bezahlen. und was heißt "wie mir zusteht"? was genau ist vereinbart? wenn dein lohnbüro ihren job so miserabel macht und sich nicht mit steuerfreien und steuerpflichtigen leistungen auskennt, dann sollte dein chef denen mal auf die füße treten.
Wie kommst Du nur zu so einer Aussage?
Es gibt keine Hinweis auf steuerfrei Zuschüsse. Theoretisch könnte es die geben. Dann deine Aussage, da könnte es einen Fehler gegeben haben. Auch nichts als pure Vermutung. Dann ohne jeden Hinweis, beleidigst du andere "wenn dein lohnbüro ihren job so miserabel macht"! Muss das sein?
Fakt ist, du hast keine Ahnung ob es so Zuschüsse gab. Du hast keine Ahnung ob da was falsch gelaufen ist. Aber du musst andere beleidigen?
Kurze Frage an dich: Wenn man sich auf dein "Gedankenexperiment" einlässt, wieso schließt du denn von vornherein aus, dass der Fehler nicht beim Arbeitnehmer lag? Also, bevor ich anderen "miserable" Leistungen unterstelle, würde ich doch erstmals nachfragen, ob der Arbeitnehmer nicht einen Fehler gemacht (Also, z.b. falsche Angaben zur Entfernung - z.B. umgezogen!)!
Aber im Endeffekt muss ich das zahlen oder komm ich drum herum aufgrund widerspruch??? Der Fehler liegt dann darin dass er mir zuviel zuschüsse gibt , wie mir eigentlich zusteht??