Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt - was nun?

3 Antworten

Hallo muttisbester33,

Sie schreiben:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt - was nun?

Heute erhielt ich einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung Bund, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt wird. Die Begründung ist, dass zurzeit nicht mit Erfolg einer solcher Leistung zu rechnen ist.

Antwort:

Die DRV ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Erfolgsaussichten einer Maßnahme gründlich zu überprüfen. Wenn an Hand Ihrer Akten feststestellt wird, daß eine geplante Maßnahme nach aktuellem Stand keinen Erfolg verspricht, dann macht es in der Tat keinen Sinn, diese Maßnahme zu bewilligen!

Viele Möglichkeiten haben Sie nun leider nicht und Sie sollten dementsprechend bei der DRV einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente einreichen, damit Sie in keine finanzielle Notlage geraten!

Ich soll die regelmäßige nervenärztliche Behandlung bzw. Therapie fortführen und das Ergebnis abwarten (hä??) Ich hatte im Vorfeld einen Antrag auf eine berufliche Reha gestellt, zunächst eine Bewilligung erhalten und bin dann als reha-unfähig begutachtet worden. Daraufhin hat die DRV die Bewilligung zurückgezogen. Was heißt das denn jetzt für mich? Dass ich nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen kann/muss?

Antwort:

Um sicherzustellen, daß Ihnen nicht die Zeit davon läuft, sollten Sie baldmöglichst bei der DRV einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen!

In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Optimerung und Aktualisierung Ihrer eigenen Krankenakte laut dem "Roten-Faden":

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Broschüre der DRV zum Thema:

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Verzichten Sie auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie zum Beispiel VDK:

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Denken Sie auch an die Beantragung eines Schwerbehindertenausweis, obwohl eine Schwerbehinderung auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kaum einen Einfluß hat, aber diverse Nachteilsausgleiche (je nach GDB) ermöglicht!

Schwerbehinderung beginnt ab einem GDB 50 bis GDB 100!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Bekomme zurzeit Krankengeld.

Antwort:

Bitte beachten Sie, daß das Krankengeld inclusive Lohnfortzahlung auf maximal 78 Wochen befristet ist, dann erfolgt Aussteuerung!

Es bleibt dann nur noch das ebenfalls individuell zeitlich befristete ALG 1! Dauer und Höhe bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erfragen!

Ein Rentenantragsverfahren kann sich ggf. sehr in die Länge ziehen! Um in keine finanzielle Notlage zu geraten, sollten Sie sich deshalb rechtzeitig zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand betreffs der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung informieren:

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crps-nrw.de/aktueller-pressebericht-des-vdk-zu-aenderungen-beim-alg-i-125-sgb-iii-jetzt-neu-145-sgb-iii/

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ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad


kinematiker  10.05.2020, 14:20

Die DRV ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Erfolgsaussichten einer Maßnahme gründlich zu überprüfen. Wenn an Hand Ihrer Akten feststestellt wird, daß eine geplante Maßnahme nach aktuellem Stand keinen Erfolg verspricht, dann macht es in der Tat keinen Sinn, diese Maßnahme zu bewilligen!

Viele Möglichkeiten haben Sie nun leider nicht und Sie sollten dementsprechend bei der DRV einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente einreichen, damit Sie in keine finanzielle Notlage geraten!

Rede hier keinen Blödsinn.

Sie kann dagegen klagen, was ich auch gemacht habe.

Konrad Huber  17.05.2020, 19:25
@kinematiker

Hallo "kinematiker!"

Sachliche- und hilfreiche Kommentare 

sind das Salz in der Suppe von GF! 

Aber:

Besserwisserei und persönliche Denunzierung

sind jedoch fehl am Platz!

Auch für Sie gelten die GF-Richtlinien!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

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Auszug:

https://www.gutefrage.net/policy

Beleidigungen & Nutzervorführung

Damit sich in unserer Community jeder wohlfühlen kann, sind Beleidigungen sowie gegenseitiges Vorführen / lächerlich machen nicht erlaubt (egal, ob öffentlich oder bspw. per Privatnachricht). Dazu zählen unter anderem:

Unterstellungen

Anschuldigungen (bspw. “Nutzer xy ist ein Troll”)

Das “Verfolgen” einzelner Nutzer & deren Beiträgen in negativer Absicht (zum Beispiel mit der Absicht, den Nutzer bloßzustellen)

Einen Rentenantrag kann und darf man immer stellen. Wenn aber die RV keine Rehe bewilligt hat, weil man erst einen Therapieerfolg abwarten soll, dann wird auch vermutlich eine Rente mit der gleichen Begründung abgelehnt werden. Aber es wäre auch möglich gegen die Ablehnung der Reha Widerspruch einzulegen. Kann zumindestens nicht schaden.

Ich habe die schlechteste Erfahrung mit der DRV gemacht. Umschulung wurde abgelehnt weil ich angeblich keine Therapie mache. Die Therapeutin sagte sie weiß nicht was das mir bringen soll. Nur Verarschung. Eine Geldmaschine eben.

Wicht678  10.05.2020, 16:57

Wieso hast du schlechte ERfahrungen gemacht? Zahlt die DRV keine Rente oder was erwartest du von denen?

Meint die Therapeutin, du bist austherapiert? Das gibt es ja doch häufiger.

kinematiker  10.05.2020, 22:16
@Wicht678

Ich möchte eine Umschulung machen und bin nur am klagen gegen die RV.