Trainingsverletzung, wer haftet?

5 Antworten

Um zu haften musst Du diesen Unfall verursacht haben und zwar mal mindestens grob fahrlässig.

Bei vielen Verletzungen geht ein Richter davon aus, dass man vor Teilnahme am Sport von diesem Risiko wusste und sich dem freiwillig ausgesetzt hat. Da haftet dann niemand.

Du kannst zur Vorsicht einfach den Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung melden.

Dann bist Du auf alle Fälle im grünen Bereich.

Apolon  20.08.2018, 08:48
Um zu haften musst Du diesen Unfall verursacht haben und zwar mal mindestens grob fahrlässig.

einfache Fahrlässigkeit genügt auch!

Weshalb sollte er denn deiner Meinung nach den Schaden überhaupt seiner Privathaftpflichtversicherung melden, wenn er für den Unfall nicht haften würde?

Denn wenn er nicht haftet, würde auch die Privathaftpflicht nicht zahlen.

Menuett  20.08.2018, 12:14
@Apolon

Genau und sie wehrt zu Unrecht erhobene Forderungen ab.

Apolon  20.08.2018, 19:10
@Menuett

Richtig, aber der Ansatz deiner Antwort bleibt trotzdem falsch.

Wer hat denn den Unfall verursacht, Du oder der andere?

Können nun irgendwelche Kosten auf mich zukommen?

Wenn du an diesem Unfall die Schuld trägst, ja.

Aber ich hoffe mal, dass du eine Privathaftpflichtversicherung hast, dann kannst du den Schaden dort melden.

Auch gehe ich davon aus, dass dieser Zusammenstoß keine Absicht von dir war.

Norbert1243 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 17:42

Naja was heißt verursacht.
Wir sind mit den Knien aneinander geknallt. Ich bin auf den Ball getreten und einen "Schritt" nach vorn gerutscht. Die Beine aneinander...
Ich habe keine Haftpflichtversichrung... Eine Klage wäre mein finanzielles "Todesurteil", da ich Student bin und kein Geld habe...

kevin1905  19.08.2018, 20:34
@Norbert1243

Wie kann ein normal denkender Mensch ohne Haftpflichtversicherung rumlaufen?

Sicher, dass auch deine Eltern keine haben? Darüber wärst du noch mitversichert im Studium.

BenniXYZ  19.08.2018, 21:34
@Norbert1243

Wenn du Student bist, frag mal deine Eltern. Kann sein, daß du über deren Privathaftpflicht noch mit versichert bist.

Lies dir mal z.B. das hier durch, insbesondere Abschnitt b)

https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Haftung-bei-Sportverletzungen-Worum-es-geht-1-Haftung-von-Sportlern_70800

Wenn es also ein normales Foul war oder ein sonstiger sporttypischer Zusammenprall, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Norbert1243 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 17:49

Danke dir, aber bei mir ist ja der "Spezial-Fall", dass ich nicht im Verein bin sondern nur Probetraining mitgemacht habe.

AntonAntonsen  19.08.2018, 18:24
@Norbert1243

Das dürfte keinen Unterschied machen, denn es ändert nichts daran, dass sporttypische Gefahren bestehen und man diese Gefahren und ihre Folgen allein dadurch akzeptiert, dass man an diesem Sport teilnimmt.

Nein, leider nicht.. ich war sonst in einer Haftpflichtversicherung über meinen Vater versichert, nachdem der verstarb, hab ich es verpasst eine abzuschließen...

Da wird es etwas komplizierter. Sie müßten erstmal klären, ob sie über die Haftpflicht noch versichert sind.

Grundsätzlich gehen Versicherungesverträge mit den Erbfall auf den/die Erben über. Einige Versicherungenverträge enthalten Sonderregelungen für den Erbfall, etwa wenn das Versicherungsrisiko mit den Erbfall komplett entfällt. Bei einer Familenhaftpflicht kommt es darauf an, ob die Prämie weiterhin gezahlt wurden. Auch dies kann im Falle einer Abbuchungserlaubnis automatisch passieren, wenn das Konto noch vorhanden ist und ausreichend Deckung hat.

Ganz unabhängig von der Haftplichtversicherung stellt sich die Frage, ob sie haften müssen. Ihre Haftpflicht begründet hier keine Erweiterung der Haftung, sondern übernimmt nur an Ihrer Stelle die Haftung.

Grundsätzlich setzt die Haftung ein zumindest fahrlässiges Verschulden ihrerseits voraus. Wobei der Wettkampfcharacter des Sport zu berücksichtigen ist. Sprich sie haften grundsätzlich nicht für das allgemeine Verletzungsrisiko der Gegenspieler, dieses nimmt jeder Teilnehmer in Kauf. Die Beweislast des Verschuldens liegt dabei beim Geschädigten.

Gleich vorweg, es war kein "böses" Foul oder irgendwas in die Richtung, sondern viel mehr einfach sehr unglücklich.
Wir sind mit den Knien aneinander geknallt. Ich bin auf den Ball getreten und einen "Schritt" nach vorn gerutscht. Die Beine aneinander...

Wenn Sie den Ball gespielt haben, ist es beim Fußball regelkonform, was eine Verschulden und eine Haftung in aller Regel ausschließt.

Können nun irgendwelche Kosten auf mich zukommen?

Das hängt im Streitfall davon ab, was der Richter am Ende glaubt.

Apolon  20.08.2018, 08:55
Grundsätzlich gehen Versicherungesverträge mit den Erbfall auf den/die Erben über.

Was hat die Frage mit dem Erbe zu tun?

Es gibt keine verstorbenen Eltern.

Wenn Sie den Ball gespielt haben, ist es beim Fußball regelkonform, was eine Verschulden und eine Haftung in aller Regel ausschließt.

Auch dies ist falsch.

Wenn ein Spieler mit Absicht einen anderen verletzt haftet er immer.

Hast du eine private Haftpflichversicherung?

Norbert1243 
Beitragsersteller
 19.08.2018, 17:40

Nein, leider nicht.. ich war sonst in einer Haftpflichtversicherung über meinen Vater versichert, nachdem der verstarb, hab ich es verpasst eine abzuschließen...

softie1962  19.08.2018, 17:42
@Norbert1243

Abwarten ob und was kommt und wenn was kommt nicht am Anwalt sparen