ALDI Arbeit noch in diesem Monat kündigen?
Hallo, ich hab mein Teilzeitjob in diesem Monat bei Aldi begonnen, also am 1.7. und hab bemerkt, dass die Arbeit bei Aldi aus mehreren Gründen nichts für mich ist.
Kann ich jetzt einfach kündigen, so dass ich August nicht mehr arbeiten muss. Wie ist das mit den gesetzlichen Kündigungsfristen?
4 Antworten
Über die Kündigung steht gar nichts drin
Das ist merkwürdig. Hast du ggf. einen befristeten Vertrag? Dann kannst du ihn gar nicht vorzeitig ordentlich kündigen, sondern müsstest mit deinem AG über einen Aufhebungsvertrag verhandeln.
Ist der Vertrag unbefristet und ist auch vertraglich nichts geregelt, gelten die gesetzlichen Fristen. Danach hast du 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Ich bin in keiner Probearbeit
Probearbeit und Probezeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge! Falls eine Probezeit vereinbart worden ist, hast du in der Zeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Ich weiß nicht, ob bei Aldi ein Tarifvertrag gilt. Falls ja, kann das dort auch anders geregelt sein.
Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat zum Monatsende
Da hast du deine Antwort. Wenn deine schriftliche Kündigung spätestens am 30. Juli (der 31. ist ein Sonntag) bei deinem AG eingeht, kannst du zum 31. August kündigen.
Zur Probezeit (nicht Probearbeit!) gibt es keine Vereinbarung?
Findet bei Aldi ein Tarifvertrag Anwendung? Dort können abweichende Regelungen vorgeschrieben sein.
Es gibt keine Probezeit bei Aldi, so sagte mir das der Regionalleiter, im Tarifvertrag stehen keine abweichende Regelungen.
Ist es wirklich nicht möglich diesen Monat noch zu kündigen? Im Vertrag steht noch: Im Fälle einer Frist mäßigen Kündigung ist die Firma berechtigt, dem Arbeitnehmer jederzeit während der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Be6uge von der Arbeit freizustellen
Ist es wirklich nicht möglich diesen Monat noch zu kündigen?
In Deutschland gilt das Prinzip der Vertragstreue, das bedeutet dass du deinen Vertrag einzuhalten hast. Wenn dir die Kündigungsfrist zu lang ist, rede mit deinem AG, ob er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Ansonsten musst du die Kündigungsfrist eben einhalten.
Im Fälle einer Frist mäßigen Kündigung ist die Firma berechtigt, dem Arbeitnehmer jederzeit während der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Be6uge von der Arbeit freizustellen
Das hilft dir nicht weiter. Sie können dich freistellen, sind dazu aber nicht verpflichtet, du kannst daraus also keinen Anspruch auf Freistellung ableiten.
Das hat etwas damit zu tun, dass ALDI nicht will, dass jemand dort nur noch seine Zeit absitzt. Wenn man DIR kündigt, kannst du normalerweise sofort gehen.
Wenn du selbst nicht fristgemäß kündigst, zahlt man dir die restliche Zeit natürlich NICHT. Dann kannst du aber auch sofort gehen.
Wenn du selbst nicht fristgemäß kündigst...
Allerdings gibt es hier ja anscheinend auch keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
Möglicherweise ist für Vertragsbruch wie unberechtigte fristlose Kündigung auch eine Vertragsstrafe vereinbart, deshalb solltest du vorsichtig sein, den Fragesteller auf so eine Schnapsidee zu bringen.
Er kann ja fristgemäß kündigen und sieht dann, wie der Filialleiter reagiert. HÖCHST wahrscheinlich kann er sofort gehen.
Dann ist er bei ALDI ab sofort ein Betriebsfremder, der dort nichts mehr zu suchen hat.
Da du ja höchst wahrscheinlich einen schriftlichen Vertrag hast, kannst du da einfach mal nachlesen was zur Kündigung darin steht.
In der Probezeit kannst du evtl. mit 14 Tagen Frist kündigen.
Über die Kündigung steht gar nichts drin, außerdem meinte der Regionalleiter, dass es sowas wie ne Probearbeit nicht gibt.
Wenn im Vertrag nichts steht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
das kann ich mit aber nicht vorstellen, dass ALDI vage Arbeitsverträge erstellt.
Oh Mann.. Probezeit, nicht Probearbeit. Das ist ein Unterschied! ist das Dein erster Job, dass Du von alle, was Arbeit und Recht betrifft, keine Ahnung hast?
Ne Probezeit hat eigentlich jeder, ne Probearbeit machen manche. Eins hat mit dem anderen nichts zu tun.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen,d ass Aldi larifari-Verträge schreibt. Die gehen auf Nr. 150%-sicher.
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht oder in welchem ... (Erwerbsunfähigkeit). Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat zum Monatsende, soweit nicht andere Kündigungsfristen durch Gesetz bzw. Tarifvertrag zwingend vorgeschrieben sind.
Gesetzlich gilt, wenn im Vertrag nichts anderes steht.
Hast Du da schon geguckt?
Dann wäre es in Probezeit 14 Tage zum 15. oder letzten Tag eines Monats. Probezeit ist meist die ersten 6 Monate, sollte also bei Dir ja noch dicke sein.
Schau mal hier bei Punkt 1 b.
Dann wäre es in Probezeit 14 Tage zum 15. oder letzten Tag eines Monats. Probezeit ist meist die ersten 6 Monate, sollte also bei Dir ja noch dicke sein
Die müsste ausdrücklich vereinbart worden sein. Sonst gibt es keine.
Ich bin in keiner Probearbeit
Ungewöhnlich,w enn Du grad am 1.7. anfingst. Um Dir weiter auf die Sprünge zu helfen: nach Probezeit sind es 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten.
Und Deinen Vertrag hast Du aber sicher gelesen? Da kann nämlich was anderes stehen. Bei Deiner Wortkargheit weiss man ja nichts.
wenn du in keiner Probezeit bist, wieso antwortest du dann bei User derHans, dass der Marktleiter eine Probezeit erwähnt?
Achtung, nicht verwechseln.. er redet von Probearbeit, die der ML erwähnte. Das ist ein definitiver Unterschied!
So, ich bin in keiner Probearbeit und keiner Probezeit. Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht oder in welchem ... (Erwerbsunfähigkeit). Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat zum Monatsende, soweit nicht andere Kündigungsfristen durch Gesetz bzw. Tarifvertrag zwingend vorgeschrieben sind.
Was steht denn in deinem Vertrag? Am Anfang sinds in der Regel maximal 14 Tage Kündigungsfrist.
Wenn du selbst kündigst, kannst du im Zweifelsfall aber mit Einbußen von Jobcenter, Arbeitsamt und co. rechnen, falls du darauf angewiesen sein solltest...
Am Anfang sinds in der Regel maximal 14 Tage Kündigungsfrist.
Aber nur, wenn eine Probezeit ausdrücklich vereinbart worden ist.
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht oder in welchem ... (Erwerbsunfähigkeit). Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat zum Monatsende, soweit nicht andere Kündigungsfristen durch Gesetz bzw. Tarifvertrag zwingend vorgeschrieben sind.
Das mit der Kündigung hab ich erst grad im Vertrag gesehen.
Im Vertrag steht: Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht oder in welchem ... (Erwerbsunfähigkeit). Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits einen Monat zum Monatsende, soweit nicht andere Kündigungsfristen durch Gesetz bzw. Tarifvertrag zwingend vorgeschrieben sind.
Was bedeutet das jetzt für mich?