falsche Steuerklasse abgerechnet - Welche Möglichkeiten/Ansprüche?
Hallo, ich habe eine dringende Frage in Sachen Steuer: Ich bin seit 09/2013 bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt und habe auch dort die Steuerklasse I. Diese hat sich auch bisher nicht geändert und es gab keine Probleme mit den Abrechnungen. Dazu muss ich bemerken, dass ich beim Finanzamt ein Nebengewerbe gemeldet habe, welches schon seit 4 Jahren läuft und es auch nie Probleme gab. Nun hat der Arbeitgeber beim Finanzamt eine falsche Steuerklasse (VI) gezogen, obwohl ich mit der SK I gemeldet bin. Die Auskunft beim Finanzamt war, dass ich immer noch mit der SK I gemeldet bin und auch so in den Akten stehe. Die Auskunft vom Arbeitgeber war, dass das Finanzamt eine falsche Steuerklasse angegeben hat und somit bei der letzten Lohnabrechnung die entsprechende SK VI gezogen wurde. Nun ist es so, dass ich die SK I habe und der Fehler offensichtlich nicht bei mir liegt. Welche Möglichkeiten habe ich demnach? Durch die falsche Abrechnung fehlen mir jetzt am Monatsende 900 EUR. Besteht die Möglichkeit in Widerspruch zugehen ggf. eine Nachzahlung zu beantragen? Oder ist dies nur über die jährliche Steuererklärung möglich? Ich danke für Ihre Auskunft!
Beste Grüße
3 Antworten
Die Personalabteilung ansprechen und eine Änderung verlangen. Da ja offensichtlich menschliche Mängel vorliegen gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Die Personalabteilung kann feststellen, wo der Fehler herkommt und entsprechend nachträglich berichtigen.
Außerdem hast Du noch die Möglichgkeit eine Bescheinigung vom Finanzamt anzufordern.
Ab 2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, das Verfahren heißt Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale (ELStAM). Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Papierform.
Der Arbeitgeber wird dann mit der Steuer Identifikationsnummer und dem Geburtsdatum des Arbeitnehmers die Angaben aus der Lohnsteuerkarte, wie Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Freibetrag, etc. elektronisch übermittelt bekommen. Die Steuer ID wird seit 2008 an alle Arbeitnehmer versendet und ist seit der Geburt des Steuerpflichtigen lebenslang gültig.
Demnach liegt der Fehler beim Finanzamt, oder die Daten wurden falsch übernommen.
http://imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/elektronische/index.html
weiß ja nicht wie schwerfällig dein Betrieb arbeitet (öffentlicher Dienst)
aber bei mir kam es mal zu nem Fehler bei der Steuerklasse zum nächsten Monat wurde das bereinigt, kriegte das Geld raus
unter dem Monat geht natürlich nichts
Lohn/Gehaltsprogramme laufen eben nur 1 x / Monat