Blaues Auge Schlägerei..strafe..

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Hallo TeeHaaCee,

strafrechtlich dürfte hier nur der Straftatbestand der (einfachen) Körperverletzung gem. § 223 StGB erfüllt sein.

Die Straftatbestand der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB dürfte dürfte hier nicht erfüllt sein, da eine Voraussetzung der Vorsatz ist. Dem Vater hier nachzuweisen, dass er Dich absichtlich so geschubst hat, damit der Roller kaputt geht dürfte fast unmöglich sein.

Bezüglich der Körperverletzung muss ein Strafantrag gestellt werden. Da Du mit 15 den Strafantrag noch nicht alleine stellen kannst, musst Du einen Erziehungsberechtigten mit zur Polizei nehmen, da dieser den Strafantrag unterschreiben muss.

Ob da viel an Strafe rum kommen wird ist fraglich. Auch wenn er, wie Du schreibst schon mehrfach vorbestraft ist, wird er dafür aller Wahrscheinlichkeit nicht ins Gefängnis kommen, sondern nur eine Bewährungsstrafe erhalten oder eine Geldstrafe, die sich nach seinem Einkommen richtet.

Bezüglich des blauen Auges, kannst Du zivilrechtlich vom Vater noch Schmerzensgeld fordern, aber bei einem blauen Auge kommt da meist nicht viel bei rum. Natürlich hast Du auch ein Anrecht da drauf, dass er den Schaden an Deinem Roller übernimmt.

Du kannst ihn zwar auch so auffordern, dass er Dir Schmerzensgeld zahlt und ebenfalls die Reparaturkosten übernimmt, aber wenn er der Zahlungsaufforderung nicht nach kommt, wirst Du die Kosten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und ggf.. gerichtlich durchsetzen. Ist er zahlungsunfähig, bleibst Du leider auf den Rechtsanwaltskosten sitzen und bekommst keinen Cent.

Schöne Grüße
TheGrow

wdaawdwad  21.10.2020, 16:30

,, Bezüglich der Körperverletzung muss ein Strafantrag gestellt werden. Da Du mit 15 den Strafantrag noch nicht alleine stellen kannst, musst Du einen Erziehungsberechtigten mit zur Polizei nehmen, da dieser den Strafantrag unterschreiben muss. ''

das ist nicht ganz richtig, es kann auch per besonderem öffentlichen Interesse verfolgt werden. Besonders bei Körperverletzung gegen Frauen und Minderjährige , Vorstrafen , wird das besondere öffentliche Interesse regelmäßig bejaht.

Fragt sich, was DU gemacht hast.

Mit 15 hast Du um 2 Uhr morgens nichts draußen zu suchen.

Warum kümmern sich deine Eltern nicht um Deine Erziehung ?

Habt Ihr Lärm gemacht oder anders herum genervt ?

Von allein wird niemand Dich so einfach schlagen.

Schlagen geht gar nicht, schon klar.

Aber sicher hast Du Deinen Teil dazu beigetragen, oder ?

Bei der WAHRHEIT bleiben !

Die kommt so wie so heraus.

spirta  28.07.2014, 00:49

egal was er gemacht hat das ist kein grund ausserdem er ist 15 und der andere 40 ein Erwachsener sollte Jugendliche nicht schlagen egal was vorgefallen ist

TeeHaaCee 
Beitragsersteller
 28.07.2014, 00:52

ja schon klar ich habe gesagt ich penne bei nem kumpel und wir sind dann zu ner freundin gegangen wo die anderen auch waren und ihr vater hat uns rausgeschmissen und sagte wir sollen abhauen..gesagt getan.wir haben uns auf den heimweg gemacht und der vater kam uns hinterher gelaufen und hat mir und meinem kumpel eine verpasst :/ und NEIN wir haben wirklich nix gemacht..ganz im gegenteil wir haben versucht ihn zu beruhigen obwohl ich stinksauer wahr..normalerweise hätte ich zurückgeschlagen..aber irgendwas sagte mir ich soll es nicht tun

kommt darauf an ob er auch evtll Bewährung usw hat auf jeden fall kriegt er mind.1 jahr wenn er das öfters gemacht hat oder eine saftige Geldstrafe

Sieht schlecht aus. Der Typ wird sich irgendwie rauswinden und viel ist ja nicht passiert. (Gute Besserung!) Interessanter ist da schon die Frage nach dem Schaden am Roller. Leider bin ich auch da pessimistisch. Ja, natürlich steht dir Schadenersatz zu, aber lohnt es sich einen teuren Anwalt einzuschalten und dann am Ende doch nichts zu bekommen? Solche Leute haben doch meistens nichts, auch keine Versicherung.

Trotzdem: Mach die Anzeige!

Kommt drauf an wie schlimm genau. Wenn der Typ vorbestraft ist kann ein Gefängnisaufenthalt von 6 Monaten bis 2 Jahren drin sein. Mit einer Geldstrafe kannst du allerdings schon rechnen wie hoch genau kann ich dir nicht sagen vlt 2.000 - 5.000 Euro. Vorausgesetzt natürlich dem Gericht genügen deine Zeugenaussagen.

TeeHaaCee 
Beitragsersteller
 28.07.2014, 00:49

9 gegen 1 ich glaube schon das der richter mir glauben wird..naja einfach abwarten