Strafe bei gefährlicher Körperverletzung?

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Hallo,

ein Strafverfahren ist immer blöd, aber sieh es zunächst mal als Maßnahme zur Aufklärung des Sachverhalts.

Ob es eine Notwehrlage war, kann ich aus dem dünnen Sachverhalt heraus nicht beurteilen, jedoch ist die Rechtsprechung bei Notwehrfällen sehr großzügig was die Wahl des Verteidigungsmittels angeht. Die Frage die sich sicher stellen wird, ist, ob es erforderlich war, den Angriff mit der Flasche abzuwehren oder ob die Faust auch gereicht hätte. Das wird der Richter prüfen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt es bei der Notwehr nicht (ich persönlich würde die Notwehr bejahen).

Was du machen solltest:

Wenn du vorgeladen wirst gehe zur Polizei und stelle die Sache so dar, wie es gewesen ist. Die Polizisten wollen dich nicht "in die Pfanne" hauen, sondern die Wahrheit erfahren.

Erstatte deinerseits Anzeige und stelle Strafantrag gegen diejenigen, die dich anschließend verprügelt haben.

Ob du einen Anwalt nimmst ist deine Entscheidung. Der Anwalt kostet auf jeden Fall Geld, das die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Ich persönlich würde zunächst mal abwarten, was das weitere Verfahren ergibt.

Sollten Zeugen vorhanden sein, stelle deren Personalien fest und teile sie der Polizei mit; stelle den Beweisantrag, dass auch diese vernommen werden. Auch der Geschädigte ist Zeuge, er muss unter den Voraussetzungen des $ 52 StPO ff spätestens vor dem StA wahrheitsgemäß aussagen.

mfG Dabbel

InfoDieter  05.10.2010, 11:50

Diese Antwort ist vollkommen korrekt.
Auch ich würde sagen, dass diese Handlung durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertig war, zumal du ja nicht absichtlich mit der Flasche zugeschlagen hast. Als das Opfer anfing dich zu schupsen, wollte du lediglich diesen Angriff abwenden und hast lediglich nicht bedacht, dass du noch eine Flasche in der Hand hattest. Als Verteidiger eines rechtswidrigen Angriffes ist es aber nicht unbedingt erforderlich, dass du immer das mildeste Mittel anwenden muss.
Wichtig ist, dass du andere Party-Gäste nennen kannst, die diesen Verfall unmittelbar mitbekommen haben und somit bezeugen können, dass du vom Opfer angegriffen wurdest.

Such dir nen guten Anwalt, such dir gute Zeugen, plädiere auf Notwehr.

Ansonsten steht in § 224 StGB ein Strafmaß von 6 Monaten - 10 Jahren oder in minder schweren Fällen von 3 Monaten - 5 Jahren

winstoner14  01.06.2015, 15:41

minder schwerer Fall : von 90 TS - 5 Jahre knast

Ich empfehle dir, einen guten Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. Dieser könnte versuchen durch seine (hoffentlich vorhandenen) Kontakte zur Staatsanwaltschaft die Angelegenheit noch vor Anklageerhebung beizulegen (jedoch nur, falls der Akteninhalt das hergibt, d.h. deine Version wahrscheinlich erscheint). Da fraglich ist, ob bei dir noch Jugendstrafrecht angewendet werden könnte und nach Erwachsenenrecht in der Tat eine Mindeststrafe von sechs Monaten im Raum steht, könnte es sich u.U. empfehlen, trotz der nicht geringen Kosten auch für eine mögliche gerichtliche Verhandlung einen Verteidiger zu beauftragen.

Hoffentlich hast du noch nicht umfassend ausgesagt, aber ich vermute, dass du deswegen bei der Polizei warst.

Geh zum einem Anwalt und starte eine Gegenanzeige

OnkelBerni  04.10.2010, 23:24

Ja !

Stan82  05.10.2010, 01:29
@OnkelBerni

Eine Gegenanzeige wird ihn absolut nicht weiterbringen.

Dabbel  05.10.2010, 07:02
@Stan82

Warum nicht?

Das du mit einer Flasche zugeschlagen hast, ist dein Problem. Das ist eine gefährliche Körperverletzung. Das Strafmaß legt ein Richter fest. Teuerer wird die Krankenhausbehandlung und das Schmerzensgeld. Kannst nur hoffen das er wieder ganz gesund wird, wenn nicht wirst du arm.