Kündigung des Gestellungsvertrages in der DRK-Schwesternschaft - kann mir jemand helfen?
Ich bin Mitglied in der DRK-Schwesternschaft und leiste meinen Einsatz über einen Gestellungsvertrag im Krankenhaus, im Grunde eine nichtgewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. DRK-Schwestern unterliegen also nicht dem Arbeits-, sondern dem Vereinsrecht. Die Mitgliedschaft sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vor. Das hieße, nächste Möglichkeit die Mitgliedschaft zu beenden ist zum 30.6. Nun habe ich die Möglichkeit zum 1.5. eine neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Gilt diese Kündigungsfrist auch für den Gestellungsvertrag, oder unterliegt dieser der normalen Arbeitnehmerkündigungsfrist?
3 Antworten
Hallo Kaddel1000,
melde dich doch mal hier: https://www.facebook.com/br.drk.schwesternschaft.essen/
Das ist der erste Betriebsrat der DRK Schwesternschaft. Dort setzt man sich genau mit diesen Fragen auseinander.
Würde mich freuen, wenn du uns auf dem laufenden hälst, wie es ausgeht.
lg
Ted
Am besten du lässt dich Professionell von einem Arbeitsrechtler beraten. Hast du es schon mal mit einem Aufhebungsvertrag versucht? Zumal man auch immer sehen muss, wie die Formulierungen im Arbeitsvertrag sind, ob verweiße auf Tarifverträge (meistens beim DRK) vorliegen.
Ohne große Einsicht in die Unterlagen kann man keine genaue Aussage treffen.
Die professionelle Beratung wäre dann der nächste Schritt, kostet ja auch immer bissel was. Deshalb sucht man eben erst Rat in Foren.
Das Problem mit der Schwesterschaft ist, dass es als Verein gilt und somit das Arbeitrecht nicht greift, dass heißt ich könnte nicht mal das Arbeitsgericht in Anspruch nehmen (Ich habe heute schon viel gegoogelt). Ich habe keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Mitgliedschaft in der Schwesternschaft des DRK, welche einen Gestellungsvertrag für mich mit einem Krankenhaus vereinbart hat. Ich habe gehofft, dass jemand schon von einem ähnlichen Fall gehört hat und mir einen Tip geben kann. Eine längere Mitgliedschaft würde ich gern in Kauf nehmen, wenn der Gestellungsvertrag eher kündbar wäre. Eine große Einsicht in meine Unterlagen kann ich in einem Internet-Forum natürlich nicht geben.
Ein Aufhebungsvertrag ist so eine Sache. Der Arbeitgeber muss diesem nicht zustimmen. Ergo muss ich eventuell eine Kündigungsfrist aussitzen. Bis dahin ist der andere Job weg und bei meiner alten Arbeit bin ich aber auf der "Abschussliste", da sie ja dann von meinen Kündigungsabsichten wüssten.
Huhu wie ist es bei dir ausgegangen ? Hab Grad ein ähnliches Problem:)