Wenn man nicht als Fahrer auf ein Auto zugelassen ist, darf man dan trotzdem auf den Verkehrsübungsplatz?
Wir sind bei der DEVK versichert. Der Fahrer, welcher auf das Auto zugelassen ist, sitzt auf dem Beifahrersitz.
9 Antworten
Hallo Cruiser01,
hier ist die DEVK;)
Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist und dein Beifahrer einen gültigen Führerschein besitzt, darfst du mit dem Auto auf dem Verkehrsübungsplatz fahren.
Unser Kunde soll uns vorab nur bitte den Termin/die Termine, deinen Namen und dein Geburtsdatum mitteilen. Er kann das gerne z.B. per E-Mail an info@devk.de tun. In solchen Ausnahmefällen berechnen wir keine Gebühren.
Kleiner Tipp: Manche Übungsplätze bieten den Abschluss einer Tageshaftpflicht/Tageskaskoversicherung gegen kleines Geld an. Wenn etwas passiert, würde die SF-Klasse des Autobesitzers nicht zurückgestuft.
Ich wünsche dir viel Spaß!
Viele Grüße
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Vielen vielen Dank. Werde ich an meine Eltern weiterleiten:-)
Auf dem Verkehrsübungsplatz muss nur der Versicherte des autos mit, dabei spielt es keine rolle wo er sitz, hauptsache er ist mit von der Partie.
"muß ein Sachgrund vorliegen,wenn ein Fahrer dennoch einen Wagen fährt."
Unsere KFZ Versicherung ist eine "Zwangsversicherung". Lesetipp: http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/kfz-versicherung-nicht-eingetragener-fahrer.html
"Was passiert jedoch, wenn jemand das Auto fährt, der gar nicht als
berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte fahren dürfen?
In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass
man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich
sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass der Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der "nicht eingetragene" Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig."
Die anwort bezog sich auf einen "Normal"-Mensch. xD
Egal,auf wen sie sich bezog, sie ist falsch.
es ist immer das auto versichert und nicht der fahrer.du darfst fahren am übungsplatz auch ohne schein,deshalb gibt es die und haben ihre regeln die du einhalten musst
Wenn man nicht zu den im Versicherungsschein genannten Personenkreis gehört, darf man trotzdem das Kfz fahren. Probleme gibt es erst, falls es zu einem Unfallschaden kommt. Wenn es nur einmalig ist, reicht es, die Versicherung zu informieren.
Auf einem Verkehrsübungsplatz wird die Versicherung vermutlich sowieso nicht zahlen wollen. Völlig egal wer gefahren ist.
Dumm nur, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Und auch hier ist es völlig egal wer gefahren ist.
Das machen alle Versicherer ohne Aufpreis. Vorher Bescheid sagen und gut ist es.
Es ist so oder so immer das Auto versichert, nicht der Fahrer. Im schlimmsten Fall wird die Prämie rückwirkend erhöht, wegen dem erweiterten Fahrerkreis. Mehr passiert da aber nicht.
Und manche Verkehrsübungsplätze bieten sogar extra Versicherungen an, damit im Falle eines Falles die KFZ-Versicherung sich nicht erhöht.
Das könnte die Versicherung aber ganz anders sehen.Wenn eine bestimmte Altersgruppe ausgeschlossen wurde,oder namentliche Auflistung der Fahrer gemacht wurde,um einen Rabatt vom allgemeinen Tarif zu bekommen,muß ein Sachgrund vorliegen,wenn ein Fahrer dennoch einen Wagen fährt.Sachgründe sind,Unfall,Krankheit,Fahruntüchtigkeiten die nicht vorsätzlich vom VN,bzw.von eingetragenen Fahrern verursacht wurden.In diesem Falle,vorher mit der Versicherung telefonieren.Das beugt Streß vor.