Tagesmutter will Kinder mit dem Auto fahren,?
Also, jetzt geht's los......
Meine Frau ist als Freiberufliche Tagesmutter tätig. Nun hat Sie ein neues Auto bekommen, mit dem man bis 7 Personen transportieren darf.
Als die neue Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde, wurde ganz speziell darauf hingewiesen, und der Versicherer sagte anfangs, das es reicht, wenn Sie das Fahrzeug als gewerblich angeben würde, was auch getan wurde.
Als ich die Vertragsunterlagen dann bekommen habe, suchte ich in den AKB nach den entsprechenden Satz, dass ich die Tageskinder quasi als "Dienstfahrt" von A nach B fahren darf.
Als ich das nicht gefunden habe, rief ich bei der Versicherung an und wollte, das man mir das mit in meinem Vertrag mit aufführt, dass die Kinderbeförderung mit versichert ist. Mit Nichten...... Jetzt sagte man mir, dass so etwas nicht versichert ist, und das es unter "Taxifahrten" laufen würde. Aber wenn ich Taxifahrten mache, dann bräuchte man doch eigentlich einen Personenbeförderungsschein oder ???
Jetzt weis ich überhaupt nicht mehr was richtig oder falsch ist 😩😩😩😩
Vielleicht gibt es ja hier ein paar Spezialisten die mir da weiterhelfen können.
6 Antworten
Knackpunkt ist die Bezahlung. Eine Tagesmutter befördert die Kinder kostenlos? Oder läßt sie sich den Transport bezahlen? Ich geh mal von letzter Vermutung aus.
Und dann muß sie sich versichern wie ein Taxi. Auf der EVB (ehemals Doppelkarte) wird nicht danach gefragt wer befördert wird. Folglich mußt du das mit der KFZ Versicherung deiner Frau klären. Nicht mit der Zulassungsstelle. Ggf. wird die EVB ausgetauscht, was auch nur die Versicherung kann. Das geht elektronisch.
Geh zu einem Versicherungsmakler, man kann das nicht oft genug schreiben. Der hat ein Programm, welches solche weichen Tarifmerkmale penibel abfragt.
Und dann muß sie sich versichern wie ein Taxi.
Nein - für ein Taxi, wird eine Genehmigung der Gemeinde benötigt.
Außerdem wird im Fahrzeugschein eingetragen, dass es sich um ein Taxi handelt.
Jahreskosten für die Versicherung liegen dann bei 5.000 € aufwärts.
Allerdings benötigt eine Tagesmutter keine Taxizulassung.
ich denke mal du siehst das viel zu eng! Sie kann doch die Kinder von Freunden und Bekannten transportieren. Wenn sie es als "Taxi" muß sie für die Fahrten Geld verlangen und dann kommt sie in ein weiteres Gewerbe. Generell sind Insassen in einem Auto durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall versichert.
Sorry - aber dies völlig falsch.
Für ein Taxi würde sie eine Genehmigung der Gemeinde benötigen!
Generell sind Insassen in einem Auto durch die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall versichert.
Auch dies ist völlig falsch.
Dies würde nur zutreffen, wenn der Fahrer in der Haftung wäre, also den Unfall verursacht hätte.
hallo Troll, ich finde von dir hier keine sinnvolle Antwort!
Was trifft zu?
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich (Personenbeförderungsgesetz - PBefG)
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2. mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.
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Nur hat dies mit der Kfz-Versicherung nicht das geringste zu tun, also kann man auch nicht erwarten, dass der Versicherer hier ein Zugeständnis macht.
Klärt dies bitte mit der KFZ-Zulassungsbehörde ab!
Gruß N.U.
Alles klar , also Montag zur Kfz Stelle 👍Danke
Tagesmütter benötigen als Selbständige einen Personenbeförderungsschein (auch schon ab einem Kind) wenn sie geschäftsmäßig Kinder fahren - dementsprechend wird dann auch die Versicherung gestaltet...
§ 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
genau so ist es!
Die Versicherung wird dir kaum rechtsverbindliche Auskunft geben, welche Fahrerlaubnis du brauchst. Fahrzeug ist fürs definierte Gewerbe angemeldet und versichert.
Ich würde auf jedenfall auf Nummer Sicher gehen und die Zulassungebehörde (Führerscheinstelle) fragen. Was ich gefunden habe, ist nicht so eindeutig. Krankenwagen, Taxi, Bus, Chauffeurdienst, alles eindeutig.
Wenn ich aber einen Kunden mitnehme, auch im Rahmen der bezahlten Tätigkeit, die aber nicht die Beförderung als Hauptzweck hat, dann sicher nicht. Architekt nimmt Kunden in seinem Wagen mit zur Baustelle, Anwalt holt Mandanten vom Flugplatz ab, Geschäftsfüher fährt mit Kunden zur Tagung oder Messe.
kommt wahrscheinlich drauf an, ob du den Service in deiner Wohnung abbietest, und wenn mal jemand nicht perönlich die Kinder abholt, eben eine Gefälligkeit anbietest, oder ob du im Vertrag (mit km Geld) Abholen und Bringen als Teil der Dienstleistung bietest.
Danke, das war hilfreich 👍
völlig falsch, siehe Antwort von "DerSchoppenhauer"