Rezeptfälschung aufgeflogen Jugendstrafrecht?
Moin,
ich wurde bei der Apotheke mit einem gefälschtem Rezept erwischt. Polizei kam und hat alle Daten von mir aufgenommen. Bin ein unbeschriebenes Blatt und 17 Jahre alt. Mit was kann ich als Strafe rechnen? Gelte ich dann bereits als vorbestraft?
3 Antworten
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Freiheitsstrafe schließe ich mal aus, wenn du vorher noch nicht auffällig warst. Da es für Jugendliche keine Geldstrafe gibt, wirst du voraussichtlich zu Sozialstunden verknackt. Und einen Eintrag ins Erziehungsregister gibt es gratis dazu.
Eine Rezeptfälschung gilt laut Strafgesetzbuch § 267 als Urkundenfälschung. Damit sind Rezeptfälschungen keine lässlichen Irrtümer, sondern strafbare Delikte. Den Tätern droht laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, in besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Da Du noch unter das Jugendstrafrecht fällst, wird es wohl etwas billiger.
Hi, da werden ein paar Sozialstunden auf Dich zukommen.
Vorbestraft....Jein, das wird halt im Erziehungsregister drinstehen. Falls Du nochmals eine Straftat begehst, könnte die neue Strafe dann höher ausfallen, da die alte ja bekannt ist.
In einem Führungszeugnis wird aber nichts drinstehen.
Falls Du aber eine blütenweise Weste brauchst, sieht es schlecht aus. Polizist z.B könntest Du schon nicht mehr werden.