teilhabe am arbeitsleben - zeitlicher ablauf?
Hallo liebe Community-Mitglieder, nachdem mein Krankengeldanspruch abgelaufen ist, mein Arbeitsverhältnis aber weiter ruht und ich momentan von der AfA "Überbrückungsgeld" (also eigentlich Arbeitslosengeld obwohl ich nicht arbeitslos bin) bekomme, muss ich Antrag auf Rente oder Reha stellen. Ich überlege einen Antrag auf Teilhabe zum Arbeitsleben zu stellen um wieder in meinem Job eingegliedert zu werden. Nun frage ich mich, wie der Ablauf ist, wenn ich die Anträge bei der DRV abgegeben habe. Wie schnell bekommt man da erfahrungsgemäß eine Rückmeldung oder wird zu einem Gutachtertermin eingeladen? Und wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis man wieder am Arbeitspltatz tätig sein kann (so man den Antrag bewilligt bekommt)? Natrülcih kann man da sicher keine genauen Angaben machen, aber vielleicht so ungefährt? Also so 2 oder 3 Monate oder eher länger oder kürzer? Danke!
3 Antworten
hallo, also bei mir hat es 8 wochen gedauert und dann hat man mich angeschrieben das die teilhabe zum arbeitsleben bewilligt sei.dann noch mal 4 wochen dann wurde ich vom rententräger zum beratungsgespräch eingeladen. ich bin bein drv berlin - brandenburg. aber jetzt mal was anderes. ich habe gelesen das du vom arbeitsamt übergangsweise geld bekommst. also bei mir ist es so ich bin z.Z. krank bekomme krankengeld im november werde ich aber ausgesteuert. hatte teilhabe zum arbeitsleben beantragt und bewilligt bekommen. umschulung möchte ich machen. das wird aber wahrscheinlich erst im neuem jahr was. bekomme ich dann vom arbeitsamt das geld? ich bin ja noch in einem beschäftigungsverhältnis. wäre schön wenn du antworten könntest. danke
Hallo Meloday, danke für deine Antwort! Du wurdest dann gar nicht begutachtet und hast die Teilhabe direkt bewilligt bekommen? Ich würde dir gerne auf deine Fragen antworten, aber ich kenne mich leider selbst kaum aus. Also ich bekomme das Geld von der AfA - obwohl ich noch im Arbeitsverhältnis stehe - weil ich nach einem Gutachten von denen in den nächsten 9 Monaten weiter krank sein werde und deswegen wurde ich aufgefordert einen Antrag afu Reha oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Und bis etwas davon bewilligt ist, bekomme ich Arbeitslosengeld als Überbrückungsgeld, bis ein anderer Kostenträger für mich zuständig ist. Also wenn dein Arbeitsverhältnis nach der Aussteuerung weiter ruht und du aber länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig sein wirst (nach Befund des gestellten Gutachtens der AfA), bekommst du auch Arbeitslosengeld zu Überbrückung. Aber informiere dich am besten nochmal bei jemanden, der sich besser auskennt. Grüße!
Wie du schon schreibst, bekommst du AlG als Überbrückung. Das wird später mit der evtl. Rentennachzahlung verrechnet.
In der Regel wird eine sechswöchige stationäre Maßnahme zur Berufsfindung durchgeführt. Während dieser Zeit zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld. Das AlG 1 das du z.Zt. erhältst, wird dann mit der Rentennachzahlung verrechnet.
Das ist leider nicht ganz richtig...die Maßnahme zur Berufsfindung dauert regelhaft 2 Wochen und zieht - da sie zum Verwaltungsverfahren gehört - KEINEN Anspruch auf Übergangsgeld als Lohnersatzleistung nach sich (es sei denn, daß jemand wegen Teilnahme an der Maßnahme einen Lohnausfall hat). Während einer bewilligten Reha-Maßnahme (medizinisch oder beruflich) besteht dann Anspruch auf Übergangsgeld, sofern es sich um eine Vollzeitmaßnahme handelt. Die Höhe beträgt ca. 68 % vom letzten erzielten Nettolohn; bei Kindern unter 18 oder pflegebedüftigen Angehörigen im eigenen Haushalt auch 75 % vom letzten Nettolohn.
Ich warte schon ein halbes Jahr, sogar mit Anwalt. Die Ignoranten in Berlin schaffens einfach nicht.
Hallo Meloday, danke für deine Antwort! Du wurdest dann gar nicht begutachtet und hast die Teilhabe direkt bewilligt bekommen? Ich würde dir gerne auf deine Fragen antworten, aber ich kenne mich leider selbst kaum aus. Also ich bekomme das Geld von der AfA - obwohl ich noch im Arbeitsverhältnis stehe - weil ich nach einem Gutachten von denen in den nächsten 9 Monaten weiter krank sein werde und deswegen wurde ich aufgefordert einen Antrag afu Reha oder Erwerbsminderungsrente zu stellen. Und bis etwas davon bewilligt ist, bekomme ich Arbeitslosengeld als Überbrückungsgeld, bis ein anderer Kostenträger für mich zuständig ist. Also wenn dein Arbeitsverhältnis nach der Aussteuerung weiter ruht und du aber länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig sein wirst (nach Befund des gestellten Gutachtens der AfA), bekommst du auch Arbeitslosengeld zu Überbrückung. Aber informiere dich am besten nochmal bei jemanden, der sich besser auskennt. Grüße!