Kündigungsfrist - bei langer Betriebszugehörigkeit?
Ich arbeite seit 2003 in dem gleichen Unternehmen. Am 01.07.2018 dort 15 Jahre.
Nun möchte ich aber aus diversen Gründen den Arbeitsplatz wechseln. Leider komme ich mit den Fristen nicht ganz klar. Laut Vertrag kann ich 4 Wochen zum Quartalsende kündigen und es gibt eine Gleichstellungsklausel für Ag und AN.
Laut gesetzlicher Kündigungsfrist wären es 5 Monate Kündigungsfrist bei solch langer Zugehörigkeit. Was gilt denn nun für mich?
Wann muss ich denn kündigen, um bspw. Ende September das Unternehmen verlassen zu können?
bin für jeden Rat und Tipp dankbar
2 Antworten
Wenn widersprüchliche Klauseln im Vertrag stehen, so gilt immer die , die für dich als Arbeitnehmer günstiger ist.
Heißt, wenn da wirklich beide Klauseln drin stehen kannst du mit 4 Wochen kündigen. Dein AG könnte dir nur mit 5 Monaten kündigen.
Ohne die entsprechenden Vereinbarung zu kennen: nach dem Günstigkeitsprinzip gilt im Zweifel für dich die kürzere und für den Arbeitgeber die längere Kündigungsfrist.
Das hilft nicht wirklich weiter. Letztendlich kommt es auf den konkreten Arbeitsvertrag an. Dies hin weggelassen bitte nehme zur Kenntnis, dass wir hier keine Rechtsberatung betreiben. Wir geben Empfehlungen und tauschen Erfahrungen aus.Jedenfalls ist das nächste Quartalsende der 31. März. Wenn eine Beendigung zum 30. September gewünscht ist, ist die Frist doch eigentlich klar.
Der Kontext im Vertrag lautet: ....ist eine Kündigung nur mit 4 Wochen zum Quartalsende zulässig. Verändert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese auch für den AN, sinngemäß. Wann kann ich also kündigen, ich möchte zum 30.9. raus? Danke