Kann ich eine ausgesprochene Kündigung nachträglich vorziehen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen - würde gerne schon jetzt zum 30.06. kündigen. Kann ich für den Fall, daß das Arbeit nach meiner Kündigung zum Spießrutenlauf werden sollte, meine Kündigung noch einmal aussprechen und dann mit den 4 Wochen?
Danke für Eure Hilfe!
5 Antworten
Ja, du kannst auch nach einer bereits zum 30.6. ausgesprochenen Kuendigung jederzeit eine weitere Kuendigung zu einem frueheren Zeitpunkt aussprechen, wenn du dabei die Kuendigungsfrist einhaeltst.
Hä??
du kannst selbstverständlich jetzt schon kündigen zum 30.6.
Aber warum? Das wäre Blödsinn
Kündige halt fristgerecht 4 Wochen vor deinem Austritt und fertig.
Wenn das dann, nach der Kündigung zum Spiesrutenlauf werden sollte, biste halt krank.
Wenn du erst zum 30.6. kündigen möchtest warum hast du vor, dich diesem eventuellen Stress jetzt schon auszusetzen?Wenn du schon mit einem Spießrutenlauf rechnest, so würde ich die Angelegenheit so weit wie möglich herauszögern.
Ich sehe keinen Sinn in der Aktion,jetzt schon zum 30.06. zu kündigen und dann eventuell eine weitere Kündigung zu einem früheren Termin nachzureichen.
Kündige doch einfach Ende Mai fristgerecht zum 30.06.2012 und alles ist in bester Ordnung.
Ich finde es nicht sehr klug, die Kündigungsfrist freiwillig derartig auszudehnen. Es gibt AG die rächen sich und finden ihrerseits einen Grund, Dich (eher) zu kündigen.
Wenn Du jetzt schon eine Vermutung in Richtung Spießruten hast, dann lass Deine zu zeitige Kündigung erst einmal stecken.
Ansonsten JA, eine ausgesprochene Kündigung kann noch unter Einhaltung der Frist verändert werden.