Was geschieht mit vermögenswirksamen Leistungen nach einer Kündigung bzw. wenn ich aus dem Vertrag will?
Ich habe VWL vom Arbeitgeber und werde entlassen. Was muss ich bzgl. der VWL beachten?
10 Antworten
Entweder du zahlst selbst weiter oder lässt den nächsten Arbeitgeber wieder weiter zahlen.
Das kontoführende Institut solltest du über den neuen Status vorab informieren.
Vermögenswirksame Leistungen sind ein breites Spektrum. Darunter Fällt auch der firmenwagen oder das Firmen Handy.
Die Klassische BAV kann ruhend gelegt werden, bei einem anderen AG oder meines Wissens nach auch von dir weiter geführt werden.
Die BAV ist wie auch Riester HARTZ IV sicher, sie wird aber bei einer Rente unter Grundsicherung wie der Riester auch gegen diese Grundsicherung gegen Gerechnet.
Ui. Wieder mal gegengerechnet. Ne. lass mal. ich soll wieder den staat entlasten, der dafür gesorgt hat, dass dank h4 die löhne so niedrig sind? etwa damit die überbezahlten beamten mehr übrig haben in der pension?
Du kannst den Vertrag ( je nach bisheriger Laufzeit ) mit Verlust kündigen, Du kannst ihn ruhend stellen, oder Du kannst selbst weiter einzahlen und später auch beim neuen Arbeitgeber damit "weitermachen".
Also erkundige Dich bei Deinem Vertragspartner, was die für Dich wirtschaftlichste Lösung ist.
Man kann VL nicht selbst einzahlen. Auch eine Kündigung ist problematisch, das die Arbeitnahmersparzulage zurückgefordert wird.
Wie lange läuft der Vertrag schon?
ich möchte ihn jetzt erst beantragen, neuer job...
Ne klassische BAV ist wie Rister auch Hartz IV sicher.
lass mich in ruhe mit riester und so einem quatsch. das wird nämlich auf die mindestrente angerechnet und ist bauernfängerei bei leuten, die ohnehin mindestrente erwarten können. außerdem muss man min 33k verdienen um auf mindestrente nach 45 jahren zu kommen, habe ich mal erfahren. toll.
Ja Riester wird gegen die Grundsicherung gerechnet, die BAV aber auch. Genauso wie alles andere denn Grundsicherung funktioniert ähnlich wie Hartz IV.
Alle Einkünfte werden gegen Gerechnet, Ersparnisse müssen bis zum Schonvermögen aufgebraucht sein.
Wo hast du die 33 nach 45 Jahren her.
Es gab wohl mal ein Zitat das 2011 über die Bild "Zeitung" rum ging das in Grundsicherung fällt wer nicht mindestens 35 Jahre monatlich 2500 Brutto verdient (bezogen auf Rentner nach 2030) das wären aber 30 000 auf 35 Jahre oder 23333 in 45.
Betrifft also 1 € Jobber, Minijobber oder Frauen mit langen Kindererziehungszeiten.
du täuscht dich. denn niemand heutzutage hat eine einwandfreie erwerbsbiographie. wer hat keine phasen der arbeitslosigkeit heute? sicherheit gibt es nicht mehr. das sind gewiss nicht nur 1 euro jobber.
lass mich in ruhe mit riester und so einem quatsch. das wird nämlich auf die mindestrente angerechnet
- Eine Mindestrente gibt es nicht. Es gibt Grundsicherung, das ist Hartz IV für Rentner. 409,- € + KdU.
- Jedes Einkommen wird darauf angerechnet, die gesetzliche Rente genau so. Auf ALG 2 wird ja auch Einkommen angerechnet. Nach deiner Logik wäre es also sinnlos arbeiten zu gehen weil das ja dann den Anspruch auf H4 senkt.
- Durch Gesetzesänderungen bleiben bis zu 200,- € p.M. aus zusätzlicher Vorsorge im Alter unberücksichtigt.
- Wenn es für dich eine Realität ist dass du im Alter zum Sozialfall wirst, solltest du dich ernsthaft mal fragen was in deinem Erwerbsleben alles schief gelaufen ist. Geringqualifiziert?
außerdem muss man min 33k verdienen um auf mindestrente nach 45 jahren zu kommen, habe ich mal erfahren.
Es gibt immer noch keine Mindestrente.
Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten der dt. Rentenversicherung beträgt aktuell ca. 37.000,- € pro Jahr.
Das musst du verdienen um eine Durchschnittsrente zu bekommen. Wenn du das mehr als 35 Jahre schaffst liegt dein Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus.
Es ist ferner NICHT Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung deinen Lebensstandard im Alter zu sichern. Das musst du privat und/oder betrieblich machen.
Riester kann eine sinnvolle Option sein, muss nicht. Ohne Individualbetrachtung nicht eindeutig zu beantworten.
wer hat keine phasen der arbeitslosigkeit heute?
Ich.
Schule, Ausbildung, Selbständigkeit.
Es hängt auch damit zusammen wie lange man arbeitslos ist. Bis zu einem Jahr bei ALG I Bezug ist das nicht so wild. Erst ab ALG II fließen keine Beiträge mehr an die DRV.
Dann hängt es natürlich auch von der Qualifikation ab. Es ist eben ein Unterschied ob man Mindestlohn verdient oder 35.000,- € oder mehr im Jahr.
Und es hängt davon ab, wie man sich aufstellt. Wenn dein Einkommen nur aus einer Quelle fließt, also aus deinem Hauptjob dann ist das natürlich wackelig.
sicherheit gibt es nicht mehr. das sind gewiss nicht nur 1 euro jobber.
Sicherheit ist ein Trugschluss der meisten Angestellten. Sicherheit haben Beamte, ggf. noch Angestellte des öffentlichen Dienstes.
In der freien Wirtschaft eigentlich nur wenn man etwas kann dass nur wenige andere können.
Es geht ja auch nicht um eine dauerbeschäftigung.
Ich könnte jetzt 2 Jahre Reisen (keine Einzahlung) und würde, vorausgesetzt ich finde danach wieder nen vergleichbaren Job, keine Probleme haben.
Die Berechnung basiert ja auf 35 Jahren.
Bei einem Renteneintritt von 67 müsste man mit 32 anfangen zu arbeiten damit mit einem Durchschnittslohn Probleme aufkommen. Erst bei deutlich unter Durchschnittslohn kommt man bei weniger als den 45 Jahren die man "üblicherweise" arbeitet zu Problemen.
Sagen wir du bist der Durchschnittsazubi und bist mit 16 in den Betrieb. Azubi Jahre werden meines wissens noch mit Durchschnittslohn anerkannt macht 3 von deinen 35 bereits gezahlt wenn du 19 Bist. Bleiben dir 48 Jahre um auf Einkommen zu kommen was der durchschnitt in 32 schafft. Dann arbeitest du 10 Jahre auf 3/4 Durchschnitt und 10 weitere auf Durchschnitt und dann mal 10 auf 1 1/4 Durchschnitt und du hast mit 49 33 von 35 Jahren voll. Dazwischen 2-3 Jahre Arbeitslosigkeit jetzt mal ohne berücksichtigung schraubt das Alter auf 52. Dann hast du noch 15 Jahre in denen du selbst mit Minijobs mehr als den Durchschnitsverdienst von 2 Jahren verdienen kannst.
Sonst hätten ja alle Studierten probleme die zum Teil erst 8 bis 10 Jahre nach den Azubis mit dem Einzahlen anfangen. Oder alle Frauen die mal 2-3 Jahre aussetzen.
ich finde es gestört, dass man zwei jobs haben muss... tut mir leid. da hätte ich mehr erwartet vom exportweltmeister.
wenn es nicht aufgabe der ges. rentenversicherung ist meinen lebensabend zu sichern, warum zahle ich dann in sie ein? kannst du mir das erklären?
Das hängt stark vom Vertrag ab.
Ich verwalte ein paar VL Verträge (von Verwandten)
Die einen verlangen eine einmalige Gebühr bei vorzeitiger Auflösung, die anderen verlangen eine Gebühr, selbst wenn du ihn nur ruhen lässt.
Die Degussa Bank erlaubt z.B. Auch kurzzeitige Zahlungen von eigenen Konto
Ja leider ist die vermögenswirksame Leistung nur eine politisch verursachte quer subvention der Banken.
Die meisten Verträge, die jetzt abgeschlossen werden, sind totale abzocke. Vor allem die ganzen Kombi Produkte und Fonds.
Ich hab bei der Angebotssuche meines VL eine Sparkassen Beraterin auf die horrenden Gebühren angesprochen. Sie antwortete; "sie müssen das so sehen, sie bekommen das Geld ja geschenkt und die Gebühren zahlt ja somit der Arbeitgeber, der das Geld schenkt" ... total lächerliche Antwort!
dann hat man aber viel davon, wenn man es geschenkt bekommt und dann weiterschenkt. da kann man sich doch die mühe sparen, denn dann muss man gar nix machen, ja nicht einmal ein ausfallrisiko in kauf nehmen. sowas dummes!
Die Rechtsgrundlage ist mir nicht bekannt, ich bin kein Anwalt sondern kunde der Bank
Bei Degussa Bank wird bei vorzeitigem Zahlungsstop (also vor 6 Jahren) eine Gebühr erhoben.
Du kannst gerne im Internet / AGB nachlesen
Wenn du möchtest kannst du einen Schauprozess starten und sie verklagen - ich bin nicht interessiert, da nicht zutreffend
@MrMoccachino
du hast nicht `s falsches geschrieben.
Es trifft vollkommen zu was du schreibst. Trotz Beenden der Beitragszahlung, laufen Gebühren (Kosten) weiter. Die
Kosten können unterschiedlich hoch sein. Bestimmend ist der zugrundliegende Vertrag. Leider konnte ich aus den bisherigen Texten noch nicht herauslesen, um welchen Vertrag es sich bei dem Fragesteller handelt.
Zwei Vermutungen habe ich jedoch. Es könnte sich um eine betriebliche Altersvorsoge (bAV) oder einen Bausparvertrag (BSV handeln.
Kosten trotz Freistellung der Prämienzahlung.
bAV:
Je nach Durchführungsweg, wird der Zahlbeitrag in eine Lebensversicherung einbezahlt.
(trifft überwiegend zu !) Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, laufendiverse Kosten weiter. Kosten wie beispielsweise: Todesfallleistung,Bestandprovisionen, Verwaltungskosten der Versicherungen, Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft (je nach Tarif), Stückkosten, usw……
BSV:
Bausparkassen arbeiten auch nicht umsonst. JE nach Tarif fallen Kosten für die Vertragsverwaltung an. Üblicherweise werden dem Sparer Informationshefte zugeschickt. Die er selbst bezahlen muss. Usw…
Danke,
Ich kenne mich schlecht mit bAV aus, da ich das modell für Absolut Unrentabel und viel zu Teuer finde.
Wohl aber mit Bausparverträgen, VL-Banksparplänen, ETF und Fondssparpläne.
Wie du gesagt hast, haben die Bausparverträge oft eine zweifelhafte klausel: Es wird z.B. Quartalsweise ein Infoheft rausgebracht, das natürlich eine Gebühr kostet - wurden in dem Quartal all Beiträge brav eingezahlt, so wird die Gebühr erlasse, findet nun keine Zahlung vom Arbeitgeber mehr statt, so wird das Gebührenpflichtig. (Die neuen Bausparer haben ja auch noch eine Jahresgebühr, die wird natürlich so oder so fällig).
Bei Banksparplänen sieht das jetzt aber ganz anders aus. Diese sind oft völlig Gebührenfrei. Die Bank deckt ihre kosten - wie jedes Bankprodukt auf Guthabenbasis - über einen Zinsabschlag auf den Habenszins (im Vergleich zum Leitzins / Marktumfeld). Findet jetzt keine Zahlung mehr statt, so fehlt der Bank die Einnahmen und die erwartete Bilanzsumme sinkt. Diesen Ausfall möchten sie dann mit einer - vertraglich festgelegten - "Strafzahlung" kompensieren.
Bei ETF und Fondssparplänen gibt es viel zu viele verscheidenen Modelle, das es hier zu ausführlich wäre auf sie einzugehen...
Ich verstehe nicht, wieso Apolon da uf eine Rechtsgrundlage besteht? Natürlich gibt es eine Rechtsgrundlage, es wurde ja ein Vertrag abgeschlossen. Abgesehen davon ist es auch gesunder Menschenverstand. Wenn ich ein 24 Monatigen Mobilfunkvertrag abschließe und diesen dann nach 5 Monaten nicht mehr Nutzen möchte, muss ich dann auch nicht mehr bezahlen? Eben doch!
das glaube ich ihm. die bank will ja etwas haben für diese zauber, denn dann der vwl bezieher auch noch bezahlen soll. einfach nur lächerlich. das war nur gedacht, damit die banken/versicherer noch etwas extra bekommen.
die anderen verlangen eine Gebühr, selbst wenn du ihn nur ruhen lässt.
Die Rechtsgrundlage dafür lieferst du uns doch sicherlich noch nach!
Falls du die Sperrfrist von 7Jahren noch nicht erreicht hast wg. der Arbeitnehmersparzulage, dann wird die Zulage rückwirkend für die bisherigen Jahre hinfällig :-((
Gruß siola55
ich bleibe niemals bei der firma 7 jahre. das ist utopisch. gerade bei diesem lohn nicht.
Den Vertrag kannst du doch mitnehmen zum neuen AG - falls du noch keinen VWL-Leistungsanspruch hast, soll dir dein neuer AG die VWL-Zahlungen halt vom Netto einbehalten...
Und was ist, wenn H4 droht?