Vorsätzlicher Nasenbeinbruch

4 Antworten

Gehe zur Polizei und stelle dort Strafantrag gegen den Täter und benenne auch die Zeugen.

Du wirst mit Sicherheit zur Sache vernommen, stelle in deiner Vernehmung den Antrag, dass ein Adhäsionsverfahren durchgeführt wird bzw. frage den vernehmenden Beamten, ob für das Gericht besondere Regeln gelten. Im Allgemeinen muss man diesen Antrag an der Geschäftsstelle des Strafgerichts stellen, notfalls reicht aber auch ein mündlicher Antrag in der Hauptverhandlung. Adhäsionsverfahren bedeutet, dass der Täter neben der Verurteilung auch durch das gleiche Gericht zum Schmerzensgeld verpflichtet wird. Dann entscheidet der Strafrichter auch über ein Schmerzensgeld. Eines gesonderten Verfahrens zur Schmerzensgeldfestsetzung bedarf es dann nicht.

Einen RA wirst du - falls überhaupt - in dieser Phase nicht brauchen. Beachte, dass der RA in jedem Fall zunächst Geld von dir bekommt, ob du es wiederbekommst, steht in den Sternen.

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 17:47

Danke schonmal für die genaue und ausführliche Anwort. Ich habe aber noch Fragen:

  1. Bei dem genannten Adhäsionsverfahren, ist da die Summe des Schmerzensgeldes im Normalfall die gleiche, wie die, die bei einem normalen Zivilverfahren beschlossen wird?

  2. Meine Klamotten haben überall Blutflecken, kann ich den Preis für eine Reinigung zusätzlich verlangen?

  3. Da ich in einem Schnellrestaurant arbeite, bin ich natürlich in meiner Tätigkeit eingeschränkt, kann ich hierfür ebenfalls eine Entschädigung verlangen?

furbo  28.05.2015, 09:23
@drmedrasen123

Der Richter orientiert sich an die Summen, die bei gleichgelagerten Fällen (auch im Zivilrecht) gewährt werden, da er quasi als Straf- und Zivilrichter in einer Person auftritt.

Die Reinigungskosten kannst du bei deinem Antrag an das Gericht mit aufführen.

Die Einschränkung müsstest du dem Richter schon genauer darlegen und auch beziffern können.

Letztlich sind das aber alles Sachen, die von der Entscheidung des Gerichtes abhängen, im Zivilprozess genauso wie im Strafprozess. Genaue Prognosen kann hier keiner machen... evtl. bei Astro-TV, die können das ;-)

Wie üblich, muss man zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Die Körperverletzung fällt unter Strafrecht - wenn du Anzeige erstattest, ermittelt die Staatsanwaltschaft, und es wird ggf. ein Strafverfahren eröffnet.

Um Schmerzensgeld (und Schadensersatz etc.) zu bekommen, müsstest du ein Zivilverfahren anstrengen. Wenn du in dem Verfahren obsiegst, zahlt der Prozessgegner auch deine Anwaltskosten.

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 17:49

Danke für die schnelle Antwort :)

Erstmal liegt eine Körperverletzung vor 

Die Bestätigung das Arztes , mit entsprechendem Atest brauchst du bei der Anzeige.

Arztkosten trägt die Kasse !

Anwaltskosten und Gerichtskosten trägt der Verlierer !

Wenn du also den Prozess gewinnen solltest dann trägt dein Gegner die Kosten und Auslagen.

Wenn nicht dann du .

Warte mit der Anzeige nicht zu lange , bringt nichts und verzögert die gesamten Prozeduren.

alles Gute

drmedrasen123 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 17:49

Danke für die schnelle Antwort :)

HTSkateboarding  25.05.2015, 23:30

Perfekt ausgedrückt :)

Wenn du gewinnst muss er die Anwaltskosten bezahlen.