Zahlt eine KFZ Versicherung den Schaden nicht eingetragener Fahrer?
..wenn dieser ein Lebenspartner ist und an dem besagten Tag zum Arzt fahren musste um sich krankschreiben zu lassen und dswg. ausnahmsweise das Auto nehmen musste und auf der Fahrt einen eigensvwrschuldeten Unfall gemacht hatte.
Zahlt die Versicherung den Schaden?
9 Antworten
Die Versicherung zahlt immer erstmal nur den Personenschaden (nur Haftpflicht), den Fremdschaden (Teilkasko) oder auch deinen Schaden (Vollkasko). Allerdings hat man dann mit einer Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu rechnen und zahlt so über Jahrzehnte hinweg den Schaden eigentlich wieder zurück.
Der tatsächliche Fahrer sollte aber auch versichert sein. Ansonsten könnte die Versicherung den Schaden entweder bei dir wieder zurückholen (was am wahrscheinlichsten ist, da du schließlich einen Vertrag mit der Versicherung hast aus dem sich Ansprüche ableiten lassen) oder beim Fahrer (was eher unwahrscheinlich ist). Du musst dann das Geld wieder vom Fahrer zurückholen.. Ist eine Dreiecksbeziehung..
Die Freundin von einem Kumpel ist mal mit dem Vollkasko versicherten Auto an eine Wand gefahren. Die Freundin war nicht versichert.. Die Versicherung hat ergo nicht gezahlt und er musste sich das Geld von seiner Freundin zurückholen (was er natürlich nicht gemacht hat..).
Sorry, aber wenn man so wenig Ahnung hat wie du, sollte man sich aus solchen Fragen raushalten. Du weißt ja nicht mal was Haftpflicht, Teil- und Vollkasko sind. Dass die Versicherung Regress fordern kann, wenn der eingeschränkte Fahrerkreis missachtet wird, ist ebenso falsch.
Pardon: Der zweite Absatz liest sich missverständlich.. Natürlich wird sie nicht zahlen und du bist auf Schadensersatz gegen den Unfallverursacher verwiesen. Es kann aber auch sein, dass der Schaden für dich nicht zu bezahlen ist (z. B. ein Personenschaden), da wird die Versicherung im Zweifel zahlen und dann in Regress gehen.
Das macht gar keinen Sinn.
Nochmal genau lesen, dann macht es bestimmt irgenwann Sinn.. ;)
Es ergibt überhaupt keinen Sinn. Dann müsste man der Versicherung nicvt bescheid geben wenn diese den Beitrag erhöht und gleichermaßen die Schadenssumme einfordert. Denn dann kann man den Schaden auch aus eigener Hand zahlen. Ich widerhole mich. Irgendwie springt der Funke bei dir nur nicht über. Ergibt wie gesagt keinen Sinn.
Wie geht das, lesen, wenn verstehen noch nicht funktioniert?
Hallo, die Versicherung muss auf jeden Fall zahlen.
Wenn jemand Leute fahren lässt, die er in seinen Klauseln ausgeschlossen ist, kann die Versicherung lediglich die gewährten Rabatte für die ausgeschlossenen Fahrer zurückfordern.
Richtig. Und in manchen Fällen regress. Frage mich in wekchen Fällen.
Hi Regress nicht, das geht nur, wenn der Fahrer und Alk oder Drogen stand, keine Fahrerlaubnis besaß oder Fahrerflucht beging.
Bei Vorsatzstraftaten wie z.B. die Trunkenheitsfahrt und bei vorsätzlich begangene Straftaten .
Und wenn der Fahrer nicht bei der Versicherung des eigentlichen halters,eigentümers eingetragen ist? Dann auch?
Regressforderungen bei einem nicht eingetragenen Fahrer ist keine Straftat . Obliegenheitsverletzungen werden nachberechnet und ggf. eine Strafzahlung verhängt , Max. das Doppelte der nachzuzahlende Beiträge .
Also werden keine Regressforderungen an den Versicherten oder den nicht eingetragenen Fahrer gestellt sondern lediglich ggf eine Strafzahlung und nachzahlbare Beiträge?
