Haftet der Fahrzeughalter für alle Unfälle?

9 Antworten

Gegenüber einem geschädigten Dritten haften Halter, Haftpflichtversicherung und Fahrer als Gesamtschuldner.

Wenn der Halter selber der Geschädigte ist, haftet derjenige, der den Schaden schuldhaft verursacht hat.

Es haftet der Unfallverursacher. Strafrechtlich ist die Sache klar. Der Fahrer haftet hier. Schließlich hat er vor der Fahrt das Fahrzeug zu überprüfen und an die Verkehrsregeln zu halten. Außer wenn der andere an dem Unfall schuld ist.

Zivilrechtlich gibt es bei Kfz eine Besonderheit. Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung die Haftung. Egal ob der Versicherungsnehmer den Schaden verursacht hat oder jemand anders.

Grundsätzlich ist der Fahrer für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Und die KFZ-Haftpflicht ersetzt auch grundsätzlich die Schäden Dritter. Ob eine Haftung auf den Halter des Fahrzeugs durchgreift, kann nur ein Gericht entscheiden. Hat der Halter dem Fahrer einen grundlegenden Mangel der Verkehrssicherheit verschwiegen, ist er selbstverständlich auch PERSÖNLICH haftbar.

emilyxxxzz 
Beitragsersteller
 04.12.2021, 01:26

Der Halter hat nicht mal ein Führerschein..

DerHans  04.12.2021, 09:46
@emilyxxxzz

Das hat mit seiner Haftung nichts zu tun. Alleine der Besitz an einem Fahrzeug bedeutet, dass die Gefährdungshaftung greift.

Er wäre auch haftbar, wenn z.B. aus einem stillgelegten Fahrzeug Öl oder Kraftstoff ausläuft.

Ein Kraftfahrzeug gilt als gemeingefährlich. Also gibt es eine Gefährundshaftung. Es "haftet" der Verursacher (zumeist der Fahrer), es deckt den Fremdschaden die KFZ Haftpflicht bei der das Fahrzeug versichert ist.

Halterhaftung gibt es im Grunde nur bei Parkverstößen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man kann keine Person auf ein Auto versichern. Versichert ist immer das Auto.

Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die durch das Auto Dritten entstanden sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung