Hallo vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung 20 Jahre alt und jetzt noch das (siehe Bild) was könnte passierem?

.. - (Cannabis, Polizei erwischt)

6 Antworten

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. 

Dir wird also sowohl Besitz und Handel mit BtM als auch illegales Führen einer SSW vorgeworfen.

Diese Straftaten sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (BtMG §29) bzw. 3 Jahren (WaffG §52) belegt.

Entscheidend für die Festlegung des Strafmaß ist in deinem Fall die Frage, ob noch Jugendstrafrecht angewendet wird oder reguläres Strafrecht.

Im Jugendstrafrecht sind keine Geldstrafen vorgesehen, aber nachdem Du bereits zu Sozialstunden verurteilt wurdest und trotzdem erneut straffällig wurdest, wird das Urteil dieses Mal voraussichtlich härter ausfallen.

Das genaue Strafmaß liegt im Ermessen des Richters, aber als grobe Schätzung würde ich Jugendarrest und >100h Sozialarbeit tippen.

Bei Anwendung von regulärem Strafrecht wäre mMn mit einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, zu rechnen. Damit ist dann auch ein Eintrag im Führungszeugnis (mit entsprechenden Konsequenzen für dein Berufsleben) verbunden.

Lass dich von einem Anwalt beraten, der Informiert dich!

Ich hoffe unser Justizsystem zieht bald man die Zügel etwas straffer. Aus jemanden wie dir wird eh nie wieder irgendwas. Du wirst auf Staatskosten leben und so weiter.

Straftätern die wiederholt straftfällig werden, sollten einfach alle Privilegien des Sozialstaats entzogen werden.

clemensw  16.02.2017, 09:54

Deine Antwort ist echt asozial.

BohemianLife  16.02.2017, 09:55
@clemensw

Nein asozial ist es, ständig Straftaten zu begehen und arbeitende Menschen dafür zahlen zu lassen....

Welche Vorstrafe besteht? Bzw. stehst Du unter offener Bewährung)

blabla66612 
Beitragsersteller
 16.02.2017, 03:12

Vorstrafe ist wegen gefährlicher Körperverletzung war da 19 und musste c.a 50 sozialstunden machen bin und war nie auf bewährung

Feme1999  14.10.2019, 15:16
@blabla66612

Eine Frage an dich ..

habe gerade selber das Problem und bin angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung ein Kolleg von mir hat sich mich jemanden geschlafen ich bin dazwischen und habe ich weggetreten und meinen Kollegen dann weggezogen .....

denkst du ich bekomme dafür eine haftstrafe ??

Bzw warst du mit einem Anwalt vor Gericht ????