Genau , außerdem muss der Versicherungsnehmer nicht jeden Melden wenn es sich um vereinzeltes fahren einer Nichteingetragenen Person handelt .
Und wenn der Beitrag mit eingetragenem Lebenspartner sogar 3€ günstiger gewesen wäre?? Habe ich gerade erfahren.
Günstiger ? da ändert sich glaube ich nichts ! Die Versicherung kann ja schlecht etwas nachfordern , was ihnen gar nicht zusteht .
Schon wieder, wieso immer noch unklar?
Meine Vers. bezahlt den Schaden vom Fahrer, nicht, den vom Anspruchsteller (Eigentümer, Halter, VN, Geschädigten) sehr wohl, wenn die Bausteine gebucht und bezahlt wurden.
Am Nummerschild ist die Plakette, und Schlüssel und Papiere wurden ausgehändigt.
Ob es eine Strafe gibt, bis zu 3.000 EUR sollen ja drin sein, ist abh. von Deinen Vereinbarungen im Baustein Schummelei bei den Tarifmerkmalen.
Könntest du dir bitte angewöhnen mehr Wert auf die Sprache "Deutsch" zu legen und wenn man von Strafen "Summen" spricht auch begründen wie man auf solche Schnapszahlen gekommen ist? Du definoerst hier ja klar welche Strafe auf einen Zukommt ohne meinen Fall zu kennen Meine Versicherung fordert jedenfalls keinen Regress und ich denke, du solltest deine dann wohl mal wechseln. Ich verstehe auch nicht was du mit Plaketten meinst oder mit Schlüsseln die irgendwo ausgehändigt werden. Im Geunde genommen gibt nichts von dem Sinn was du schreibst.
Ich weiß, denn Du bist ja noch nicht so weit.
Ist alles gut und falls es Dich beruhigt, meine Vers. kennt solche Strafen eben nicht, Deine auch nicht, hast Du nicht einmal gewusst.
Viele anderen kennen so etwas, z.B. der direkte von Cosmos.
Also bitte, denn ich habe nicht behauptet, Du bekommst eine Strafe, wer kennt hier schon Deine Vereinbarungen. Du kennst sie ja nicht mal selber, wozu sonst kommen seit Tagen so aberwitzige Fragen von Dir?
Du hast behauptet, dass es eine Strafe gibt. "Bis zu .....sollten ja drin sein"
Ich frage wie du auf genau so eine Summe kommst. Frage nicht beantwortet.
Weil die lieben Kunden so etwas vereinbaren können und teilweise auch machen, ein Jahrestarifbeitrag ist die Obergrenze.
Hat auch nichts mit Regress am Hut, der läuft extra.
Blase Dich bitte nicht so auf, hast Du doch gar nicht nötig, bei so wenig Wissen.
3000€ Jahresbeitrag. Achso. Du zahlst 250€ monatlich an Versicherung.
Wie kommst Du denn darauf, dass ich so abgezockt werde?
Wie kommst du auf 3000€. Wo kommt diese Summe her?
Wer will, kann verstehen, nur für Dich:
... bis zu 3.000 EUR sollen ja drin sein, ist abh. von Deinen Vereinbarungen im Baustein Schummelei bei den Tarifmerkmalen.
Muss es aber nicht, wenn er nicht betroffen ist.
Ja, die kfz Haftpflichtversicherung wird den Schaden zahlen.
nein, sie kann in diesem Fall keinen Regress fordern.
Ja, die Versicherung kann u.U. rückwirkend den höheren versicherungsbeitrag bei zu Grunde legen des korrekten fahrerkreises und einen „Strafbeitrag“ fordern
Danke aber wieso kann Sie keinen Regress fordern und woher weißt du das?
Weil es für einen Regress in diesem Fall keine rechtliche Grundlage gibt
Es ist immer das Auto versichert
Wenn die Versicherung zahlt und hochstuft, kann sie wohl kaum regress fordern weil man die Versicherung dann direkt von Anfang an außen vor lassen könnte und den Schaden gleich aus eigener Tasche zahlt.