Veranstaltung (hier: Faschingsumzug) vom gemeinnützigen Verein - Was ist bei Haftung oder Versicherung zu beachten oder wirklich notwendig?
Als gemeinnütziger Verein möchten wir einen kleinen Faschingsumzug durch unser Dorf durchführen. Diese "Veranstaltung" soll natürlich auch mittels Flyer o.ä. Werbematerial beworben werden. Somit kann jeder teilnehmen, der Interesse hat. Die Teilnehmerzahl wird aber vermutlich die 100 nicht übersteigen!
Die Veranstaltung findet unter freiem Himmel bei Tageslicht statt, der "Marsch" wird durch den Veranstalter mittels Warnwesten und Blinklicht abgesichert.
Allerdings gilt es die Frage zu klären, ob haftungsrechtliche oder versicherungstechnische Maßnahmen seitens des Vereins getroffen werden müssen? Habe ich als Veranstalter, in Form einer Unfallverhütung oder eines Haftungsausschlusses, etwas besonderes zu beachten? Wer haftet bei einem Unfall (bspw. ein Kind würde hinfallen und sich leicht verletzen)?
Über eine Hilfe wäre ich sehr dankbar!
4 Antworten
Höchstwahrscheinlich wirst du, um eine behördliche Genehmigung zu erhalten, eine Veranstaltungshaftpflicht nachweisen müssen.
Diese erhälst du beim versierten Versicherungsmakler zur Mindest-Einmalprämie von ca. 150 EUR Brutto. Sie ist Bestandteil der Vereinshaftpflicht, in deren Jahrespolice auch alle Veranstaltungen inkludiert sind.
Ich schätze mal, damit sind bis zu 250 Teilnehmer und PS-/SS-Schäden bis mind. 3mio. pauschal abgedeckt.
Allerdings möchte ich einschränken, dass ein selbstverschuldet aufgeschürftes Kinderknie nicht direkt einen Haftpflichtschaden darstellt.
Ich gehe davon aus, wenn man mit der Gemeindeverwaltung um eine Genehmigung bittet und die Kommune diese erteilt, wird das ordnungsamt auch zumindest intern darüber entscheiden, ob eine polizeiliche Straßensperre sinnvoll ist und diese ggf. auch einrichten. Andernfalls kann sie evtl. auch eine andere Route vorschlagen. Was man gerade in kleineren Gemeinden als eingetragener Verein nicht tun sollte, ist auf eigene Faust zu handeln, das nehmen Gemeinderat und Verwaltung gerne krumm. Beim nächsten mal wird es dann um so schwieriger einen gefallen zu bekommen .
:-)
Auch hier nochmal, ich möchte nicht die Polizei beauftragen eine Straße zu sperren.....
Ich möchte mit der Anzahl an Leuten durch 2 Straßen "marschieren" und das soll das Vorhaben sein. Das ist ne Sache von 60 Minuten, wenn überhaupt.
Und eine andere Sache ist doch, dass es sehr wohl möglich ist, als Gemeinde einen Antrag zu stellen, diverse Straßen für einen Zeitraum zu sperren. Allerdings müsste ich dazu mit der Gemeinde zusammenarbeiten.
@Otaler,
Du bist ein Witzbold...
Hast Du denn überhaupt schon mal an einem Faschingsumzug in Rheinland-Pfalz teilgenommen ?
Ich möchte mit der Anzahl an Leuten durch 2 Straßen "marschieren" und das soll das Vorhaben sein. Das ist ne Sache von 60 Minuten, wenn überhaupt.
Toll - und die Kraftfahrzeuge sollen dann um die Leute herumfahren ?
Oder handelt es sich dann um eine unangemeldete Versammlung ?
Oder wie soll man sonst euren Umzug bezeichnen ???
Auch hier noch einmal, der Karnevalverein benötigt für einen Umzug die Genehmigung von der zuständigen Behörde Gemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung.
Ansonsten ist euer Faschingsumzug schnell beendet, wenn die Polizei mit Mannschaftswagen ausrückt und die unangemeldete Versammlung auflöst und den Veranstalter in Haft nimmt.
