Schuldfrage, Unfall im Parkhaus?

Grundsituation  - (Recht, Auto, Auto und Motorrad) Kollision - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

6 Antworten

Also ich habs mir 2 mal durchgelesen die skizze is ein bisschen unübersichtlich. Grundsätzlich ist der schuld der fährt. Wenn ich mitten auf dem regensburger domplatz stehe und alles blockiere und mir einer reinfährt weil er vorbei will is er schuld. So wie ich das sehe wird es zu 90 prozent ein vergleich dh. jeder zahlt seinen schden selber. Du müsstest scho eindeutig nachweisen, dass du standest und er gefahren ist. Dein zeuge hilft da leider nicht viel, weil der richter immer sagen kann es ist beinflussung weil du kennst sie ja scheinbar und ohnehin gebt ihr ja beide an, dass beide fahrzeuge in bewegung waren.
Was ein bisschen komisch ist ist dass er ja vorwärts rausgefahren ist und wenn das stimmt was du sagst und beide in bewegung waren hätte er bremsbereit sein müssen was für mich entweder dummheit ist oder er will euch betrügen und ist mit absicht reingefahren. Das nachzuweisen ist aber auch schwer, da müsste schon eine unbeteiligte person den zeugen machen. Was ich dir aber sicher sagen kann ist dass er mit seiner "du bist 100% schuld" masche ohne zeugen sicher nicht durchkommt. Ich denke es wird ein vergleich werden also beruhig dich sitz es aus und frag auf jeden fall einen anwalt der sich auskennt und höre nicht nur auf mich oder irgend wen anders auf der seite. Ich denke wie gesagt nicht dass du 100% schuld bist, aber ich denke auch nicht, dass du geld von ihm bekommst.

Blau: unbeteiligter, in diese Parklücke wollte ich

Was ist in deinem Bild BLAU?

Bezüglich deiner eigentlichen Frage, verweise ich auf § 9 STVO Abs. 5

https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

zweifellasslos 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 10:18

Leider hat gute Frage nicht die kompletten Bilder hochgeladen, ist meine erste Frage und kenne mich noch nicht so gut aus. Auf jedenfall wäre blau rechts oben

Apolon  22.01.2019, 16:51
@zweifellasslos

Also grün?

Mir ist bekannt, dass manche Menschen grün von blau nicht unterscheiden können. In diesem Fall sollte man grün und blau meiden.

Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem generell allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen gefährden oder gar schädigen könnte.

Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht im allgemeinen der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen im Zusammenhang mit der Rückwärtsbewegung zustande gekommenen Unfall verschuldet hat.

Dies gilt auch, wenn der Rückwärtsfahrende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, wenn noch ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Zurücksetzen und der Kollision vorliegt.

Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen.

Hätte aber der vorwärts fahrende, aus der Parklücke setzende Fahrer, den Unfall durch seine eigene Sorgfaltspflicht vermeiden können, dann wird i. d. R. die Schuldfrage geteilt (60:40 für den rückwärtsfahrenden Fahrzeugführer).

Dann würde aus einer grundsätzlichen Schuld des rückwärtsfahrenden ein überwiegendes Verschulden.

Wenn der vorwärtsfahrende Fahrzeugführer sogar vorsätzlich den Unfall herbeigeführt hat, um die grundsätzliche Schuld des Rückwärtsfahrenden auszunutzen, dann hat er die alleinige Schuld.

Der Nachweis einer vorsätzlichen Herbeiführung des Verkehrsunfalls kann durch die Sammlung von Hilfstatsachen erfolgen, die den Schluss auf die erforderliche Haupttatsache rechtfertigen, wobei die Hilfstatsachen feststehen müssen, also unstreitig oder bewiesen sein müssen.

Dabei ist zum Nachweis der Manipulation keine mathematisch lückenlose Gewissheit erforderlich, sondern es ist auf eine in lebensnaher Gesamtschau vernünftige Gewichtung der Verdachtsmomente abzustellen. Gelingt dies, dann sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer gegenüber dem angeblich Geschädigten leistungsfrei.

Die angeführten Aspekte sind zusammengefaßt der Tenor aus Gerichtsurteilen - es ist natürlich immer der Individualfall entscheidend.

DerSchopenhauer  12.01.2019, 05:42

Nachtrag:

Auf die Geschwindigkeit des rückwärtsfahrenden Fahrzeuges kommt es grundsätzlich auch nicht an; selbst ein bewußt vorsichtiges, herantastendes und minimales rückwärtsbewegen des Fahrzeugs ist eine Rückwärtsfahrt, die eine grundsätzliche Alleinschuld im Falle einer Kollision nach sich zieht.

Rot ist also erst in die Parklücke gefahren und als du dann mit dem Rangiervorgang zum Einparken beschäftigt warst, wieder raus? Oder wollte der nur verholen um besser zu stehen?

Meiner Meinung nach war sein Verhalten nicht vorhersehbar und er muss ja aus seiner Parklücke heaus in den "fließenden" Verkehr eingefahren sein. Er kann ja nicht da geatanen haben als du den Platz passiert hast, sonst wärst du a beim Vorwärtsfhren kollidiert. Also hat er hinterdir die Position gewechselt und zwar muss er auch gesehen haben, dass du fährst. Da hätte er ja hupen können. So trifft ihn wenigstens eine Mitschuld.

Ich bin aber keine Expertin.

Wer rückwärts fährt muss besondere Sorgfalt walten lassen.

Und IMMER gilt, wenn man nichts sieht, darf man nicht fahren. Du hattest doch eine Beifahrerin, es wäre dann doch ein leichtes gewesen, dich von ihr einweisen zu lassen.

WENN dieser Schaden von der Polizei aufgenommen wurde ist ein Hinweis, welcher der Fahrer verwarnt wurde, ein HINWEIS auf die Schuld.

Wirklich die Schuld fest zu stellen, könnte nur ein Gericht (versuchen).