Betrug Strafe Spielsucht?

2 Antworten

Vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Damit wegen Eigentumsdelikt erstmalig strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Gut für eine mögliche Strafsaussetzung zur Bewährung wäre natürlich, wenn Du nicht nur erklärst, den Schaden wieder gut zu machen sondern noch vor dem Hauptverhandlungstermin damit beginnst.

denny34898  26.09.2022, 10:29

Hi, kannst du mal bei meinem Profil die Frage anschauen, und deine Meinung dazu abgeben?

rautenberg2015 
Beitragsersteller
 21.05.2018, 16:11

Die Antwort hat mir ab besten geholfen ☺️ ich bin dabei denn Schaden wieder gut zu machen.

Das wird dier der Staatsanwalt oder ein Richter sagen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten.