Bin Ausgesteuert, bin ich dann noch verpflichtet zur LTA oä?
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert ( schon bei der letzten Operation). Dort verpflichtete man mich zu einer Leistung zur Teilhabe. Ich schaute mir das an, aber das fand ich ganz schlimm. Trotzdem musste ich dem zustimmen, da ich ja sonst kein Anrecht auf Leistungen hab. Der Beginn wurde auf 01.02.18 festgesetzt. So nun bin ich noch mal operiert worden. Ab den 27.11 endet meine 6 wöchige Zahlung Alg1. Und dann erhalte ich nichts. Kein Krankengeld, weil die finden das ist die selbe Krankheit. Keine Nahtlosigkeitsregelung weil es voraussichtlich weniger als 6 Monate werden. Kein Alg1 weil ich arbeitsfähig bin. Kein Hartz4, weil ich Eigengeld hab. Somit werde ich jetzt 2 Monate, bis ich wieder arbeitsfähig bin, gar keine Leistung erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich ohne Leistungen auch nicht die LTA machen muss ( Kostenträger DRV). Oder doch? Es gibt ja auch keine Strafen mehr, wenn ich es nicht antrete, da ich keine Leistungen erhalte. Die LTA wurde NICHT von der AfA angeordnet. Sondern von der Krankenkasse/ DRV.
3 Antworten
Die LTA dient dazu, dich wieder in das Erwerbsleben einzugliedern - evtl. in einem anderen Beruf, falls du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Wenn dieses Vorhaben scheitert, kann der Antrag auf LTA auch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden (sogenannte Umdeutung).
Da deine Erwerbsprognose positiv aussieht - du willst ja in zwei Monaten wieder arbeiten - erscheint mir die Maßnahme nicht als sinnvoll. Zwingen kann dich keiner dazu, da du kein Krankengeld mehr bekommst - andernfalls könnte das Krankengeld verweigert werden.
Für die Zwischenzeit kannst du dich freiwillig versichern, falls kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei deinem gesetzlich versicherten Ehemann besteht (oder deinen Eltern, falls du noch keine 23 Jahre alt bist).
Nein, musst du nicht.
Danke, hatte ich mir auch gedacht.
Versuche es mal über die Rentenversicherung als Eingliederungsmassnahme....In der Regel läuft nach Aussteuerung der Krankenkasse Alg1 und dann Al2....Aber die Rentenkasse ist für Rehabilitation zuständig.
Ich habe schon eine Eingliederungsmassnahme von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt bekommen. Diese beginnt im Februar. Dh ist brauche nicht mehr sowas zu beantragen. Die Frage war: muss ich diese noch machen , da ich keine Leistungen mehr beziehe
doch zweimal sogar...Wahrscheinlich verstehe ich die Frage nicht
Du hast überhaupt nicht gelesen, was ich geschrieben hab, oder?