Verantwortlich für Glasschaden, Teilkasko oder Vollkasko?
Hallo, ich bin mit meinem Kombi im Parkhaus beim rückwärts fahren an ein vorstehendes Betonsegment gestoßen und habe in den oberen 5 cm der Heckscheibe mehrere, für mich störende kleine Kratzer im Glas, die die Funktion aber nicht beeinträchtigen. Lt. einer Fa. ist die Scheibe nicht instand zu setzen sondern nur auszutauschen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ~850 EUR. Mein Auto ist inkl. Vollkasko versichert. Meine Frage ist jetzt, über welchen Teil der Versicherung das läuft? Die Fa. meint, dass, da ein Glasschaden, die Teilkasko greift, ich meine, da ich den Schaden selber verursacht habe, die Vollkasko. Weiß einer mehr?
7 Antworten
Als grobe Richtlinie kann man sagen, die Frontscheibe wird ohne grosses Nachfragen von der Teilkasko übernommen, die Heckscheibe nur in ganz seltenen Fällen.
Im Zweifel spricht man immer mal mit dem Versicherungsmenschen bevor man einen Schaden meldet.
Mir wurde auch schon eine durch Dummheit gesprungene Heckscheibe ersetzt
Ganz einfach, wenn man ehrlich ist und die Scheibe selbstverschuldet gesprungen ist, muss die Versicherunf den Schaden nicht ersetzen.
Ist genauso wie mit den Scheinwerfern...fährst Du genen ne Laterne ist das Dein Problem......fliegt ein Stein rein zahlt die Versicherung.
Daher sagte ich....mal mit dem Versicherungsmenschen reden !
Der hat in jedem Fall die richtige Antwort
Bei Glasbruch wird gar nicht nach der Ursache gefragt. Versichert ist Naturalersatz. Allerdings geht eine Heckscheibe wesentlich seltener zu Bruch.. Da müsste man schon mit 80 km/h rückwärts fahren
Soweit ich informiert bin, greift die Teilkasko nur bei Glasschäden durch Unwetter (Hagel, Sturm) und nicht bei selbstverschuldeten Schäden.
Du musst also in Deinem Fall die Vollkasko-Versicherung beanspruchen.
dann bist du falsch informiert
Ich hatte einen steinschlag während einer autobahnfahrt, da hatte die Teilkaskoversicherung auch gezahlt. Das fällt doch auch unter selbstverschuldet?
für Glasbruch ist TK verantwortlich auch bei selbstverschulden Schaden.
Bei Schaden durch Andere greift denen ihre Haftpflichtversicherung
Die Scheibe ist ja gar nicht gebrochen. Kratzer sind NICHT Gegenstand der Teilkasko
Das stimmt nicht und darin liegt der Unterschied zwischen Teil- u. Vollkasko:
Vollkasko übernimmt auch die Regulierung selbstverschuldeter Schäden - die Teilkasko i. d. R. nicht.
Bei Glasbruch wird gar nicht danach gefragt, wodurch die Scheibe gebrochen ist. Im vorliegenden Fall ist sie GAR NICHT gebrochen.
die VK würde in diesem Fall auf TK zurückweisen sprich andere Abteilung gleicher Versicherungsgesellschaft. Wenn Versicherungsvertreter angesprochen wird macht der alles
... seit wann ist das so und warum händelt der Marktführer dies im Baustein TK jedenfalls nicht so wie es hier behauptet wird?
In der Teilkasko ist Glasbruch versichert.
Da das Glas nicht gebrochen ist, ist das gar kein Versicherungsfall.
Kein Versicherungsfall? Die Vollkasko ist dafür da, dass sie selbstverschuldete Schäden am eigenem Fahrzeug reguliert.
"für mich störende Kratzer" ein Austausch ist also gar nicht erforderlich. Das ist also KEIN Teilkaskoschaden.
Über die Vollkasko käme der Selbstbehalt und eine Rückstufung zur Anwendung. Also wäre es sinnlos, die Heckscheibe zu ersetzen.
wie ist das wenn das Glas dadurch Kratzer hat wo die Gefahr besteht dass daraus Bruch wird. Dann wäre es trotzdem Glasschaden. Wenn in einer Scheibe entsprechende Kratzer vorhanden sind hilft auch nur tausch.
Was aber problematisch ist ist die Sache selbst verschuldet
Es handelt sich um die Heckscheibe. Die Gefahr dass sie durch den Luftwiderstand bricht, besteht nicht.
Erst wenn sie tatsächlich bricht, wird daraus ein Teilkaskoschaden
glasschaden ist teilkasko auch bei selbstverschulden. versichert ist aber nur glasbruch (auch riss in Scheibe) und keine kratzer
warum sollte heckscheibe nur ganz selten reguliert werden? die ist doch genau so Verglasung wie die frontscheibe.