Wer haftet, wenn ein fremdes Kind in den Teich fällt?
Hallo,
wir haben hier ein großes Problem. Mein Mann und ich habe seit 2 Jahren einen Teich in unserem Garten.
Im Dezember 2016 ist eine neue Familie mit 3 Kindern in unsere Straße eingezogen. Die Familie hat eine 4jährige Tochter u diese hört nicht u ist absolut frech. Sie betritt ohne Erlaubnis u trotz mehrerer Verbote von der Mutter das Grundstück meiner Nachbarin um dort zu spielen. Auch meine Nachbarin hat ihr schon gesagt, dass das nicht geht.
Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Problem. Als unser Haus gebaut wurde, wurde eine Hecke gezogen, aber an einer Stellen wurde bewusst der Garten offen gelassen, so dass man direkt von der Auffahrt in den Garten gehen kann. Es wurde vom damaligen Eigentümer auch nie ein Tor gesetzt. Wir haben das Haus 2015 gekauft u haben bislang auch kein Tor gesetzt, so dass man nach wie vor in den Garten gehen kann.
Ich muss und möchte wissen wie die rechtliche Lage ist, wenn die 4jährige Tochter meiner Nachbarin unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis betritt u in den Teich fällt. Natürlich muss die Mutter auch die Aufsichtspflicht gewährleisten u tut dies in diesem Fall nicht, aber haften wir dann zum Teil, haften wir ganz oder haften wir gar nicht???
Wir wollten erst im nächsten Jahr ein Tor an die Stelle setzen, weil wir selber eine kleine Tochter haben und wollten das Grundstück dann so absichern, dass sie nicht aus dem Garten kann.
...Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Moral. Wenn so etwas passieren sollte, ist dass das Schlimmste was passieren kann u ich muss daher wissen wie die Rechtssprechung ist. Ich habe im Internet verschiedene Sachen dazu gefunden.
...Ohne dass es jetzt böse gemeint ist, kann es irgendwo nicht richtig sein, dass wir ggf haften müssen, da wir keine Erlaubnis gegeben haben und die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.
Ach ja und meine Nachbarin hat inzwischen ein Tor. Das Mädchen aus der Nachbarschaft klettert da rüber.
Viele Grüße
11 Antworten
Du haftest leider auch, wenn das Kind über den Zaun klettert.
Wir lassen uns einen neuen Pool setzen. Müssen ihn nun fast 80cm kleiner machen, denn wir dürfen ihn nicht bis an den Zahnärzten, denn wenn jemand darübersteigt und reinfällt sind wir schuld. Unsere Versicherung hat Auflagen, dass sie den Pool versichern.
Und auch wenn irgend so ein depp jetzt über dem Zaun klettert und reinfällt ist das unsere Schuld und wir haften. Der Pool muss abgedeckt sein durch eine plane oder ein Poolhäuschen. Das gilt übrigens auch für jeden aufstellpool. Fällt da in der Nacht ein Betrunkener in euren Pool, weil er euer Haus verwechselt hat, haftet ihr.
So ist das leider und für mich völlig unverständlich mit jedem Gewässer im Garten.
Ihr seid in der Verkehrssicherungspflicht. D.h. ihr müsst dafür sorgen, dass niemand reinfällt.
Ich würde es aber nicht am Rechtlichen festmachen. Selbst wenn keine Rechtspflicht bestände, sollte ein Kind im Teich ertrinken, macht ihr euch selbst die größten Vorwürfe.
Es muss ja nicht DER Zaun sein, eine kindersichere Umzäunung des Teiches würde ausreichen.
Zusatz: ich hab hier noch eine recht interessante verlinkte Seite
Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Besitzer des Grundstücks. Wer eine Gefahrenquelle schafft (in diesem Fall also den Teich) muss auch alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Es wäre also schon vorteilhaft, das Grundstück komplett zu umfrieden; Wasser hat eine große Anziehungskraft auf Kinder.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht#Voraussetzungen_und_Reichweite
Du siehst die Gefahr doch- warum also nicht sofort handeln?
Es muss ja nicht dieses Kind sein, ein betrunkener,der sich nachts auf euer ungesichertes Grundstück verirrt und im Teich ertrinkt würde für euch auch zum Problem.
Ja uns war es vorher nie so bewusst. Natürloch weiß man, dass ein Kind schon in einer Fütze ertrinken kann. Erst seit dem unsere Tochter da ist, haben wir uns damit beschäftigt. Ich habe keine Geschwister u somit keine Neffen und Nichten. Mein Mann hat einen Bruder und hat zwar Kinder, aber die sind schon größer und im Freundeskreis ist es auch so. Vielleicht haben wir uns deshalb damit nicht weiter beschäftigt.
Das soll keine Ausrede sein sondern nur eine Erklärung, auch wenn ich mich nicht erklären muss
Hallo!
Ihr wärt zwar rein rechtlich in der Pflicht, den Teich zu sichern und haftbar, wenn jedoch der Mutter eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen wird trifft beide eine Schuld & dann würde je nach Richter auch ein salomonisches Urteil denkbar sein, bei dem beide Parteien gleichermaßen haften.
Um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen würde ich mit der Mutter des Mädchens das Thema ganz direkt ansprechen & dann auch den Teich absichern, damit ihr auf der sicheren Seite seid.
Hoffe ich konnte helfen :)
Hallo,
danke für Deine Antwort.
Ich habe den Eingang zum Garten erst einmal mit großen schweren Blumenkübeln gesichert.
Bzgl eines Tors habe ich mich schon etwas informiert u die Lieferzeit liegt sowohl im Baumarkt als auch im Fachmarkt bei 2 bis 3 Wochen.
Ich habe mit dem Vater gesprochen u er versteht meine Sorge nicht. Zitat: "Unsere Tochter hat eine gute Körperspannung.... Die geht eh nur in Gärten, die für sie interessant sind..."
Beide Sätze haben mich fassungslos gemacht u ich habe ihm gesagt, dass es ja niemand drauf ankommen lassen muss.
Gerne :)
So hätte ich es auch gemacht.
Die Reaktion des Vaters sorgt auch bei mir für Kopfschütteln, aber da weiß man andererseits wenigstens, mit wem man es zu tun hat und dass man da auf der Hut sein muss.
.... ihr, wer denn auch sonst?
Und ich kenne keinen Eigentümer, der sich die rd. 50,00 EUR/Jahr für die PH erspart.
Die wäre ja auch nützlich, wenn die Anwürfe kommen wegen der Ratten.
du wieder, grins.
Ja das mit der Anziehungskraft weiß ich wohl u daher wollten wir ja alles im nächsten Frühjahr absichern bevor sie laufen kann. Wir wollten den Teich absichern u ein Tor aufbauen.
Durch die momentane Situation, die uns das Nachbarskind bietet, müssen wir ja alles vorziehen. Hier wohnen so viele Kinder u nie hat eines davon ohne unsere Erlaubnis das Grundstück betreten, auch nicht bevor wir den Teich hatten. Nur jetzt gibt es dieses eine Kind, was die eigene Mutter nicht im Griff hat.