Wie lange ist ein Bescheid zu "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" gültig?

2 Antworten

Die LVA hat mir persönlich gesagt das die Gültigkeit erst mal auf 10 Jahre befristet ist,aber natürlich zwischendurch einen Antrag auf Erweiterung stellen kann.

Bei mir ist es so,dass ich vor einigen Jahren eine Umschulung gemacht habe und leider aus gesundheitlichen Gründen erneut umschulen muss. Bzw. eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekomme.


http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/33.html

Die Leistung nach Satz 1 Nr. 3 wird für die Dauer von bis zu drei Jahren erbracht und in Abstimmung mit dem Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 durch das Integrationsamt nach § 102 Abs. 4 ausgeführt. Der Rehabilitationsträger erstattet dem Integrationsamt seine Aufwendungen. Der Anspruch nach § 102 Abs. 4 bleibt unberührt.

Der Bescheid ist nicht befristet. Er ist vielmehr die Berechtigung, an dieser Maßnahme teil zu nehmen.

Wann ein entsprechender Platz frei wird, hat dabei keine Bedeutung. Auch wenn die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann ( z.B. zu schwere Arbeit), hat der Bescheid weiterhin Bestand und berechtigt zu einer weiteren Maßnahme.

Die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben kann ja auf verschiedene Art und Weise erfolgen.