Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?
Hallo liebe Forummitglieder!
Ich habe nun endlich nach vier Monaten die Antwort der DRV bekommen und wenn ich es richtig verstehe, sieht die DRV keinen Sinn darin, mich in die Reha zu schicken, da der Erfolg wohl ausbleiben wird.
Zur Zeit befinde ich mich in einer psychosomatischen Akutklinik für PTBS-Erkrankte (Traumapatienten). Ich .u.a auch schwere Depressionen, ADHS, Persönlichkeitsveränderungen nach Extrembelastung
Da ich momentan Probleme mit Menschen habe, bin ich auch sehr froh, dass ich nicht noch in die Reha muss.
Nun zu meinen Anliegen,
ist es richtig, dass die Rentenverisicherung nun meinen Antrag in einen Rentenantrag (EU-Rente) umdeutet (denn davon steht in dem Brief nichts)?
Und könnte es sein, dass die Chancen jetzt höher stehen die Rente bewilligt zu bekommen?
Was denkte die DRV, wenn ich den Antrag auf Reha nicht widerspreche?
Hier ein paar Eckdaten:
Ich habe mich arbeitslos gemeldet und wurde umgehend danach aufgefordert einen Rentenantrag zu stellen, der ja zuerst erst als Rehaantrag gilt.
______Hier der Brief_______
Ihrem Antrag vom XXXX auf Leistungen zur Rehabilitation können wir nicht entsprechen.
Nach § 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn 1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger der seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. und 2) voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben abgewendet werden kann, oder b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann
Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor , weil ihre Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Leider ist der Sozialdienst hier in der Klinik erkrankt und ich habe solche Angst
4 Antworten
Hallo,
Da hier offensichtlich der Rentenantrag vorliegt, wird jetzt die Fachabteilung entscheiden, welche Rente aufgrund deines Restleistungsvermögen erteilt wird. (Halbe oder volle Erwerbsminderung).
Du brauchst auch keine Angst haben, da diese ein verwaltungstechnischer Vorgang ist, die Befunde bescheinigen dir eine Erwerbsunfähigkeit.
Bei deinem beschriebenen Bild sollte das auch die volle Erwerbsminderungsrente sein, ansonsten solltest du in das Widerspruchsverfahren gehen, dazu kannst du mich gerne anschreiben, wenn du keine Hilfe vor Ort hast.
Beste Grüße
Dickie59
Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht.
Wenn Du noch keinen Rentenantrag gestellt hättest, würde der Rehaantrag wohl in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Da du aber bereits einen Rentenantrag gestellt hast, muss auch nichts umgewandelt werden.
Es wird jetzt also Dein Rentenantrag bearbeitet.
Hallo Ickwesditnich,
Sie schreiben:
Rehaantrag abgelehnt - wird der Antrag dann umgedeutet wenn Reha aus Sicht der DRV nicht erfolgsversprechend ist?
Antwort:
Wie Ihre Chancen auf eine Bewilligung Ihres Rentenantrages stehen, das kann an dieser Stelle beim besten Willen niemand beurteilen, denn dies hängt letztendlich von der Qualität und Aussagekraft Ihrer eigenen Krankenakte ab!
Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Grund Ihrer gesundheitlichen Gebrechen dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
In Ihrem Bescheid teilt Ihnen die DRV ganz unten mit:
"Über den bereits vorliegenden Rentenantrag erhalten Sie in Kürze weitere Nachricht. "
Demzufolge liegt der DRV bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente vor!
Natürlich können Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter jederzeit nach dem Stand der Dinge erkundigen, aber einen schriftlichen Bescheid müßen Sie in jedem Fall abwarten!
Liegt Ihnen dann ein schriftlicher Bescheid vor, gilt es ggf. weiter zu reagieren!
Erfolgt ein Rentenbewilligungsbescheid, ist die Sache wohl erledigt und Sie erhalten Erwerbsmindeungsrente!
Erfolgt jedoch ein Renten-Ablehnungsbescheid, müßen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand zusammen rechtzeitig einen Widerspruch bei der DRV einreichen, in der Regel innerhalb 30 Tagen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die Chancen für deinen Rentenantrag weis hier keiner. Da bereits ein Rentenantrag vorliegt, must du halt jetzt auf den Bescheid darüber abwarten.