Ist ein Gehfehler oder ein Bein stellen strafbar und wenn ja welche Strafe hat man zu erwarten?
Mich würde sowas mal interessieren. Mir wurde damals in der Schule mal ein Bein gestellt. Ich habe es aber gemerkt und bin drüber gestiegen. Was würde passieren, wenn man hinfällt? Interessiert mich nur für andere Situationen oder für in Zukunft. Ist ja damals nochmal gut gegangen. Unter welchen Straftatbestand fällt sowas? Körperverletzung? Gefährliche Körperverletzung? Und was wenn das Kind, was das Bein stellt noch nicht strafmündig ist?
2 Antworten
Wenn sich jemand verletzt dann wird der daraus entstehende Schaden ersetzt und es ist Körperverletzung
Dem Grunde nach wäre das eine versuchte Körperverletzung, m. E. eine einfache.
Wenn das Kind noch nicht strafmündig ist, läge es an der Schule und den Eltern, über eine Bestrafung zu entscheiden. Unberührt davon bleiben Schadensersatzansprüche des Verletzten, die Deliktfähigkeit beginnt im allgemeinen mit 7 Jahren.