Wer haftet bei überfälligen Kosten einer Veranstaltung?
Vor ca. einem Monat war der Abschlussball meines Jahrgangs. Dafür wurde eine städtische Halle gemietet.
Kostenvoranschlag inklusive GEMA Gebühren etc. wurden alle berechnet sodass eine Endsumme von ca. 8.500€ inklusive Catering entsandt. Eine Rechnung für den Kostenvoranschlag sowie für das Catering existieren.
Die Eintrittskarten mussten pro Kopf selbst bezahlt werden, mit dem eingenommen Geld wurde diese Summe bezahlt.
Die Schüler die diesen Abend organisierten waren 7 Personen. Davon standen 2 mit der Halle in Email-Kontakt. Eine Person davon unterschrieb den endgültigen Vertrag. Laut ihr waren alle dort enthaltenen Kosten jene, die mit den 8.500€ beglichen gewesen wären. Auch nach mündlicher Absprache mit den Vertretern der Halle waren es lediglich diese.
Nun kam nachträglich für alle Schüler die Information, dass eine weitere Rechnung von 6.200€ überfällig ist, welche die Kosten von Besteckreinigung und Servicepersonal enthalten.
Angeblich wusste keiner davon Bescheid. Weder die Person die den Vertrag unterschrieben hat, noch andere Organisatoren des Balls, und anscheinend wurde dies auch nie erwähnt, besprochen oder irgendwo vermerkt.
Nach mehrfacher Nachfrage von Schülern besitzt von diesen Leuten auch anscheinend niemand den Vertrag der mit der Halle geschlossen wurde, sodass nicht eindeutig nachvollzogen werden kann ob diese Summe tatsächlich bezahlt werden muss und es entweder ein Versäumnis einzelner Personen war, oder ob die Halle selbst ihre Konditionen nicht vermerkt hat. Die Halle selbst erklärte auf Nachfrage hin nur, dass der Betrag bis Ende August bezahlt werden müsste da dies anscheinend abgemacht gewesen wäre.
Laut einigen Schülern soll der Betrag jetzt aufgeteilt werden auf alle Schüler sodass jeder pauschal 82€ zahlen soll anstatt die Summe genauso wie die Eintrittskarten pro Kopf aufzuteilen, da es ja eben um benutztes Geschirr geht und manche mehr Gäste als andere dabei hatten. Es wurde keine aussagekräftige Abstimmung vorgenommen ob dies für alle in Ordnung sei und nun haben bisher ca 70% der Schüler bezahlt, die anderen jedoch nicht.
Wenn bis Ende des Monats der Betrag nicht beglichen werden kann droht anscheinend eine Mahnung. Die Frage ist allerdings wem?
Was passiert in solch einem Fall mit Schülern die nicht zahlen? Wer haftet? Wo kann man den Vertrag einsehen wenn angeblich keiner existiert? Und entstehen durch eine Mahnung zusätzliche Kosten?
Würdet ihr den Betrag aus moralischen Gründen dennoch zahlen falls man rechtlich nicht dazu verpflichtet wäre da es nicht euer Versäumnis ist oder nicht?
Danke für Rückmeldung.
2 Antworten
Zunächst haben die Personen das Problem, die den Vertrag unterschrieben haben - und genau den Inhalt des Vertrages solltet Ihr jetzt schleunigst prüfen, wenn das nicht vereinbart war, weist die Forderung als unberechtigt und nicht vereinbart zurück.
Wurde das allerdings übersehen, wäre die allgemeine Solidarität gefragt, sprich jeder Teilnehmer zahlt seinen Anteil nach.
Wenn ein Vertrag besteht, dann sollte derjenige, welcher in geschlossen hat, darum kümmern.
Dann soll er den Vertrag mal zeigen.
Ja und diese Person sagt jetzt, dass jeder Schüler 82€ zahlen muss. Aber man kann einen doch nicht zwingen wenn man mit der Vertragsabhandlung nichts zu tun hat?