Wer haftet auf der Baustelle?
Mal angenommen ich baue ein Haus und ein Freund hilft mir bei Arbeiten (z.B. Dach) ohne Bezahlung...nur sporadisch für ein paar Stunden. Nun verletzt er sich bei der Arbeit und muss ins Krankenhaus. Wer kommt für die Kosten auf...Krankenkasse?
Danke!
7 Antworten
Du hast hoffentlich deinen Freund und die anderen Helfer bei der Berufsgenossenschaft angemldet. Das kostet sehr wenig und beinhaltet eine Versicherung gegen solche Unfälle.
Wichtig für den Bauherren: Er muss nicht nur für Sicherheit sorgen, sondern auch für ausreichenden Versicherungsschutz seiner Helfer.
In diesem sehr informativen Artikel findest Du alle weiteren Infos https://www.n-tv.de/ratgeber/Freunde-und-Angehoerige-richtig-absichern-article20308036.html auch zur Anmeldung bei der BG Bau wie von BTS10 korrekt erwähnt (und Folgen bei Versäumnis)
Wenn du "in Eigenleistung" baust - auch teilweise, musst du diesen Bau bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Dann sind auch Hilfskräfte in der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Die Prämienberechnung erfolgt dann nach Abschluss der Arbeit.
Aus jeden Fall solltest du eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Die sichert dich AUCH vor Regressansprüchen der BG, wenn z.B. Unfallverhütungsvorschriften missachtet wurden. Das ist bei Privatbauten regelmäßig der Fall.
Eine Krankenkasse würde dich in jedem Fall in Regress nehmen, wenn es zu einem Unfall auf deiner Baustelle kommt. Egal ob "Helfer" oder auch nur Besucher.
Hoi.
Die BG Bau übernimmt die Kosten:
"Arbeiten außer Ihnen und Ihrer Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ihrem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mit? Dann sind Sie per Gesetz verpflichtet, Ihre Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.
Durch Ihre Bautätigkeit werden Sie als private Bauherrin oder privater Bauherr gesetzlich zum „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ – auch „Eigenbauunternehmer“ genannt. Der BG BAU gegenüber haben Sie damit alle Verpflichtungen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers."
https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/pflichtversicherung-fuer-private-bauvorhaben/
Als privater Bauherr hast du alle Helfer auch die unentgeltlichen bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Darüber bist du mit der Baugenehmigung zusammen informiert worden.
Somit kannst du deinen Bekannten anmelden uns alle Kosten werden übernommen.