Wasserschaden durch Aussenwasserhahn auf- statt zugedreht
Es ist mehr eine Versicherungsfrage, aber ich wollte mal wissen wie folgender Sachverhalt aussieht:
Meine Frau hat am Donnerstag den Rasen über den Aussenanschluss gegossen und den Hahn auf, statt zugedreht, also in die falsche Richtung. Die Spritze vorne war zwar zu, aber in der Nacht von Freitag auf Samstag hat wohl die Spritze dem Druck nachgegeben und über Nacht lief dann der Keller der unteren Eigentümer voll - also etwas über die Füße hoch - und zwar genau in den Heizungskeller. Die Heizung geht aber noch. Wir sind nur Mieter oben.
Wir nehmen kaum die Versicherung in Anspruch und ich wollte mal wissen ob unsere Versicherung hier greift? Habe die Allianz schon informiert und die den Schaden aufgenommen, aber positive Gewissheit wäre ja schon mal schön.
In welcher Höhe ein Schaden unten entstanden ist weiss ich nicht. Wir haben auch geholfen beim abpumpen und wischen usw aber es kann ja was kaputt sein - wissen wir nicht.
8 Antworten
Wie, eure Versicherung? Warum denn? Das ordnet doch die VGV des Eigentümers und gut ist. Alles doch ganz einfach und prüfe, ob die Allianz wirklich noch prickelnd ist, denn die Mitbewerber nehmen bei gleicher Leistung meist deutlich weniger Beitrag (ab 50 EUR/Jahr, höre ich immer wieder?
hier wird dir kaum jemand effektiven rat geben können, denn es hängt von deiner versicherung ab, was da genau vereinbart wurde.
abgesehen von schäden wird veraussichtlich auch eine trocknung des kellers durchgeführt.
Es handelt sich hier um einen (versicherten) Leitungswasserschaden. Entstandene Gebäudeschäden werden über die Gebäudeversicherung reguliert. Sollte auch Hausrat der Bewohner im EG oder UG betroffen sein, so wird dieser Schaden von der Hausratversicherung der Geschädigten reguliert. Sofern Euch hier ein Verschulden treffen sollte, werden die Versicherer dann versuchen, Euch in Regress zu nehmen - und dann wird das ein Fall für Eure Privathaftpflichtversicherung, die dann die berechtigten Ansprüche befriedigen wird.
Für Schaden am fremden Eigentum ist die Privathaftpflicht zuständig. Ich denke daß die Versicherung für genau solche Fälle greift. Es wurde unbeabsichtigt etwas vergessen bzw. versäumt und dadurch ist Schaden entstanden. Eine Fahrlässigkeit ist nicht nachzuweisen, da deine Frau ja davon ausgegangen ist, das Wasser ist zu.
Eventuell haben die Geschädigten selbst eine Hausratversicherung, die würde hier auch greifen, da die Hausrat Schäden durch Leitungswasser reguliert. Aber erstmal ist die Versicherung des Verursachers dran.
Die Allianz wird dem Geschädigten einen Fragebogen schicken...
Bist Du dir sicher? Und warum nicht die VGV, die ja der Mieter auch bezahlt???????
Den fahrlässig begangenen schaden wird deine Haftpflicht übernehmen .....Hoffentlich Allianz versichert.....das schließt du vom ersten Augenblick das Bündnis mit dem Strick ! :-)
Ja, Allianz :-) Als wir damals vor vielen Jahren einen Schaden hatten, waren die schnell und unkompliziert.