kfz versicherung wurde wegen umzug erhöht..geht das?

9 Antworten

Nun, Hamburg ist der neue Fahrzeugstandort - und somit eine andere Regionalklasse. In Hamburg passieren pro gefahrenem Kilometer mehr Unfälle als in Deinem alten Wohnort und somit ist die Erhöhung gerechtfertigt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht, da die Beitragserhöhung ja durch die Regionalklassenänderung durch den Umzug zustande gekommen ist.

Du hast auf jeder Abrechnung eine Regionalklasse genannt. Der Begriff sagt eigentlich schon alles aus (schaut sich denn keiner mehr seine Rechnungen richtig an? ... also mehr als nur die Gesamtsumme)

Linktipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Regionalklasse

Ein Sonderkündigungsrecht hast Du IMHO nicht, weil sich die Erhöhung nicht aus dem Laufzeitvertrag an sich ergibt sondern von dir selbst ausgelöst wurde.

ich bin von Niedersachsen nach Hamburg gezogen. Nun hat sich meine Versicherungsprämie mtl.um 40€ verteuert.

Keine Überraschung. HH ist in der Regionalklasse eben deutlich teurer, weil pro gefahrenem Kilometer statistisch viel mehr Unfälle passieren. Dafür gibt es ja Regionalklassen.

Ist das rechtens?

Ja.

Soweit wie ich weiß,besteht ein Sonderkündigungsrecht.?

Nein, in diesem Fall nicht, da es sich nicht um eine Prämienerhöhung des VR sondern um eine Neuberechnung des Tarifs aufgrund einer Regionalklassenänderung handelt, deren Ursache im Wohnsitzwechsel des VN liegt.

Sicher geht das. Anscheinend hat sich das Versicherungsrisiko erhöht, das schlägt sich in der zu zahlenden Prämie nieder. Ein Sonderkündigungsrecht nach der Beitragserhöhung hast Du m.E. auch.

Zyogen  20.08.2014, 16:39
Ein Sonderkündigungsrecht nach der Beitragserhöhung hast Du m.E. auch

In diesem Fall jedoch nicht.

Das ist rechtens und üblich. Ziehst du um, dann ändert sich die Regionalklasse. Dadurch kann sich die Prämie erhöhen oder verbilligen. (wenn du von HH nach Niedersachsen ziehst)

Erhöht sich die Prämie, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Jedoch ist die Prämie eine Jahresprämie und wenn du kündigst, dann steht dem Versicherer die volle Prämie für ein Jahr zu. Aus diesem Grund macht das keinen Sinn, denn du müßtest ja 2mal zahlen. Du könntest auch im Schadenfall kündigen, ist ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Macht auch keiner, weil dem Versicherer dann die gesamte Jahresprämie zusteht.