Schaden am Kundenfahrzeug verursacht - wer haftet?
Hallo zusammen,
mal angenommen :
ein Mitarbeiter einer Kfz-Werkstätte fährt im Auftrag seines Chefs auf dem Betriebsgelände ein Kundenfahrzeug von A nach B und beschädigt das Kundenfahrzeug aufgrund einer Unachtsamkeit.
Sehe ich das richtig, dass der Geschädigte (Kunde) sich nicht direkt an den Mitarbeiter in Bezug auf Ersatzansprüche wenden kann sondern an den Eigentümer der Werkstätte in dessen Obhut sich das Fahrzeug befand aufgrund eines Reparaturauftrags ?
Und weiterhin natürlich von Interesse (ein vorsätzliches Handeln des Angestellten ist nicht gegeben - ist einfach passiert) wer haftet ? Welche Versicherung des Arbeitgebers würde regulieren ? (Betriebshaftpflicht allein weil Unfall oder ein Baustein davon wie z.B. Kaskoversicherung für den Kfz-Betrieb ?)
Zum Kern der Frage : Was kommt auf den armen Kerl zu dem das passiert ist ?
Würde mich überaus freuen wenn sich jemand die Zeit nimmt zu antworten und bestenfalls zu helfen.
Dankeschön
6 Antworten
Zunächst einmal siehst du das völlig richtig! Zuständig ist das Autohaus.
Autohäuser bzw. Kfz-Rep.firmen haben sog. Autohauspolicen, die vergleichbare Schäden abwickeln.
Alternativ greift die Handel- und Handwerkspolice, in welcher aber explizit Vollkasko inkludiert sein muss.
Oder aber das Autohaus zahlt die Reparatur selbst, was bei den enormen Prämien für vorgenannte Policen nachvollziehbar wäre.
Die BHV reicht keinesfalls aus, auch nicht deren Zusatzbausteine, wie "Arbeiten an fremden Kfz".
Auf den Mitarbeiter kommt übrigens gar nix zu!
Der Betrieb haftet in diesem Fall und der Kunde stellt sicher keine Ansprüche an den Mitarbeiter.
Das bezahlt die Versicherung der Firma.
ein Mitarbeiter einer Kfz-Werkstätte fährt im Auftrag seines Chefs auf dem Betriebsgelände ein Kundenfahrzeug von A nach B und beschädigt das Kundenfahrzeug aufgrund einer Unachtsamkeit.
und für solche Schäden besteht über den Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung.
Das zahlt die Handel- / Handwerkversicherung der Werkstatt. Der Arbeitnehmer kann nur in Regress genommen werden wen er den Schaden vorsätzlich verursacht hat.