Bin Ausgesteuert, bin ich dann noch verpflichtet zur LTA oä?

3 Antworten

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Die LTA dient dazu, dich wieder in das Erwerbsleben einzugliedern - evtl. in einem anderen Beruf, falls du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Wenn dieses Vorhaben scheitert, kann der Antrag auf LTA auch in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden (sogenannte Umdeutung).

Da deine Erwerbsprognose positiv aussieht - du willst ja in zwei Monaten wieder arbeiten - erscheint mir die Maßnahme nicht als sinnvoll. Zwingen kann dich keiner dazu, da du kein Krankengeld mehr bekommst - andernfalls könnte das Krankengeld verweigert werden.

Für die Zwischenzeit kannst du dich freiwillig versichern, falls kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei deinem gesetzlich versicherten Ehemann besteht (oder deinen Eltern, falls du noch keine 23 Jahre alt bist).

Nein, musst du nicht.

Paulina42 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 11:52

Danke, hatte ich mir auch gedacht.

Versuche es mal über die Rentenversicherung als Eingliederungsmassnahme....In der Regel läuft nach Aussteuerung der Krankenkasse Alg1 und dann Al2....Aber die Rentenkasse ist für Rehabilitation zuständig.

Paulina42 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 11:54

Ich habe schon eine Eingliederungsmassnahme von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt bekommen. Diese beginnt im Februar. Dh ist brauche nicht mehr sowas zu beantragen. Die Frage war: muss ich diese noch machen , da ich keine Leistungen mehr beziehe

MarkusNRWEssen  26.11.2017, 11:49

doch zweimal sogar...Wahrscheinlich verstehe ich die Frage nicht

Paulina42 
Beitragsersteller
 26.11.2017, 09:23

Du hast überhaupt nicht gelesen, was ich geschrieben hab, oder?