Was tun wenn der Antrag Teilhabe am Berufsleben von der DRV endgültig abgelehnt?

10 Antworten

Das nicht Arbeitenkönnen und keine Chance bekommen ist das Eine, später bezüglich der Altersrente noch weniger zu erhalten und das ein Lebenlang das Andere. Gefühlt sind diese Dinge auch in meiner Situation eine Katastrophe. Man bekommt keine Chance mehr noch etwas zu leisten und der Altersarmut vorzubeugen.

Du darfst noch im  Rahmen der Hinzuverdienstgrenze arbeiten, eine Erwebsminderungsrente ist doch erstmal zeitlich begrenzt und wenn dann festgestellt wird Dein Gesundheitszustand hat sich verbessert, dann kannst Du wieder Schritt für Schritt bis hin zur Vollzeitarbeit einsteigen..

Wenn die RV einen Leistungsfall der vollen Erwerbsminderung festgestellt hat, dann zahlt die RV keinerlei Maßnahmen mehr zur Reha, egal welche. Sinn der Leistungen zur Teilhabe sind es, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn es medizinisch ausgeschlossen wird, dann ist die RV hier nicht bereit tausende von Versichertengelder "in den Wind zu blasen", nur um hinterher festzustellen, dass du immer noch nicht arbeiten kannst. Sofern der Leistungfall EM von der RV festgestellt wird, zählt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Rentenantrag. Sofern du derzeit Sozialleistungen beziehst (Kranken-oder Arbeitslosengeld) darfst du die Rente auch nur ablehenen, wenn die zahlende Stelle einverstanden ist.

 Und überlege doch mal. Du bist 53 bis du eine Umschulung fertig hättest. Wer stellt am Arbeitsmarkt einen 53jährigen Berufsanfänger ein?

Skupy61  28.03.2019, 19:44

Blödsinn

turnmami  28.03.2019, 19:44
@Skupy61

nein, die Wahrheit

turnmami  28.03.2019, 19:50
@Skupy61

im Gegensatz zu dir habe ich von den Sachen eine Ahnung. DU jammerst ja nur immer über die bösen Behörden

Skupy61  28.03.2019, 23:29
@turnmami

Gegen Willkür kann man nichts machen das System des Mürbe machen's wollen Wünsche jeden das was die verdienen und das ist nichts gutes wenn's ans Exestenzen geht ist so jetzt hörst auf nichts mehr mit lustig arbeitest wohl für den Haufen dann hat man leicht reden wenn man nicht betroffen ist Schluss mir Lustig es recht !!!!!

Skupy61  28.03.2019, 23:47
@Skupy61

Sorry wenn Du Ahnung hättest dann würdest Du den Sachverhalt verstehen in dem man sich befindet arbeitet man in den System selbst und redet nur dann sollte man sich schämen denn reden kann jeder helfen tut jener nur wenn er Gegenleistung erwartet das sagte meine Oma immer keiner Hilft Dir hilf Dir selbst man wird nie jemand finden der es ernst mit einem meint das sieht man doch am System wenn Du fair wärst würdest Du es auch mal zu geben !!!!!!

turnmami  29.03.2019, 06:25
@Skupy61

Ich kenne dich und deine Jammereien. Das genügt...

Skupy61  29.03.2019, 08:57
@turnmami

Das glaube ich kaum kennen tuest Du mich bestimmt nicht

turnmami  29.03.2019, 10:31
@Skupy61

deine Fragen reichen...

Skupy61  29.03.2019, 18:57
@turnmami

Gut kein Problem machs gut

johnnymcmuff  23.01.2016, 23:01

Und überlege doch mal. Du bist 53 bis du eine Umschulung fertig hättest. Wer stellt am Arbeitsmarkt einen 53jährigen Berufsanfänger ein?

Auch mit 53 kann man gut sein oder sogar besser als Jemand der nur 25 ist.

Ich war mit fast 50 fertig, mein Abschluss war mittelmäßig doch in war einer der wenigen die direkt nach der Umschulung eine feste Stelle haben.

Musste sogar meine Umschulung um drei Tage verkürzen.

Laut einem Ausbilder war der älteste Teilnehmer 60 als er fertig war.

turnmami  23.01.2016, 23:42
@johnnymcmuff

Natürlich kann man das. Nur welcher Arbeitgeber stellt einen 53jährigen Berufsanfänger ein?? Sehr selten ....

Hallo MikeRat,

Sie schreiben:

Was tun wenn der Antrag Teilhabe am Berufsleben von der DRV endgültig abgelehnt?

Antwort:

2016 - 50 = ca. Jahrgang 1966!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Die Rentenversicherung prüft im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und im Interesse der Solidargemeinschaft, ob eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben Erfolg verspricht!

Diese Prüfungen erfolgen in der Regel nach Aktenlage!

Ist aus Ihren Akten ersichtlich, daß Ihre Gesundheit derart angeschlagen ist, daß eine derartige Maßnahme keinen Erfolg verspricht, dann würde seitens der DRV ein Fehlverhalten vorliegen, wenn Ihnen diese Maßnahme bewilligt wird!

Wenn Ihnen seitens der DRV bereits ein Ablehnungsbescheid vorliegt, dann sollten Sie umgehend einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV einreichen, damit das Antragsverfahren in Gang kommt!

Aber:

Da Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind müßen Sie an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Mit 50 in Erwerbsminderungsrente per Zwangsantrag, oder gilt der abgelehnte Antrag auf Teilhabe am Berufsleben nicht sogar schon als Rentenantrag?

Antwort:

Verlassen sollten Sie sich nicht darauf, daß automatisch ein Rentenantrag entsteht, sondern Ihren Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zusammen mit einer Kopie Ihrer eigenen, optimierten Krankenakte bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen!

Der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte entscheidet über Erfolg oder Mißerfolg Ihres Rentenantrags!

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

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youtube.com/user/hubkon/videos

Sollte Ihnen eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, dürfen Sie pro Monat bis zu 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen!

Die Hinzuverdiensttätigkeit müßen Sie bei der DRV aber zeitnah anmelden!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

hallo,

turnami hat hier schon fachlich gut geantwortet.

du solltest selber erkennen können, nach der diagnosen, ob da die ärzte recht haben oder nicht. wenn sie nicht recht haben, dann hast du die möglichkiet der sozialrechtlichen prüfung beim sozialgericht. dann solltest du aber anderlautende ärztliche gutachten vorlegen können, ansonsten wirst du kein recht bekommen.

beste grüsse

dickie59