Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?
Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.
Firma A Vertrag:
Beginn: 01.04.2021
Bruttoarbeitslohn: 3600€
Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig
(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)
Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.
Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.
Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?
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So wie ich das nachlese, ist es unwahrscheinlich, dass ein Arbeitgeber die Vertragsstrafe zugesprochen bekommt. Da müssten schon schwerwiegende Gründe vorliegen: Vertrag ohne Probezeit und am ersten Arbeitstag ist ein Flug gebucht. Oder du bist Schauspieler und die Dreharbeiten für den Tatort mit dir in der Hauptrolle beginnen.
Im Normalfall, neues Arbeitsverhältnis und Probezeit, da zahlst du gar nichts.
Üblich, so habe ich es erlebt: man geht zum Arbeitgeber und bittet um einen Aufhebungsvertrag. Wenn der nicht mitmacht, dann teilt man (mündlich) mit, dass er am ersten Arbeitstag mit der Kündigung in der Probezeit rechnen muss. Da bedeutet, er muss dir 2 Wochen das Gehalt zahlen, ohne dass du wahrscheinlich produktiv wirst, oder der unschreibt zähneknirschend den Aufhebungsvertrag, hat keine Kosten und Zeit jemand anders einzustellen. Wer würde da vor Gericht ziehen ?
Ich denke das nicht sondern habe ein Urteil dazu gefunden, siehe Link in meiner Antwort, da ist zu lesen ist, dass das Bundesarbeitsgericht eine Vertragsstrafe von einem Monatsgehalt für unverhältnismässig hält und daher die Vereinbarung als unwirksam.
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes, die für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbart wird, bei einer in der Probezeit geltenden Kündigungsfrist von nur zwei Wochen in der Regel zu hoch bzw. unangemessen.
Das Bundesarbeitsgericht haelt eine Vertragsstrafe in Hoehe eines Monatsgehalts nicht grundsaetzlich fuer unzulaessig, sondern nur bei einer vierzehntaegigen Kuendigungsfrist. Die Vertragsstrafe darf nicht hoeher sein als das Gehalt, das man bei Einhaltung der Kuendigungsfrist verdient haette.
Hier haben wir aber eine faktische Kuendigungsfrist von 1 Monat und somit ist die Hoehe der Vertragsstrafe auch nicht zu beanstanden.
Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.
Also 1 Monatsgehalt. Wie kommst du auf 2 Wochen? Die waeren es doch nur, wenn deine Kuendigungsfrist 2 Wochen betragen wuerde. Sie betraegt aber 30 Tage.
"Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist". Die gesetzliche Mindeskündigungsfrist ist in der Probezeit 2 Wochen.
Das mit der "gesetzlichen Mindestkuendigungsfrist" hatte ich tatsaechlich uebersehen. Ich muss meine Antwort daher revidieren. Die Vertragsstrafe betraegt dann tatsaechlich nur ein Zweiwochengehalt.
Die Vertragsstrafe wurde wirksam vereinbart. Der FS will sich einer erheblichen Pflichtverletzung schuldig machen (das Arbeitsverhaeltnis trotz vorvertraglichem Kuendigungsverbot nicht antreten). Genau fuer den Fall wurde die Vertragsstrafe vereinbart und dies auch in angemessener Hoehe. Natuerlich wird er zahlen muessen.