Gruß Apolon
selbstverständlich kann und darf ein gemeinnütziger verein, der in der satzung die "brauchtumspflege" als zweck vorsieht, karnevalsumzüge durchführen. die anmeldung erfolgt rechtzeitig über die stadt/gemeinde die entsprechende durchführungsrichtlinien, wie straßensicherung, begleit- und sicherungspersonal der umzugswagen, reinigungspflicht und verkehrssicherungspflichten, mitteilt. am einfachsten ist es, die kommunalen vertreter mit als veranstalter zu gewinnen und der verein organisiert die ausstattung des zuges, der werbung und der teilnehmer/innen. unabhängig ob mit oder oder ohne kommune sind folgende versicherungen zu prüfen: - unfallversicherung der helfer: gesetzlich im SGB VII § 2 geregelt (kostenfrei) - unfallversicherung der organisatoren: 3€ bei der verwaltungsberufsgenossenschaft hamburg - verschiedene haftpflichtversicherungen: - durchführung des umzuges - ausgabe von getränken - zusatzhaftpflicht für teilnehmende kfz (meist kostenfrei über die jeweilige haftpflicht) - zelt oder bühnenauf/abbau über die haftpflichtversicherung sind die besucher abgesichert.
ganz wichtig: ein evtl. haftungsausschluss auf einladungen und flyer gilt "als nicht geschrieben" !! nur eine haftungsbegrenzung ist möglich. mehr informationen bei amazon: sicherheit im verein und ehrenamt!
die genannten risiken sind kalkulierbar und ermöglichen die durchführung eines karnevalumzuges. viel erfolg und viele teilnehmer/innen!
Ich bin mir in dieser Sache nicht 100% sicher, aber meines Wissens nach ist der Umzug zunächst mal anzumelden und evtl. durch die Kommunalen Behörden zu sichern. Außerdem ist der Veranstalter in der Haftpflicht wenn etwas passiert. Eine Veranstalterhaftpflicht ist meiner Meinung nach unbedingt erforderlich und kostet nur ein paar Euro. Evtl. könnte es auch eine Rolle Spielen ob der Verein einen Unkostenbeitrag erhebt, das halte ich aber für ehr unwahrscheinlich.
so würde ich es zumindest machen.
Danke für deine Antwort. :-)
Ich hoffe, dass ich nächste Woche Zeit finde die kommunale Behörde, restriktive das Ordnungsamt zu kontaktieren. Dachte eben, dass ein solches Vorhaben hier ggf. schon mal thematisiert wurde.....
Ich denke, um mich 100% abzusichern bzw. zu informieren ist ein Kontakt zu den kommunalen Behörden unerlässlich.... :-(
Als gemeinnütziger Verein möchten wir einen kleinen Faschingsumzug durch unser Dorf durchführen
Sorry - solch einen Umzug kann ein Verein nicht durchführen!
Diese Entscheidungen kann nur die Gemeinde treffen mit Rücksprache der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste wie DRK ASB usw.
Bitte beachten: kein Verein - hat die Möglichkeit Straßen zu sperren!
Und somit kann dies auch nicht versichert werden, da dieser Umzug gegen geltendes Recht verstößt.
Gruß Apolon
Erstmal Danke für die Rückmeldung. Aber woher nimmst du deine Informationen? Bin ja dankbar für das was du schreibst, aber gegen genau welches Recht verstößt ein solches Vorhaben?
Wie ist die Rechtslage dann bei einem Umzug, der von einem Karnevalsverein durchgeführt wird? Im Raum Rheinland Pfalz veranstaltet einen solchen Umzug i.d.R. eine solcher Karnevalsverein.
Weiterhin bin ich mir für die notwendigen Rücksprachen bezüglich einer Straßensperrung bewusst. Allerdings habe ich geschrieben, dass ich nur mit ca. allerhöchstens 100 Personen einmal durch zwei Straßen gehen möchte und nicht vorhatte etwas zu sperren.
Gruß OTaler und Danke!
@OTaler,
Du bist im Irrtum, in Rheinland-Pfalz werden solche Umzüge von Gemeindeverwaltungen mit den einzelnen Teilnehmer (Vereine) durchgesprochen und die Termine festgelegt.
Den Auftrag für die Straßenabsperrung wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben.
Außerdem müssen für solch einen Festzug die zuständigen Behörden, wie Polizei, Berufsfeuerwehr und auch die Rettungsdienste informiert werden - die dafür auch Leute abstellen müssen.
Woher ich meine Informationen nehme ist einfach zu erklären.
Ich wohne in Rheinland-Pfalz und habe an mehreren Umzügen teilgenommen und außerdem kenne ich das Handling aus meiner Zeit als Bediensteter bei einer Kommunalverwaltung.
Allerdings habe ich geschrieben, dass ich nur mit ca. allerhöchstens 100 Personen einmal durch zwei Straßen gehen möchte und nicht vorhatte etwas zu sperren.
Bedeutet dann wohl, dass Du die 100 Personen der Gefahr aussetzen willst, dass sie durch Kraftfahrzeuge verletzt werden ? Alternativ ihr den öffentlichen Straßenverkehr behindert, was das einschreiten der Polizei zur Folge hat.
Ein Tipp: Unterhalte dich mit dem zuständigen Bürgermeister über dein Vorhaben.
Gruß Apolon
Wie stellst Du dir dies denn vor.
Wie soll ein Verein, die Polizei beauftragen öffentliche Straßen zu sperren ?
Gruß Apolon