Vorsätzlicher Nasenbeinbruch
Moin,
Ich war gestern auf einem Schützenfest und hatte einen Streit mit einem ehemaligen Freund. Es ging um seine Freundin, es waren jedoch nur eine Verbale Auseinandersetzung ohne jegliche Beleidigungen oder ähnliches. Nachdem wir ein wenig geredet haben kamen Freunde von ihm hinzu und haben beleidigt und mich geschubst. Ich habe nicht zurück geschubst und habe mich versuchst Verbal zu verteidigen. Einer dieser Freunde meines Gegenübers hat dann, ohne jegliche Körperliche Aktion Meinerseits mir vorsätzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Meine Nase hat ununterbrochen Stark geblutet und Freunde von mir kamen mir gleich zur Hilfe und haben mich mit Papiertüchern versorgt. Wir sind dann in ein Krankenhaus gefahren wo ein HNO-Arzt einen Nasenbeinbruch, ausgehend von dem Schlag, feststellte. Ich habe starke schmerzen die ich mit Schmerzmitteln versuche zu kompensieren. Meine Nase ist stark angeschwollen und zu einer Seite "verbogen". Die Nase soll Donnerstag operativ gerichtet werden.
(ach und ich bin 17, er auch)
Nun meine eigentliche Frage:
Ich will morgen oder übermorgen zur Polizei gehen und die Person anzeigen, wegen Körperverletzung und auch Schmerzensgeld verlangen. Zeugen habe ich, die für mich Aussagen. Was für eine Strafe erwartet meinen Gegenüber und wie kann ich Schmerzensgeld einklagen? Muss mein Gegenüber für die Arztkosten aufkommen? Und wie sieht das für die Anwaltskosten aus, die ich wahrscheinlich für die Durchsetzung des Schmerzensgeldes benötige? Der Täter ist zusätzlich, laut meiner Informationen, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten.
Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten.
LG
4 Antworten
Gehe zur Polizei und stelle dort Strafantrag gegen den Täter und benenne auch die Zeugen.
Du wirst mit Sicherheit zur Sache vernommen, stelle in deiner Vernehmung den Antrag, dass ein Adhäsionsverfahren durchgeführt wird bzw. frage den vernehmenden Beamten, ob für das Gericht besondere Regeln gelten. Im Allgemeinen muss man diesen Antrag an der Geschäftsstelle des Strafgerichts stellen, notfalls reicht aber auch ein mündlicher Antrag in der Hauptverhandlung. Adhäsionsverfahren bedeutet, dass der Täter neben der Verurteilung auch durch das gleiche Gericht zum Schmerzensgeld verpflichtet wird. Dann entscheidet der Strafrichter auch über ein Schmerzensgeld. Eines gesonderten Verfahrens zur Schmerzensgeldfestsetzung bedarf es dann nicht.
Einen RA wirst du - falls überhaupt - in dieser Phase nicht brauchen. Beachte, dass der RA in jedem Fall zunächst Geld von dir bekommt, ob du es wiederbekommst, steht in den Sternen.
Der Richter orientiert sich an die Summen, die bei gleichgelagerten Fällen (auch im Zivilrecht) gewährt werden, da er quasi als Straf- und Zivilrichter in einer Person auftritt.
Die Reinigungskosten kannst du bei deinem Antrag an das Gericht mit aufführen.
Die Einschränkung müsstest du dem Richter schon genauer darlegen und auch beziffern können.
Letztlich sind das aber alles Sachen, die von der Entscheidung des Gerichtes abhängen, im Zivilprozess genauso wie im Strafprozess. Genaue Prognosen kann hier keiner machen... evtl. bei Astro-TV, die können das ;-)
Wie üblich, muss man zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Die Körperverletzung fällt unter Strafrecht - wenn du Anzeige erstattest, ermittelt die Staatsanwaltschaft, und es wird ggf. ein Strafverfahren eröffnet.
Um Schmerzensgeld (und Schadensersatz etc.) zu bekommen, müsstest du ein Zivilverfahren anstrengen. Wenn du in dem Verfahren obsiegst, zahlt der Prozessgegner auch deine Anwaltskosten.
Danke für die schnelle Antwort :)
Erstmal liegt eine Körperverletzung vor
Die Bestätigung das Arztes , mit entsprechendem Atest brauchst du bei der Anzeige.
Arztkosten trägt die Kasse !
Anwaltskosten und Gerichtskosten trägt der Verlierer !
Wenn du also den Prozess gewinnen solltest dann trägt dein Gegner die Kosten und Auslagen.
Wenn nicht dann du .
Warte mit der Anzeige nicht zu lange , bringt nichts und verzögert die gesamten Prozeduren.
alles Gute
Danke für die schnelle Antwort :)
Perfekt ausgedrückt :)
Wenn du gewinnst muss er die Anwaltskosten bezahlen.
Danke schonmal für die genaue und ausführliche Anwort. Ich habe aber noch Fragen:
Bei dem genannten Adhäsionsverfahren, ist da die Summe des Schmerzensgeldes im Normalfall die gleiche, wie die, die bei einem normalen Zivilverfahren beschlossen wird?
Meine Klamotten haben überall Blutflecken, kann ich den Preis für eine Reinigung zusätzlich verlangen?
Da ich in einem Schnellrestaurant arbeite, bin ich natürlich in meiner Tätigkeit eingeschränkt, kann ich hierfür ebenfalls eine Entschädigung verlangen?