Displayschaden - welche Versicherung übernimmt?
Moin,
meiner Freundin ist gerade mein Tablet runter gefallen und das Displayglas ist gerissen. Sie selbst ist über die Haftpflichtversicherung ihres Vaters versichert. Wenn diese den Schaden aber nicht übernimmt, welche dann?
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Wenn es wirklich so passiert ist und ihr der Versicherung das ehrlich schildert, wird diese sich auch nicht quer stellen und den Schaden begleichen. Meldet es der Versicherung und macht dann all das, was sie von euch will und nicht eigenmächtig schon irgendwas anderes. Warte also auch mit der Reparatur, bis die Versicherung die Kostenübernahme zugesichert hat!
Verweigern tun Versicherungen in solchen Fällen die Zahlung nur dann, wenn sie begründete Zweifel an der Schilderung des Vorgangs haben. Solche Schäden sind zwar wahrscheinlich aus deiner Perspektive sehr ärgerlich und sehr kostenintensiv, für eine Versicherung aber nur alltäglicher Kleinkram und Peanuts. Wenn dort nicht total unglaubwürdige, unwahrscheinliche Szenarien geschildert werden und / oder die Schadensumme ungewöhnlich hoch angesetzt wird, winken die das fix durch und stecken da nicht unnötig zeitlichen und personellen Aufwand rein.
Genau. Und die Meldung ist der wichtigste Schritt, denn ohne die kann ja nix losgehen :).
Die Frage lautet, wieso sie DEIN Tablet überhaupt in der Hand hatte. Hast du es ihr geliehen, müssten "geliehene Sachen" in der Police eingeschlossen sein.
Wenn ihr beide eine gemeinsame Wohnung habt, ist es ein Eigenschaden.
Grundsätzlich ist das ein Haftpflichtschaden. Es liegt kein Eigenschaden vor, da ihr nicht im selben Vertrag versichert seid.
Also in den Apple Store und KVA holen. Sie soll den Schaden bei der Haftpflicht einreichen inkl. des KVA.
Gut, in dem Fall ist das von Samsung, aber das wird wohl alles auf's selbe hinaus laufen.
Bei Samsung habe ich gesehen, dass die das komplette Displaymodul austauschen, was mich dann 274€ kosten würde (Quelle).
Gut, in dem Fall ist das von Samsung, aber das wird wohl alles auf's selbe hinaus laufen.
Stimmt.
Damit tritt allerdings ggf. eine Verbesserung des Gerätes ein (Neu für alt), heißt es könnte sein, dass die Haftpflicht nicht alles übernimmt, da dein Schadenersatzanspruch auf den Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor Schadeneintritt begrenzt ist.
Je nach Haftpflichtvertrag wird einen gewissen Zeitraum x der Neuwert gezahlt (meistens 6 oder 12 Monate). Keine Ahnung wie alt das Dingen ist.
Ich habe mir das Tablet erst vor ein paar Monaten gekauft, ist also nicht mal ein halbes Jahr alt.
Dann kriegst du wahrscheinlich, wenn es kein Uraltvertrag ist und nicht die allergünstigste Basisvariante, doch alles ersetzt.
Gekauft habe ich es bei Media Markt (natürlich ohne zusätzlichen Displayschutz 🤦♂️) Also normale Garantie ist ja auch noch dabei.
Es ist kein Gewährleistungsfall, weil ja bei Gefahrenübergang auf dich der Sachmangel noch nicht bestand.
Garantie von Samsung musst du mit Samsung Kontakt aufnehmen, wie weitreichend die ist. Wenn die dir aber sagen, der Tausch kostet 274,- € würde ich sagen, dass dies nicht im Garantieumfang enthalten ist, sonst wären es 0,- €.
Aus Neugier: Hülle und Panzerglas vorhanden?
Hülle ja, Panzerglas nein.
Ich habe die zusätzliche Versicherung bewusst nicht abgeschlossen, weil ich bisher noch nicht einmal ein Panzerglas kaputt gemacht habe. Ich gehe mit meinen Sachen auch immer gepflegt um, leider ist das aber nicht meine Schuld und ich habe diese Versicherung nicht...
Auch als ehemaliger Versicherungsmakler kann dir sagen hatte ich auch meine Geräte nicht versichert.
274,- € sind vielleicht ärgerlich aber nicht existenzbedrohend. Und Versicherungen sollen existenzbedrohende Risiken auffangen.
Ohne Versicherungsbetrug muss sie es selbst zahlen, ist dann persönliches Pech
PS.: Oben bezeiht sich darauf wenn ihr zusammen lebt.
wenn ihr getrennt lebt dann zahlt ihre Haftpflicht das sofern der Schaden anerkannt wird
Zusammenleben ist egal entscheidend ist, dass man nicht im selben Vertrag versichert ist, denn dann fehlt es am geschädigten Dritten.
Was meinst Du denn mit Versicherungsbetrug? Natürlich möchte ich mich in keiner weise strafbar machen!
Jemand hat mich gefragt, ob ich einen Hund habe. Wenn ja, könne man das über die Hausratsversicherung machen ...?
Ich habe natürlich keinen Hund.
Sie ist dir zum Schadensersatz verpflichtet nach BGB.
In erster Linie muss sie dafür aufkommen, Ergänzung Siehe oben
Eine Hundehaftpflicht zahlt in der Regel auch keine Eigenschäden.
Wenn ja, könne man das über die Hausratsversicherung machen ...?
Nein. Glas wird über Glasversicherungen versichert.
Die Glasversicherung gibt es, je nach Anbieter, als separate Police oder als kostenpflichtiges Anhängsel an der Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Sie ist nicht Teil der Standard- oder erweiterten Deckung der Hausrat!
Die Anbieter, die bei gebrochenem Displayglas eine Leistung der Glasversicherung vorsehen, sind selten. Hab es glaube ich nur einmal bei einem Vertrag der AachenMünchener gesehen. Einer der Gründe warum ich dem Kunden diesen Vertrag damals nicht umgedeckt habe obwohl ich für die Betreung kein Geld bekommen habe.
Vielen Dank für Deine Antwort!
Dann wendet sie sich an ihre Versicherung und dann sehen wir mal weiter. Mehr wie ablehnen können die - auch wenn es ärgerlich ist - ja sowieso nicht.
MfG