Bekommt man das Gerichtsurteil noch schriftlich zugestellt?
Nach einem Jahr Tobawobu hatte ich letzte Woche mit ein paar anderen Kerlen eine Gerichtsverhandlung wegen Gefährlicher Körperverletzung, ich wurde freigesprochen, durfte dann gehen. Die anderen haben danach noch ihre Strafen/ Freisprüche erhalten.
Bekomme ich jetzt noch etwas schriftlich? Und darf der Staatsanwalt nach belieben Tatbestände kreieren? Es hat sich im Nachhinein rausgestellt das zB. ich kein einziges mal in Tatnähe gesehen wurde, geschweige denn einschlagend und tretend auf ein am Boden liegendes Opfer(das wurde mir vorgeworfen), ich hab mir jetzt 1 Jahr unnötige riesige Sorgen gemacht...
6 Antworten
Jeder Gericht ist gesetzlich verpflichte ein Urteil dem Beschuldigen zuzustellen entweder direkt oder über den Anwalt. Macht jedes Gericht, die haben nur so viel zu tun, dass es oft lange dauern kann, es besteht aber in zeitlicher Rahmen, der nicht überschritten werden dar. Wenn Du einen Anwalt hattest, dann wende ich an ihn, er muss helfen,denn sein Mandat endet erst nach Abschluß aller Formalitäten.
Das Urteil wird zugestellt, auch wenn der Staatsanwalt in Revision oder Protest gehen sollte,auch das wird dann zugestellt
Der Staatsanwalt hat den Freispruch vorgeschlagen.
Der Staatsanwalt hat den Freispruch vorgeschlagen.
in unserem bürokratischen land wird alles schriflich gemacht,dein urteil wird dir, in irgendeiner form,schriftlich zugestellt
Sicherlich wirst du das Urteil auch nocht schriftlich bekommen. Du kannst ja auch einfach nochmal beim Gericht oder bei deinem Anwalt anrufen und fragen, wie lange es ungefähr dauert, bis du es bekommst. Was du mit dem Staatsanwalt meinst, verstehe ich irgendwie nicht. Welche Tatbestände? Ich denke, es wurde alles geklärt und du wurdest freigesprochen? Wenn du meinst, weil du 1 Jahr dir Sorgen gemacht hast wegen der Anschuldigung, naja, eine entsprechende Entschädigung, sofern sie angebracht ist, wird in der Gerichtsverhandlung abgesprochen. Wurde bei der Verkündung hierzu nichts gesagt, bekommst du wohl auch keine Entschädigung. Ein Jahr "Sorgen machen", sofern du nicht in Untersuchungshaft warst, in deiner Freiheit eingeschränkt wurdest, immense Kosten deswegen hattest und dergl., wird meistens nicht entschädigt.
Aber wie gesagt, ein Anruf beim Anwalt kostet nichts weiter als die normalen Telefongebühren und der kann es dir ganz genau sagen ;)
Hatte keinen Anwalt, Geldverschwendung, die realistische Strafe hätte wohl zwischen 500 Euro und 1000 Euro betragen, so viel hätte der Anwalt gekostet. Und die Wahrscheinlichkeit für nen glatten Freispruch war nicht allzuhoch.
Du bist nicht gesehen worden.
Was wirklich passiert ist und was du getan hast oder auch nicht, weißt du selbst am besten.
Worüber hast du dir denn 1 Jahr lang Sorgen gemacht?
Naja ich weiss ja nicht wie´s bei seinem Fall war....aber wenn ich weiss, dass ich nichts getan habe und plötzlich trotzdem für irgendetwas Schlimmes beschuldigt werde, würd ich mir auch Sorgen machen, weil ich es hinterher vielleicht nicht beweisen kann oder irgendjemand die Schuld auf mich schiebt...etc. Es wurden sicherlich schon mehrere Leute unschuldig verurteilt, so ganz Sorgenfrei ist man in der Wartezeit wohl nicht, auch wenn man unschuldig ist...
in dieser Bananenrepublik ist alles möglich. Wenn die Staatsanwaltschaft mir sowas andichtet, warum sollte das dann alles so harmlos sein? So wies der Stefaniejasmin sagt, ist es. Andere Leute heulen ja schon wegen nem Knöllchen die Foren voll oder gehen wegen ner Sachbeschädigung zum Anwalt und verlieren ihre Nerven, da werd ich mir ja wohl für eine ernste Strafandrohung Sorgen machen dürfen.
Genau: wieso ein Jahr lang Sorgen? Um was?
Wenn man weiß, daß man nichts getan hat, braucht man sich auch keine Sorgen zu machen.