Brauche ich einen Personenbeförderungsschein im ambulanten Dienst?
Habe eine ganz spezielle Frage zum PBS. Ich arbeite in einem ambulanten Dienst für Körper- und Mehrfachbehinderte. Wir betreuen eine Person, die jeden Morgen zur Arbeit und Nachmittag von der Arbeit von uns während unseres Dienstes,mit seinem privaten PKW gefahren wird. Diese Person bezahlt die Fahrten privat an den ambulanten Dienst - wir als Angestellte (und Fahrer) schreiben es als Tätigkeit innerhalb unserer Pflege auf. Brauchen wir einen PBS bzw. wie sieht es in einem angenommenen Schaden (Unfall) aus - ist es dann eine Privatfahrt oder Dienstfahrt? Ist seine private Versicherung dann zuständig oder die Berufsgenossenschaft?
Wäre für eine Antwort dankbar.
6 Antworten
Einen PBS benötigt man, wenn man "Personen gegen Entgelt" befördert.
Das ist unabhängig von der Personenzahl (ab 9 Personen benötigt man einen Bus-Führerschein).
Bereits ein Mietwagenfahrer benötigt einen PBF, wenn er, wie geschrieben, "gegen Entgelt Personen befördert".
Guck auch mal bei Wikipedia nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Personenbef%C3%B6rderungsgesetz
Danke für die hilfreiche Antwort. Es steht aber immer noch im Raum wer im Falle eines Unfalls verantwortlich ist. Für die Fahrt unseres Bewohners mit dem privat PKW fahren wir im Dienst. Das Entgeld bekommt der Arbeitgeber. Ist denn im Falle eines Unfalls nun die Privatversicherung oder die Berufsgenossenschaft zuständig? Vielleicht wissen Sie darauf eine Antwort?! Danke erst einmal für Ihe Mühe.
also,sobald eine person befördert wird gegen entgelt-bezahlung- ist es gewerbliche personenbeförderung! es ist KEINE gewerb. pbf, wenn das entgelt die betriebskosten der fahrt nicht übersteigt. und ich nehme an, dass dein chef mehr einnimmt als nur die betriebskosten. das heißt, du brauchst den perso-schein. was allerdings viel wichtiger ist: dein chef muß einen lehrgang mit prüfung gemacht haben:"IHK Fach- und Sachkunde Personenverkehr" wenn er diese hat muß in jedem fahrzeug eine genehmigung liegen. kleiner blauer zettel! frag ihn mal. wenn das nicht der fall ist würde ich an deiner stelle ganz schnell damit aufhören. der angearschte ist immer zuerst der fahrer. auf deinen chef kommt strafe in höhe von 5000€! zu. die ganzen richtlinien sind im personenbeförderungsgesetz nachzulesen. guggst du:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pbefg/gesamt.pdf
und für die antworter mit den 8 oder 9 personen: sobald auch nur ein fahrgast im auto sitz ist es gewerbliche personenbeförderung. der perso-schein geht nur bis 9 personen inkl. fahrer. ab 10 personen brauch man generell einen bus-führerschein. auch privat.
hoffe, konnte helfen mfg rrshuttle
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort - habe inzwischen aufgehört unseren Bewohner zu fahren. Der PBS wird wohl umgangen werden,da diese Person dann keine Rechnung mehr bekommt und wir es als Pflegeleistung abrechnen werden. Mal sehen was daraus noch wird. Zumindest fahre ich nicht mehr, da er auch nicht optimal gesichert im Auto ist. Schlimm ist nur, daß sich die Kollegen mir nicht angeschlossen haben - aber das ist ihr Problem.
LG
cooleTypen
klar isses ne situation wie beim taxi
Also, ich denke mal, Deine Situation ist ziemlich verwickelt (Zum PersBefS habe ich ja schon geschrieben).
Zunächst bin ich der Meinung, dass Du mit einem Privatwagen ohnehin keine (bezahlte) PersBef durchführen darfst, schon gar nicht im Auftrag Deines Arbeitgebers.
Dein "ambulanter Dienst" schein ein ziemlich freihändig agierender Verein zu sein - kassieren Geld für eine Leistung, die die gar nicht erbringen dürfen und deswegen auf ihre Angestellten abwälzen.
Ich habe Deinen ET so verstanden, dass Du die betreute Person mit ihrem eigenen PKW beförderst (nicht mit Deinem PKW) und dafür einen Vorteil erhältst (siehe den wikipedia-Artikel!). Das ist PersBef im rechtlichen Sinne.
Und es ist keine pflegerische Leistung, deswegen tritt auch die Berufsgenossenschaft nicht ein.
Und versicherungsrechtlich musst Du 2 Fälle unterscheiden:
- Du verursachst mit dem KFZ des Beförderten einen fremden Schaden. Dann haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung.
- Du verursachst einen Schaden am KFZ des Beförderten. Dann haftest Du. Ob Deine Privathaftpflicht eintritt kann ich nicht beurteilen.
Lass Dich nicht verarschen! Du brauchst einen PBS und Du haftest auch noch! Wofür eigentlich!?
Hallo,
danke nochmals für Deine Antworten. Es ist wirklich verzwickt. Ich vergleiche meine Situation so wie ein Taxiunternehmen. Ich bin der Angestellte vom Taxiunternehmen - fahre Klienten - bezahlen tut der Kunde über mich (Hier brauche ich auch einen PBS). Bei unseren ambulanten Dienst (er ist übrigens angeschlossen an einen Verein für Körper-und Mehrfachbehinderte) ist es doch ähnlich - wir fahren unsere betreute Person - er bezahlt beim ambulanten Dienst privat - also folgere ich das wir einen PBS brauchen.
Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Denke, ich sollte mich nun von diesen Fahrten distanzieren, da wir auch keinen PBS vom Arbeitgeber bezahlt bekommen werden.
LG cooleTypen
Einen Peronenbeförderungsschein benötigen sie meiner Meinung nach erst ab 8 Insassen. Also 9 Leute inkl. Fahrer. Habe damals als ich Zivi war auch in einer Einrichtung für behinderte gearbeitet und ich habe täglich mehrere Leute Transportiert. Ich brauchte nur einen gültigen Führerschein. Wenn es das Auto der Pflegeperson ist dann haftet im Falle eines Unfalls der Halter des Fahrzeuges bzw. tritt seine Versicherung für den Schaden ein. Bei körperlichen Verletzungen kommt die Berufsgenossenschaft ins spiel, da es ja gleichzeitig eine Dienstfahrt war. Diese zahlt aber so weit mir bekannt nur die Behandlung und evtl. Nachsorge.
Es wäre angenehm, wenn endlich mal diese Fehlinformation betr. der 9-Personen-Grenze aus der Welt wäre.
Lieber andre1978,
möchte mich herzlich für die schnelle Antwort bedanken. Wollen hoffen, daß es nicht zu einem Unfall kommt - aber man weiß ja nie - und dann schiebt es jeder auf den anderen.