KFZ Versicherung Bedeutung bei Unfall von nicht eingetragenen Fahrern?

3 Antworten

 DerHans hat schon recht mit dem, was er sagt. Es ist schon mal absoluter Bullshit, von "mitversicherten" Personen in einem Formular zu sprechen. Denn wirklich mitversichert sind ggf die sog. Insassen. Ausschließlich dem Fahrer! Versichert ist und bleibt nur das Auto. Und rein rechtlich darf es jeder fahren, der eine entsprechende Fahrerlaubnis (Führerschein) hat.

Wenn jetzt kein weiterer Fahrer im Benutzerkreis eingetragen ist, ist dies rein rechtlich auch kein Problem, wenn dieser weitere Fahrer nur gelegentlich bzw in Ausnahmen fährt.

Also angenommen es ist Dein Auto und nur Du bist als Fahrer gemeldet. Jetzt bist krank und Deine Freundin fährt mit dem Auto zu Apo um Dir Medikamente zu holen. dann ist das eine einmalige Ausnahme, aus der sich keine Regelmäßigkeit ableiten lässt.

Und so wie ich diese Erklärung hier lese, geht es darin tatsächlich um eine Insassen-Versicherung als Bestandteil der regulären Haftpflichtversicherung. Denn was sollte zB ein Beifahrer denn sonst für Forderungen an die Versicherung stellen können?

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 20:31

Ich hab die Klausel im Vertrag gefunden. Sie zahlen und es gibt kein Regress. Ganze Panik umsonst. Versicherung wird hochgestuft und evt. Beiträge zurückzahlen.

Valnar52  16.09.2021, 10:29
Es ist schon mal absoluter Bullshit, von "mitversicherten" Personen in einem Formular zu sprechen

Nein, ist es nicht. Schließlich sind es Personen, die für Schäden haften und nicht Autos. Wenn ich mit einem fremden Auto einen Unfall verursache, ist es also sehr wohl relevant, dass meine persönliche Haftung von der KH des Fahrzeugs gedeckt ist. Denn der Geschädigte kann sich theoretisch an mich als Fahrer wenden und von mir persönlich das Geld fordern.

Denn was sollte zB ein Beifahrer denn sonst für Forderungen an die Versicherung stellen können?

Wenn ich als Insasse bei einem Unfall verletzt werden, habe ich Anspruch auf Schadenersatz von der KH des Fahrzeugs in dem ich saß, wenn dessen Fahrer den Unfall verschuldet hat.

Aber darum geht es in dem Passus überhaupt nicht. Da geht es darum, dass mir persönlich gegenüber geltend gemachte Ansprüche aufgrund eines Schadens, den ich als Insasse verursache (z.B. Tür beim Aussteigen) über die KH des Fahrzeugs gedeckt sind, in dem ich mitfahre.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 21:12

Wie würdest du diesen Satz deuten?

Die Punkte gelten entsprechend, wenn eine in der Haftpflichtversicherung nach A.1.2

mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.

Sowie bedeutet ja "dazu" zusätzlich und Mieter (unentgeltlich) kann sich auf den Lebenspartner beziehen der dann nicht eingetragen war.

Habe ich das richtig interpretiert?

EddiR  15.09.2021, 21:15
@NewYearSameTime

Ein Entleiher macht das unentgeltlich. Ein Mieter bezahlt für die zeitweilige Überlassung einer Sache. Haus, Auto... aber sonst denke ich "JA"

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 21:36
@EddiR

Merkwürdig ausgedrückt in so Verteägen.

Ja, all diese Personen sind mitversichert, auch wenn sie nicht als Nutzer "eingetragen" sind.

Diese Personen haben mit der Versicherung nichts zu tun. Versichert ist das Fahrzeug. Das wird hier jeden Tag gefühlt 10 mal erklärt.

Ist das Fahrzeug versichert (sonst hätte es keine gültigen Kennzeichen), darf jeder damit fahren, der eine gültige Fahrerlaubnis hat.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 18:17

Da steht doch ausdrücklich, dass folgende "Personen" versichert sind. Also völlig sinnfrei und falsch Ihre Aussage. Es geht darum ob die Versicherung den Schaden reguliert.

DerHans  15.09.2021, 18:24
@NewYearSameTime

Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Schäden Dritter werden in jedem Fall reguliert. Etwas anderes ist, ob der Versicherer dann eine "unberechtigte Person" in Regress nehmen könnte. Er wird auf jeden Fall die korrekte Prämie nachfordern und evtl. eine Vertragsstrafe verhängen und den vertrag kündigen.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 18:31
@DerHans

Könnte? Bitte statt schwammigen Antworten etwas präzisere Aussagen die der Erfahrung nach der Realität entsprechen. Danke.

Regress ist ja käse. Dann kann es gleich der Dritte zahlen.

DerHans  15.09.2021, 18:33
@NewYearSameTime

Ja KÖNNTE. Das kann jeder Versicherer anders handhaben. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lassen das zu.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 18:38
@DerHans

Und wenn man einfach behauptet, dass der Lebenspartner das Auto fuhr? Der Geschädigte war alleine und dann wären es 2 Aussagen gegen eine. Dem Geschädigten kann es egal sein, er bekommt es reguliert.

Ich rede von der Theorie ohne die moralische Wertvorstellung mit einzubeziehen.

DerHans  15.09.2021, 18:40
@NewYearSameTime

Wenn man etwas einfach "behauptet", hat man in der Schadensanzeige eine Falschaussage getroffen. Das berechtigt den Versicherer dazu, vom Vertrag zurück zu treten, und den vollen Schadensbetrag auf dem Regressweg zurück zu fordern. Dann hat man zusätzlich noch mit einer Betrugsanzeige zu rechnen.

Der Geschädigte hat aber auch keinerlei Interesse daran, anschließend wegen Betruges verklagt zu werden.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 18:42
@DerHans

Wie soll das bitte möglich sein, wenn 2 Aussagen gegen eine stehen? Ich widerhole mich. Wie gesagt, bitte nicht emotional antworten sondern sachlich. Das ergibt keinen Sinn.

DerHans  15.09.2021, 18:43
@NewYearSameTime

Ich antworte durchaus sachlich. Eine Falschaussage ist ein Betrugsversuch.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 19:13
@DerHans

Und was ist, wenn mein Lebenspartner an dem Tag zum Arzt musste und auch nachweislich genau ab dem Tag krankgeschrieben wurde? Er musste genau an diesem Tag quasi als Notfall das Auto haben. Da gibt es doch Regelungen, dass die Versicherung den Schaden übernimmt oder? Oder wenn ich quasi nicht im Stande war zu fahren.

Wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall verursacht, reguliert die Versicherung den Schaden. Allerdings kann sie hinterher Strafzahlungen vom Versicherungsnehmer verlangen. ... Der Einsatz von nicht eingetragenen Fahrern ist in begründeten Notfällen zulässig.

DerHans  15.09.2021, 19:43
@NewYearSameTime

Man muss nur auf den Rabatt für einen eingeschränkten Fahrerkreis verzichten. Dann kann JEDER das Fahrzeug fahren, der eine Fahrerlaubnis hat.

NewYearSameTime 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 20:32
@DerHans

Ich hab die Klausel im Vertrag gefunden. Sie zahlen und es gibt kein Regress. Ganze Panik umsonst. Versicherung wird hochgestuft und evt. Beiträge zurückzahlen....

schleudermaxe  16.09.2021, 19:18
@NewYearSameTime

Wenn da Personen steht, geht es nicht ums Auto, dann geht es um Personen, auch nicht um einen Schaden beim Gegner.