Anzeige Körperverletzung Strafe?

4 Antworten

DEin erster Schlag war eventuell gerechtfertigt, wegen Nothilfe, weil der andere zuerst geschlagen hat.

Da stellt sich nur die Frage, ob es ein geringeres Mittel gegeben hätte, z. B. weglaufen, oder einfach festhalten.

Als er auf dem Boden lag ihn noch zu treten, war dann sogar gefährliche Körperverletzung, weil der Schuh als Waffe gilt, aber das war ja Dein Kumpel.

Dmxking1990 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 12:03

Alles klar, danke ihnen !

Ja hast Du, Du hättest auf Grund deines Fachwissens wissen müssen was deine Schläge anrichten können. Im Falle des Trittes hat dein Kollege sogar noch ein größeres Problem, nämlich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hat die Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt. Und da ihr das gemeinschaftlich geplant und ausgeführt habt kann es dich als Mittäter genauso treffen. Da das Opfer dabei schwer verletzt wurde werdet ihr außerdem im Rahmen einer Zivilklage damit zu rechnen haben für den Schaden, sprich Heilungskosten, sowie für Schmerzensgeld aufkommen zu müssen. Das Du schon 8 Monate geboxt hast das sieht man daran wie du hier schreibst, da ist bei dir im Oberstübchen anscheinend schon Einiges durcheinander geraten.

Dmxking1990 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 21:59

Nochmal deutlich ich habe vor 8 Monaten geboxt (VOR) und was meinst du mit Oberstübchen?

ZuumZuum  27.03.2015, 22:01
@Dmxking1990

Deine grauen Zellen? Hast Du zu viele Schläge auf den Kopf bekommen?

Dmxking1990 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 22:03
@ZuumZuum

Ich denke eher das du hier die grauen Zellen hast mein Freund, im Internet etwas symphatischer bitte, da du mich überhaupt nicht kennst

ZuumZuum  27.03.2015, 22:11
@Dmxking1990

Ich hab die grauen Zellen zum Denken noch. Vielleicht hättest Du auch mal vorher deine Denkmaschine einschalten sollen bevor man sich zu einer Prügelei verabredet. Selbst wenn man sich vorher damit einverstanden erklärt hat ist und bleibt es eine Körperverletzung und im Falle deines Kumpels eine gefährliche Körperverletzung. Eigentlich sollte man sagen, egal, wenn die Leute sich untereinander prügeln wollen um sich die Birne weich zu hauen, gerne, solange keine Unbeteiligten mit hineingezogen werden. Aber wo zieht man dann die Grenzen? Irgendwann bringt einer einen Baser mit zum Treffen, der nächste eine Ansichtskarte aus Solingen usw. Deshalb ist unsere Gesetzgebung da so eindeutig. Die Auskunft mit der Notwehr von dem einen Kollegen eben, da kann ich dir aus mehr als 26 Jähriger Erfahrung mit der Materie sagen, die wird abgeschmettert. Denn das geringste erfoderliche und greifbare Mittel um diesen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff von deinem Kumpel abzuwenden wäre gewesen gar nicht hinzugehen.

Die Lizenz wird schon mal weg sein... und auch sonst wird es nicht so angenehm werden...

Dmxking1990 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 21:55

Was meinst du das sie weg sein wird? habe doch gesagt das ich das aktiv vor 8 Monaten gemacht habe

ZuumZuum  27.03.2015, 22:00
@Dmxking1990

schreib doch bitte mal verständliches Deutsch...hast Du es BIS vor 8 Monaten aktiv gemacht oder für die DAUER von 8 Monaten?

Dmxking1990 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 22:01

Vermutlich schon 1. Weil du mit gegangen bist was ich ehrlich nicht verstehe !!! Und du hast eig nur Notwehr erstmal glaub ich aber dann auf den Boden ihm ins Gesicht zu treten ist verboten wenn jemand auf dem Boden liegt ist Schluss somit hast du Mittäterschaft begangen also wirst du schon ne angemessene Strafe bekommen . Aber wozu gibt's Anwälte mal in Ernst . Und so ne tat ist beschissen

ZuumZuum  27.03.2015, 21:59

Notwehr bei einem provozierten Angriff? Träum weiter, die haben sich zum Prügeln verabredet, da war von vorneherein klar das es zu einer Tat kommen würde. Nicht dort hin gehen wäre die bessere Alternative gewesen.

angutt  02.04.2015, 22:56

ja

Dmxking1990 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 21:57

Weil das ein guter Freund von mir ist.