[Auto] Haftet nur der Arbeitgeber?
Hey Community,
Ich habe mal eine Frage, heute gab es einen Fall, dass ein Mitarbeiter mit einem Diensttransportfahrzeug zurück vom Ausliefer kam und dieser das Auto vollkommen beschädigt hat.
Laut seiner Aussage: "Die Einfahrt war viel zu eng...tut mir leid"
Der Mitarbeiter ist in eine viel zu enge Einfahrt gefahren und anstatt anzuhalten hat er es komplett durchgezogen anstatt zurückzufahren und hat somit die komplette Beifahrerseite zerkratzt und förmliche die Karosserie aufgerissen. Also man redet hier nicht mehr von Kratzern sondern einer kompletten Erneuerung der Beifahrerseite, da sich nicht mal mehr die Seitenschiebetür öffnen lässt und spachteln lässt sich da auch nicht mehr da das Bleck der Karosse aufgerissen ist.
Der Schaden wird sich mind. in eine höhe von 2000-4000 € einpegeln wenn es langt und es muss gemacht werden, da das Auto in diesem Zustand so nicht zu gebrauchen ist.
Meine Frage: Ist, kann man hier schon von Mittlerern Fahrlässigkeit sprechen? Oder Fallen solche hohen Schadenfälle auch unter leicht Fahrlässig?Danke für eure Zeit
LG
8 Antworten
Das wäre für mich entweder bedingter Vorsatz, da die Möglichkeit des Schadenseintritts billigend in Kauf genommen wurde, oder sogar sicheres Wissen und damit direkter Vorsatz 2. Grades.
Das ist definitiv ein Fahrlässiges verhalten, dass muss er schon mit seiner Versicherung anschauen für soetwas muss das Geschäft nicht zahlen.
Naja trotzdem ist es fahrlässiges verhalten
Ich finde dazu leider nichts per gesetztes ausschnitt im internet
Hast du da Quellen?? LG
- Grobe Fahrlässigkeit: Eine grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein Vergehen, welches mit „normalem Menschenverstand“ hätte vorhergesehen und verhindert werden können. Wenn der Arbeitnehmer also zum Beispiel betrunken in den Dienstwagen steigt, muss er für alle daraus resultierenden Schäden privat haften. Grob fahrlässige Pflichtverletzungen gelten als schwerwiegendes und unentschuldbares Vergehen gegenüber dem Arbeitgeber (und Dritten).
Fahrlässigkeit und Unbeholfenheit sind zwei paar Schuhe ;)
Das ist absolute Dummheit. Da wird der Fahrer sicher zur Kasse gebeten werden, denn das geht ja allein auf sein Konto.
Wer so dumm ist und in eine zu enge Einfahrt hineinfährt und nicht mal stehen bleibt, wenn er merkt, dass es nicht reicht, sollte nicht mit Fahrzeugen von anderen Leuten fahren.
Das Problem ist es ist eine rechtliche Sache. Ob es leicht Fahrlässig ist oder normal Fahrlässig. Je nach dem wie viel er verdient und sich absichern kann dass er sich mit sowas auch nicht verschuldet...
Das ist nun wirklich sein Problem. Er kann es ja in Raten abstottern. Das ist meiner Ansicht nach schon grob fahrlässig. Ich weiß nicht, wie es die Versicherung sehen wird.
Laut gesetzt ist Grob Fahrlässig was ganz anderes. Z.B. über eine Rote Ampelfahren wodurch ein Personenunfall passiert.
Der Fahrer hat ja schon grob fahrlässig gehandelt, wenn er weiterfährt, obwohl er bemerkt hat, dass das Auto nicht durchpasst. Ein Schaden wäre natürlich trotzdem entstanden, wenn er angehalten hätte, aber er wäre sicher geringer gewesen.
Ja man hat gesehen das der Fahrer am Anfang der Beifahertür hängengeblieben ist aber die Beschädigung sich fast bis an die Hinterachse zieht. Und so wie die Karosse aufgerissen ist. War das auch nicht mal gestriffen
Eben. Er hätte ja sofort anhalten müssen, als er bemerkt hat, dass er hängengeblieben ist.
Wenn es kracht, und er fährt einfach weiter, ist schon eher VORSATZ.
Deiner Schilderung nach leite ich sogar mehr ab als nur den Grad der mittleren Fahrlässigkeit. Hierbei darf man eher von der groben Fahrlässigkeit ausgehen, wenn nicht sogar von der billigend in Kauf nahme.
Das dumme hierbei ist, es gibt keine Tabellen oder ähnlichen aus denen man den Grad des Verschuldens (Grad der Fahrlässigkeit) ablesen kann. Jeder Fall ist einzeln zu prüfen und zu bewerten.
Bei der Bewertung des Grades werden die unterschiedlichsten Dinge herangezogen.
Deshalb sagen Anwälte immer so gerne: Es könnte so sein .... ;-)
Muss man das dann er Versicherung melden? Oder Wer bewertet das wer jetzt wie haftet bzw. in welcher höhe?
Unabhängig von dem Verschulden deines Mitarbeiters, bist du vertraglich dazu verpflichtet unverzüglich deine Versicherung über den Schaden zu informieren.
Mach das bitte schnellstmöglich. Im Kaskobereich gibt es oft eine 7-Tagesmeldefrist.
Danach kannst du dich um deinen Mitarbeiter kümmern.
Wer prüft ob Fahrlässigkeit vorliegt?
Mehrere Parteien! - oder vielleicht sogar keiner ;-)
Damit meine ich :
Deine Versicherung wird natürlich den Sachverhalt bewerten. Sollte die Versicherung feststellen, dass ein Fehlverhalten im Raum steht, welches zur Kürzung der Schadenzahlung führt, wird von Seiten der Versicherung gekürzt. – Bezug auf Kasko
Das richtig dumme hierbei ist, die Versicherung wird dir den Schaden kürzen.
Mache folgendes:
Schreibe deinen Mitarbeiter an und fordere die vollen Reparaturkosten ein. Verweise in dem Schreiben auf seine Handlung.
Ob du damit durch kommst, steht jedoch auf einem anderen Blatt geschrieben. Sofern dein AN sich anwaltliche Beratung sucht, wird es teuer für dich. So oder so …. (Es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung)
Natürlich muss man es der Vollkaskoversicherung melden. Man kann den Schaden natürlich auch DIREKT selbst bezahlen. Außerdem dürfte dabei ja auch noch ein Fremdschaden zu berücksichtigen sein.
Seine private Haftpflichtversicherung (wenn er eine hat), interessiert das nicht. Die heißt so, weil sie nur private Dinge reguliert.