USA Einreise trotz Jugendstrafe?
Hallo Zusammen, es gibt schon viele Fragen zu diesem Thema. Habe viele schon durchgestöbert aber nichts war dabei. Wir planen eine Reise nach Miami. Wir haben uns das ESTA-Formular angeschauten und wollten es beantragen. Mein Freund wurde vor ca. 5-6 mal wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nach dem Jugendstrafgesetzt. Er musst für 2 Tage in den Jugendarrest, zum Anti-Aggressionstraining und Sozialstunden leisten. Hat also keine Gefängnisstrafe, Bewährung oder sonst was bekommen. Quasi nur Erziehungsmaßregeln.
Können wir bei der ESTA die Frage, ob er vorbestraft ist mit nein ankreuzen? Oder gilt schon das für die Amerikaner als Vorbestraft?
Freue mich über Antworten :)
3 Antworten
Jugendstafen werden erst in das Bundeszentralregister eingetragen, wenn die Bewährung länger als zwei Jahre wäre, ansonsten wird dort nichts eingetragen, aber leider kann man nicht davon ausgehen, dass es auch immer so gut funktioniert. Es gab auch Fälle da wurde die Einreise verweigert, "weil gegen die guten Sitten verstoßen wurde". Aber in Deinem Fall sollte es problemlos gehen.
Das ist keine Strafe sondern war eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Er ist somit nicht wegen einer Straftat verurteilt, vorbestraft im Sinne des deutschen Rechts sowieso nicht.
Ergo: NEIN ankreuzen, alles gut.
Da es nicht mal eine Jugendstrafe war, wird die natürlich auch nicht ins Bundeszentraregister eingetragen.
Wenn die Sache im Bundeszentralregister steht gilt es als vorbestraft.
Der User unter dir hat das angesprochen, was wir uns auch noch gefragt haben. Sowas steht dann aber auch nicht im Bundeszentralregister oder? Ansonsten vielen Dank für deine Antwort, hat mir weiter geholfen :)