Autounfall - Wer haftet bei technischen Fehlern?
Hallihallo,
wenn es zu einem Autounfall kommt, zahlt ja die Versicherung des Schuldigen die Schäden. Wie sieht es aber aus, wenn kein Fahrer Schuld hat sondern irgendein technischer oder mechanischer Schaden vorliegt? Zum Beispiel wenn plötzlich das Lenkrad blockiert, ein Reifen platzt oder die Bremsen einfach ausfallen.
10 Antworten
Die Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Versicherung, die das komplette Risiko, das sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges ergibt, abdeckt (ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, aber selbst da zahlt sie erst mal und holt sich das Geld dann zurück). Das schließt auch technische Mängel am verursachenden Fahrzeug mit ein. Liegt ein solcher Mangel vor, der auf etwas anderes als höhere Gewalt oder einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist (z.B. Konstruktionsfehler, Garantiefall, Werkstattschaden, ...) wird die Haftpflichtversicherung dennoch zunächst einspringen und dann versuchen sich den Schaden vom eingentlich Verantwortlichen zurück zu holen (sei es der Hersteller, die Werkstatt oder ein anderer Verursacher des technischen Schadens).
Schadenregulierung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sollten inzwischen bei jedem Tarif obligat sein!
Das zahlt ebenfalls sie Haftpflichtversicherung des Verursacherst.
Die KFZ-Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung und kommt für alle Schäden auf die dieses Fahrzeug verursacht.
Ob falscher Fahrer oder technisches Versagen - wird alles gezahlt.
Gut, da greift dann die Produkthaftung.
Aber auch hier zahlt zuerst die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Das ändert nichts daran, dass der unmittelbar Geschädigte, einen direkten Anspruch gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung hat. Ob diese Regressansprüche stellen kann, ist für den jetzt Geschädigten, vollkommen unerheblich.
Das wäre die "Betriebsgefahr" eines KFZ. Es gibt tatsächlich Schäden bei denen niemand persönlich "Schuld" hat. Genau deswegen gibt es im KFZ-Bereich die Gefährdungshaftung
Der Halter, bzw dessen Versicherung.
Unter Umständen kann auch der Hersteller haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass es ein Fehler in der Herstellung war.
Das kommt aber selten vor, wenn dann ist es ein Serienfehler und die Autos werden bei sicherheitsrelevanten Mängels zurückgerufen damit die nachgebessert werden können.
Das Problem ist auch die Beweisbarkeit. Bleibt es beim Sachschaden, reguliert das die Versicherung und gut ist.
Erst bei Personenschäden könnten da auch teure Gutachten gemacht werden, da es sich dann um eine Straftat handelt.
Solche Schäden können plötzlich und unerwartet auftreten. Da kann niemand was dafür.
Du kannst aber was dafür, wenn dir ein Schaden bekannt ist und du trotzdem fährst.
Auch dann zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Ja sicher, ggf. könnte sie aber auf den Versicherungsnehmer zurück greifen. Grobe Fahrlässigkeit z.B. ist nicht pauschal mit versichert.
Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Richtig, einfach pauschal schreiben die Versicherung zahlt ist falsch. Es kann durchaus sein, dass die Versicherung dem Geschädigten gegenüber zahlt, aber sie darf sich das Geld zurück holen vom Versicherungsnehmer.
Aber zunächst wird sie immer zahlen müssen. Denn sonst würde ggf. der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben (wenn der Verursacher zahlungsunfähig ist) oder lange auf die Begleichung warten müssen (wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt).
Grobe Fahrlässigkeit ist in der Haftpflicht tatsächlich das versicherte Risiko und kann NIE einen Regress auslösen.
Das ist also schon mal versichert.
Eine Alkohol- oder Drogenfahrt könnte eine Regressforderung auslösen. Aber auch nur dann, wenn sie ursächlich für den Schaden war.
Du hast von Haftpflichtversicherungen keine Ahnung, bitte sieh davon ab hier Ratschläge erteilen zu wollen.
Das ist falsch.
Grobe Fahrlässigkeit ist das versicherte Risiko.
Und da die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, muss sie sogar bei Vorsatz zahlen.
Sie kann dann aber Regress beim Versicherten nehmen. Dieser Regress ist gesetzlich auf 5000€ beschränkt.
Ich weise die ganze Zeit daruf hin, dass sich die Versicherung Geld zurückholen kann. Also was ist jetzt dein Problem?
Dass Du behauptest, dass bei grober Fahrlässigkeit die Versicherung Regress nehmen kann.
Kann sie nicht, da es das versicherte Risiko bei einer Haftpflichtversicherung ist.
Du machst Wortklauberei.
Grobe Fahrlässigkeit ist das versicherte Risiko.
Und da die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, muss sie sogar bei Vorsatz zahlen.
Sie kann dann aber Regress beim Versicherten nehmen.
Du schreibst doch selbst, dass sie in dem Fall auf den Versicherungsnehmer zurückgreifen darf.
Bei Vorsatz.
Das stimmt so nicht. Diese Unfälle werden erst geklärt werden müssen. Wenn der Hersteller daran Schuld hat, dann bezahlt es dessen Haftpflichtversicherung - sprich Betriebs-Haftplicht- oder Hersteller-HV. Nicht immer ist das Fahrzeug an einem Schaden schuld. Aber das bleibt der Klärung dem Gutachter überlassen.