Trotz Beruf, Antrag auf teilhabe zum arbeitsleben genehmigt, wann muss ich kündigen
Hallo zusammen,
da ich krankheitsbedingt nicht mehr meinen Beruf als Werbetechniker ausüben kann, habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben gestellt, was auch jetzt genehmigt wurde und meine Umschulung auch am 19.04.2010 anfängt . Bis zum heutigen Tag bin ich als Werbetechniker angestellt und wollte wissen ob ich jetzt kündigen muss oder erst nach der Umschulung (dauer 6Monate) ? Ab dem 19.04.2010 falle ich ins Übergangsgeld und die DRV kann mir nichts genaures sagen , da sie so einen Fall noch nicht hatten, da entweder der jenige Krankgeschrieben oder Arbeitslos war. Oder weiss vielleicht jemand an welcher Stelle ich mich kundig machen kann?
Vielen lieben Dank
1 Antwort
Hallo, die Sache ist relativ einfach. Du kannst keine Maßnahme machen, wenn du in Arbeit bist, d.h. du machst mit deinem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 18.04. (was die beste Variante wäre), du Kündigst oder besser lässt dich zum 18.4. Kündigen oder, wenn du dir nicht sicher bist, dass du die Umschulung schaffst, dann vereinbare mit deinem AG ein ruhen des bestehenden Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Umschulung. Kommt halt darauf an, wie gut du noch mit deinem derzeitigen AG stehst. Eine Umschulung dauert ja 2 - 2,5 Jahre, d.h. du solltest die Variante mit dem Aufhebungsvertrag zum Tag vor Beginn der Maßnahme wählen. Nach einer Umschulung hast du wieder Anspruch auf ALG I, sofern diese betrieblich durchgeführt wurde.