Versuchte Gefährliche Körperverletzung, Strafe?

4 Antworten

Da hilft ein Blick in das Gesetzbuch:

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

aws7803 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 19:58

Es geht um versuchte gefährl. Körperverletzung, wenn du schon die Texte kopierst dann bitte die richtigen...

rbeier  14.06.2016, 20:02
@aws7803

Das ist das richtige Gesetz.  Denn wie das Gesetz schon sagt, ist auch der Versuch strafbar.

Der Strafrahmen bleibt der gleiche, ob nun versuch oder vollendet.

Es wird vermutlich am unteren Ende des o. g. Strafrahmens ein Urteil ausfallen.

uni1234  14.06.2016, 20:28
@rbeier

Man könnte lediglich noch hinzufügen, dass der Versuch gem. §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB milder bestraft werden kann als die vollendete Tat.

rbeier  14.06.2016, 20:29
@uni1234

Das stimmt, vielen Dank für die zusätzliche Ausführung.

Bomberos911  14.06.2016, 21:22
@uni1234

Und eventuell gibts noch einen Rabatt, da der Täter ja erst 14 ist.

Das kommt ganz auf den einzelnen Fall an. Wenn jeder dasselbe Strafmaß bekommen würde, hätten es die Richter auch leichter.

Dein Anwalt kann dir da sicher mehr erzählen, der kennt die Aktenlage.

Wer sagt denn dass es sich um eine versuchte gefährliche Körperverletzung handelt? Deine Einschätzung oder meint der Staatsanwalt das?

§ 224 StGB.