Wie läuft ein Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ab (Erwerbsminderungsrente)?

2 Antworten

Hallo,

ich habe 20 Jahre als Versichertenvertreter einem Widerspruchsausschuß in der DRV beigewohnt.

Die Widerspruchsstelle ist durch einen Versichertenvertreter, Arbeitgebervertreter (Entscheidungsträger) dem Mitarbeiter der DRV Abteilung Rechtsmittel und einem Arzt des SMD (Sozialmediznischen Dienstes) der DRV besetzt. Der Arzt ist Beschäftiger/Beamter der DRV.

Es gibt eine Geschäftsordnung.

Sollte das Verfahren in der Entscheidung unentscheieen ausgehen (nur Arbeitgeber und Versichertenvertreter stimmen ab), dann gilt der Widerspruch als abgelehnt.

 Verfahrensweg:

Deine Widerspruch geht in die Abteilung Rechtsmittel, dort wird nach Aktenlage geprüft, ob die Verwaltung zu Recht oder aus Mangel an Kenntnissen deinen Rentenantrag abgelehnt hat. Dann wird nochmals alle medizinsiche Befunde geprüft oder neu eingeholt, das kann sein, das du dann nochmal zu einem Gutachter musst.

Liegt das vor, wird die Akte dem Ausschuß vorgelegt, ich hatte dazu 14 Tage Vorbereitungszeit, ich habe Fragen stellen können, die in der Sitzung geklärt werden mussten. Nach Gesetz habe ich dann entschieden, ob deinem Widerspruch teilabgeholfen wird (halbe Erwerbsminderungsrente) oder abgelehnt wird, oder gar ganz entsprochen wird.

Auch wenn meine Auffassung einer Widerspruchsstattgabe entsprach und ich von allen Beteiligten argumentiert worden bin, steht und fällt die >Entscheidung mit der 2. Stimme. Das erfährst du mit deinem Brief nicht, das es vielleicht 1:1 war, sondern nur, dass dann abgelehnt worden ist.

Oft sind die Fälle nochmals zur Prüfung in ide Abteilung zurückgegeben worden, so das erst 1 Monat später, in der nächsten Sitzung der Fall auf dem Tisch war. Daher auch lange Bearbeitungszeiten.

Ergänzung zurmedizinschen Akte:

entscheidend ist, wie die Erkrankungen sich auf das Leistungsvermögen in Stunden auswirkt, nicht die Anzahl der Diagnosen und altergerechte Verschleißerkrankungen.

Beste Grüße

Dickie59

Hallo buh94,

Sie schreiben unter anderem:

Wie läuft ein Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ab (Erwerbsminderungsrente)?

Antwort:

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

In diesem Fall muß aus Ihrer eigenen Krankenakte im Tenor (übereinstimmend) ersichtlich sein, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, abgesunken ist!

Leichte Tätigkeiten laut DRV = Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.!

Sie müßen also glasklar nachweisen, daß Sie auch derart leichte Tätigkeiten dauerhaft nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausüben können!

Ohne diesen Nachweis stehen Ihre Erfolgsschancen ausgesprochen schlecht!

Was bei der DRV Betriebsintern ganz genau abläuft, ist bei einer Insititution wie der DRV, (ca. 65.000 Mitarbeiter) welche der Bundesregierung (Sozialministerium) unterstellt ist, für Außenstehende kaum nachvollzieh- bzw. einsehbar und im Grunde genommen von zweitrangiger Bedeutung! Sicherlich gibt es einen sogenannten Widerspruchsausschuss! Was sich da aber am runden Tisch abspielt, das ist nicht zugänglich, außer dem Ergebnis!

Zunächst ist es sehr wichtig, daß zumindest Ihr formloser Widerspruch innerhalb der vorgegebenen Widerspruchsfrist bei der DRV nachweisbar eingegangen ist! Also der Dienstweg!

Die ausführliche, juristisch optimierte Widerspruchsbegründung sollte auf der Basis von Akteneinsichtnahme durch Ihren Rechtsbeistand erfolgen, ebenso sollte das gesamte Widerspruchsverfahren durch den Rechtsbeistand abgewickelt werden, da die meisten Verfahren früher oder später vor dem Sozialgericht landen! 

Es beseht zwar kein Anwaltszwang, aber juristischen Laien sind mit der Materie erfahrungsgemäß regelmäßig überfordert!

Um hier einen Einblick zu erhalten und um in der Praxis zu sehen, wie erbarmunsglos die DRV-Rechtsabteilung in der Praxis wirklich tickt, empfiehlt sich die Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Sozialgerichte in Wohnortnähe! Die Sitzungstermine sind an der Türen der Sitzungszimmer außen angeschlagen! Teilnahme an diesen öffentlichen Sitzungen ist in der Regel ohne große Formalitäten möglich! Einfach dort nachfragen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Unverzichtbar und entscheidend für den Ausgang des Antragsverfahrens ist in der Regel der Inhalt Ihrer eigenen Krankenakte,

denn die meisten Verfahren werden nach Aktenlage entschieden!

Ist also Ihre eigene Krankenakte nicht glasklar, nicht detailliert und nicht aussagefähig, so können auch die anschließenden Begutachtungen und Entscheidungen auf keinem guten Fundament gedeihen!

Der beste Staranwalt kann Ihnen nicht helfen, wenn Ihre eigene Krankenakte nichts taugt!

https://www.vdk.de/ov-weilheim-teck/ID99121

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

https://www.youtube.com/user/hubkon

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad