Wer zahlt Behandlungkosten bei Haftung innerhalb der Familie?
Hallo zusammen,
so wie ich es bisher verstanden habe ist eine Private Haftplfichtversicherung besonders wichtig, weil man beispielsweise ausversehen jemanden schwer verletzen könnte und dann die entstehenden Behandlungskosten von der Versicherung übernommen werden.
Es heißt aber auch, dass das nur für Dritte gilt und nicht für die mitversicherten Familienmitglieder.
Also wenn ich z.B. unachtsam auf die Straße laufe und gerade meine Frau mit dem Fahrrad vorbeikommt und dann stürzt. Bleiben wir dann auf den Behandlungkosten sitzen? Das wäre ja ein exestenzielles und nicht so unrealistisches Risiko, was nicht abgedeckt wäre. Wäre es dann nicht sinnvoller für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abzuschließen anstatt einer Familienversicherung?
9 Antworten
Bei Verletzungen ist erst einmal die entsprechende Krankenkasse für die Behandlungskosten zuständig.
Bei Unfällen fragt sie allerdings nach dem Verursacher. Sie kann diesen Verursacher aber nur in Regress nehmen, wenn dieser haftbar ist.
Da Familienmitglieder (Versichertengemeinschaft) sich aber nicht gegenseitig haftbar machen können, gibt es auch keine Eintrittspflicht der PH.
Die Behandlungskosten verbleiben also bei der Krankenkasse. Spätfolgen für die verletzte Person wären nur über eine private Unfallversicherung gedeckt.
Da Familienmitglieder (Versichertengemeinschaft) sich aber nicht gegenseitig haftbar machen können
Natürlich können sie das grundsätzlich. Wenn meine Frau meine Spielekonsole zerstört könnte ich sie selbstverständlich auf Schadenersatz verklagen und würde diesen auch zugesprochen bekommen. Üblicherweise macht man das dann halt nicht...
Im Fall um den es hier geht, kann die Krankenversicherung vom Verursacher keinen Regress fordern, nicht weil dieser nicht haftet sondern weil das nach §116 Abs. 6 SGB X ausgeschlossen ist. Theoretisch könnte der Geschädigte selber (nicht dessen Krankenversicherung) Schadenersatz von seinem Familienangehörigen fordern und würde diesen auch erhalten. Er müsste dann jedoch die erhaltene Entschädigung an seine eigene Krankenversicherung erstatten, denn doppelt kassieren geht nunmal nicht.
Richtige Antwort, aber falsche Begründung
Danke. Das beantwortet meine Frage!
Die Behandlungskosten zahlt natürlich die Krankenversicherung...
Wäre es dann nicht sinnvoller für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abzuschließen anstatt einer Familienversicherung?
Wenn die Personen alle im selben Haushalt leben nützt es auch nichts, wenn jeder einen eigenen Vertrag hat. Der Ausschluss greift dennoch.
Das ist hier aber doch nicht gefragt.
Und ist trotzdem relevant und wird erfahrungsgemäß regelmäßig falsch verstanden ("Bei Schäden zwischen Familienmitgliedern zahlt die Haftpflicht nicht").
Wieso zahlt die Behandlung die Krankenversicherung?
Ich dachte, die muss von demjenigen bezahlt werden, der den Unfall verschuldet hat.
Das wird doch immer also DER Grund angegeben, weshalb man unbedingt eine private Haftplficht braucht. Damit man, falls man einen Unfall verursacht, gegen die teils immensen Behandlungkosten versichert ist.
Wieso zahlt die Behandlung die Krankenversicherung?
Weil das ihre Aufgabe ist...
Oder soll der Geschädigte die Kosten vorstrecken um dann irgendwann mal, wenn überhaupt, vom Verursacher die Kosten erstattet zu bekommen? Das wäre ja absurd, wenn sich die Krankenkasse so ihrer Verantwortung entziehen könnte. Das Vertragsverhältnis zwischen Krankenversicherung und Versicherten kann natürlich nicht vom einem Dritten beeinflusst werden.
ABER: Die Krankenversicherung (bzw. generell die Sozialversicherungträger), welche die Kosten vorstreckt kann diese als Regress vom Verursacher zurückverlangen (siehe §116 Abs. 1 SGB X)! Für die Absicherung gegen diese Ansprüche sollte man die PHV haben.
Diese Regressforderungen sind hingegen bei Familienangehörigen die im selben Haushalt leben ausgeschlossen (siehe §116 Abs. 6 SGB X)!
Zuerst zahlt die Krankenversicherung. Wenn sie KANN, nimmt sie den Unfallverursacher in Regress. Das ist NICHT in allen Fällen möglich.
Weil das die bestimmungsgemäße Funktion der Krankenversicherung ist, egal ob privat oder gesetzlich, Behandlungskosten laut Satzung bzw. Vertrag zu tragen (§ 1 SGB V bzw. § 192 Abs. 1 VVG).
Eigenversicherung immer vor Fremdversicherung!
Wenn mir Handwerker bei Arbeiten ein Rohr kaputt schlagen und meine Wohnung fluten bemühe ich auch zuerst meine Hausratversicherung und lass die sich dann mit der Betriebshaftpflicht der Handwerker rumschlagen.
Dass meine Hausrat mir meinen Kram zum gleitenden Neuwert ersetzt, entbindet den Schädiger nicht aus dessen gesetzlicher Haftung zum Zeitwert der Sachen (§ 823 BGB).
Grundsätzlich stimmt das, dass da eine Haftpflichtversicherung notwendig ist, denn die krankenversicherung zahlt zwar zunächst, holt sich das Geld aber grundsätzlich vom Schadenverursacher zurück - es sei denn man ist miteinander verheiratet oder es ist ein Schaden am minderjährigen Kind. Da wird dann nichts von der Krankenversicherung gefordert. Das ist als Schutz der Familie gesetzlich so geregelt.
Nein, das ist ein Eigenschaden, der wird von der eigenen Krankenversicherung übernommen.
Wenn man mit Familienmitgliedern in einer Gemeinschaft wohnt, dann würde die Haftpflichtversicherung trotzdem nicht zahlen.
Wusste gar nicht das man das aus eigener Tasche zahlen muss^^
Für Folgen eines Unfalls die zbsp längerfristig bleiben könnte man ja ne Unfallversicherung abschliessen...
Die Haftpflicht zählt nicht bei der Familie..... ist so.
Für solche Fälle könnte man für die Familienmitglieder eine Unfallversicherung, Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Dazu sollte man sich aber von einem Versicherungsspezialisten beraten lassen.
Um hier nochmal genauer drauf einzugehen, weil ich vermute, dass du das missverstanden hast:
Schäden zwischen Familienmitgliedern sind grundsätzlich NICHT ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind Schäden zwischen Personen die im selben Haushalt leben und/oder im Vertrag als mitversicherte Personen gelten.
Wenn du z.B. bei deiner Mutter zu Besuch bist (in deren Haushalt du nicht mehr wohnst) und dort einen Schaden verursachst, wird dieser von der PHV reguliert.