Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende? Möchte aber einen Monat länger bei dem AG arbeiten
Hallo, mir ist klar, das ich bei o.g. Frist am 19.5. gekündigt haben muß um zum 30.6. beim AG aufzuhören. Jetzt möchte ich aber zum 31.7. dort aufhören und habe meine Kündigung fristgerecht am 15.05. beim AG abgegeben. Dieser sagt mir allerdings das die Kündigung nur zum 30.6. möglich wäre, zum 31.7. ginge das dann nur mit einen Aufhebungsvertrag. Ist das so richtig? Kann ich die wirklich nur zum Quartalsende kündigen? Meiner Meinung nach muß die Kündigung nur 6 Wochen zum Quartalsende eingegangen sein. Also spätester Termin für die Abgabe der Kündigung. Das heißt doch nicht, das das Ende des Arbeitsverhältnisses auch an diesem Tag sein muß.
4 Antworten
Das heißt doch nicht, das das Ende des Arbeitsverhältnisses auch an diesem Tag sein muß.
Doch, das heißt es: Das Arbeitsverhältnis endet nur zu einem Quartalsende und das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitgeber mindestens sech Wochen vorher vorliegen!
Wenn Du das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Zeitpunkt als dem Quartalsende beenden möchtest, geht das nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, also mit seiner Zustimmung, über einen Aufhebungsvertrag.
Von daher hat Dein Arbeitgeber Recht!
Dein ArbG sieht das schon richtig. Eine Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt als vertraglich vereinbart, bedarf der Zustimmung des ArbG, also einem Aufhebungsvertrag.
6 Wochen zum Quartalsende beinhaltet zweierlei: Erstens ist die Kündigung nur zum Ende eines Quartals möglich und zweitens hat diese Erklärung mindestens 6 Wochen vor diesem Zeitpunkt zu erfolgen. Ansonsten müßte die Vertragsklausel einfach nur heißen Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen und du könntest zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt kündigen, aber eben mind. 6 Wochen vorher. Bei der von dir gewünschten Vorgehensweise müßte die Formulierung lauten Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Monatsende. Im vorliegenden Fall ist es aber eben zwingend und ausschließlich das Quartalsende.
Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende<
Die Kündigung muss sechs Wochen vor dem Quartalsende zum Quartalsende erfolgen.
Das ist doch eine eindeutige Aussage.
Das nächste Quartal endet am 30.September.
Kündigen zum Quartalsende + 1 Monat geht nun mal nicht. Kannst oder willst Du es nicht verstehen?
Es kann nur zum Quartalsende gekündigt werden. Und am 31.7. endet nun mal kein Quartal. Was ist daran nicht verstehen?
ja, ich weiß schon wann ein Quartal endet.
aber in meinem Fall läuft die Kündigung dann ja zum Quartalsende + 1 Monat. Für den Arbeitgeber der Vorteil das er früh genug bescheid weiß (Frist eingehalten), und noch einen Monat länger was vom Arbeitnehmer hat.